Deliktsrecht- Vermögensschaden Flashcards

1
Q

Verhältnis von §823I, 823II, 826

A
  1. §823I
    - rechtl Verhaltenssteuerung
    - Haftung für Rechtsverletzung
  2. §823II
    - Politische Verhaltenssteuerung
  3. §826
    - Moralische Verhaltenssteuerung
    - Haftung für reine Vermögensschaden bei Vorsatz u Sittenwidrigkeit
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2
Q

§826- allgemein

A
  • dritte kleine Generalklausel

- verlangt keine Rechtsgutverletzung sondern ersetzt reine Vermögensschaden (=Ergänzungsfkt)

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3
Q

Schema §826

A
  1. Schaden (Schutzzweckzusammenhang)
  2. Vorsatz
  3. Verstoß gegen die guten Sitten
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4
Q

Wann Verstoß gegen gute Sitten?

A

Sittenwidrig ist ein Verhalten ggü dem Geschädigten, das gegen das Anstandsgefühl aller billig u gerecht denkenden verstößt

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5
Q

Wann besteht Vorsatz zum sittenwidrigen Handeln gem §826?

A
  • bedingter Vorsatz genügt= der Handelnde muss den Schadenseintritt voraussehen u ihn billigend in Kauf nehmen
  • Schaden wird vom Vorsatz des Schädigers umfasst (bei §823I nur bezügl der RGV)
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6
Q

Wie wird der Begriff der guten Sitten konkretisiert?

A

durch Fallgruppenbildung um Rechtssicherheit zu fördern

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7
Q

Welche Fallgruppen sind die wichtigsten?

A
  1. Verleitung zum Vertragsbruch
  2. Gläubigerbenachteiligung
  3. Falschauskunft
  4. Missbrauch von Titeln
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8
Q

Falschauskunft

A
  • zB Arbeitszeugnis §109 GewO: AG haftet für Richtigkeit
  • falsche Auskünfte über Kreditwürdigkeit
  • unbewusste Weitergabe falscher Informationen?: Sittenwidrig (+) wenn Info leichtfertig u gewissenlos gegeben wurde (Info “ins Blaue”)
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9
Q

Gläubigerbenachteiligung

A

= Fehlverhalten des Schädigers durch das Gläubiger des Schädigers od Dritte zu Schaden kommen
- zB Kredittäuschung durch Banken (Bank täuscht ggü anderem Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des Schuldners vor)

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10
Q

Verleitung zum Vertragsbruch

A
  • sittenwidrige Mitwirkung eines Dritten am Vertragsbruch, wenn in seinem Eindringen in die Vertragsbeziehung ein bes Maß an Rücksichtslosigkeit ggü dem Betroffenen hervortritt u es sich um schwerwiegende Verstöße gegen das Anstandsgefühl handelt
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11
Q

Missbrauch von Titeln

A
  • Schuldner will sich mit Hilfe des §826 gegen einen unrichtigen Vollstreckungstitel zur Wehr setzen
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12
Q

Schema: Schutzgesetz §823II

A
  1. Rechtsverletzung/Vermögensschaden (Schaden)
  2. Verstoß gegen Gebotsnorm (Gesetzesverstoß)
  3. Schutzgesetzcharakter der Norm
  4. Kausalität mit Schutzzweckzusammenhang
  5. ggf Verschulden gem §823II
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13
Q

Wann fällt ein Gesetz unter den Charakter eines Schutzgesetzes gem §823II?

A

Schutzgesetz ist jede materielle Rechtsnorm, die nicht allein den Schutz der Allgemeinheit bezweckt, sondern gerade darauf gerichtet ist, den einzelnen oder einen bestimmten Personenkreis vor Verletzungen zu bewahren.

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14
Q

Verschulden gem §823II?

A
  • Anforderungen des Verschuldens richten sich grds nach Schutzgesetz bzw Grundsätzen, die für den Bereich gelten, dem das Schutzgesetz entstammt
  • verlangt strafrechtl Norm das Vorliegen von Vorsatz dann §823II (+) nur wenn vorsätzl Verhalten
  • Verschulden wird aber vermutet
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15
Q

Beispiele für Schutzgesetze

A
  • §3 StVO (Fahrgeschwindigkeit)

- §§212 (Totschlag), 222 (fahrlässige Tötung), 223 (Körperverletzung), 229 (fahrlässige Körperverletzung) StGB

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16
Q

Handhabung von §823II in der Falllösung?

A
  1. Bei Rechtsverletzungen
    - ggü §823I nicht Fallentscheidend
    - AGL §823II ggü §823I knapp behandeln
  2. bei reinen Vermögensschaden
    - §823II ggü §823I fallentscheidend
    - Prüfung vor §826