Deliktsrecht 1 Flashcards
“Haftung”
Preis für die Erlaubnis der Gefährdung
Schema Haftung für Verletzung von Loyaltitätspflichten
- irrelevant bei vorsätzl Beschädigung (§823I)
- relevant bei vorsätzl Zufügung reiner Vermögensschäden
- Vermögensschaden
- Sittenwidrigkeit
- Vorsatz
Verletzung des Körpers/ Gesundheit
körperl Unversehrtheit ist beeinträchtigt od innere Lebensvorgänge sind derart gestört dass eine mediz Behandlung erforderlich ist
Abgetrennte/ Entnommene Körperbestandteile
bleiben Teil des Körpers sofern Wiedereinbringung beabsichtigt ist
~ Eigenblutspende, eingefrorenes Sperma
fehlgeschlagene Sterilisation/ falsche genetische Beratung
Verletzung des Rechts an der eigenen Person
Schockschaden
nur wenn mediz relevante Auswirkungen mit ärztlicher Behandlung entstehen = Gesundheitsverletzung
Problem: Kausalität
“Freiheit”
Beeinträchtigung/ Entzug der Bewegungsfreiheit
- Beschränkung der Handlungsfreiheit/ Nötigung zur Handlung sind nicht geschützt
- Gebrauch der eigenen Person ist abhängig vom Willen eines anderen
Inhalt des SE §249I
- Pflicht des Schädigers zur Wiederherstellung
§249II
Kosten der Wiederherstellung
- Erstattung der Kosten der Heilbehandlung (muss dann auch durchgeführt werden, anders als beim Sachenrecht)
§§842, 843
Vermögensnachteil den der Verletzte dadurch erleidet dass infolge der Verletzung seine Erwerbstätigkeit aufgehoben, gemindert ist
Immaterieller Schadensersatz
§§251
- nur in gesetzl best Fällen
- Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit
SE bei Tötung
mittelbar Geschädigte mit eigenen Ersatzansprüchen
§844, 845
Deliktsrecht Einordnung
- gesetzl SV
- zw vertragl u delikt Ansprüchen besteht grds. Anspruchskonkurrenz
Verletzung bestimmter RG
§823I
Verletzung eines Schutzgesetzes
§823II
Vorsätzliche sittenwidrige Schadigung
§826
Verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung) bei..
- aufgrund der Schaffung einer Gefahrenquelle, als Ausnahme vom Verschuldensprinzip unabhängig von Rechtswidrigkeit u Verschulden
1. Tierhalter
2. Spezialgesetze (Kfz-Halter)
Billigkeitshaftung
§829
Geschützte Rechtsgüter
- Leben
- verletzt durch Tötung, ersatzberechtigt sind mb Geschädigte §§844-846
- Beerdigungskosten §844I
- Unterhaltsschaden §844II
- entgangene Dienste §845 - Körper u Gesundheit
- Eingriff in äußerliche Integrität od Beeinträchtigung innerer Lebensvorgänge
- unter engen Voraussetzungen Schockschaden - Freiheit (=körperliche Bewegungsfreiheit)
- Festhalten durch Drohung, Einschließen
- nicht: Einparken, Aussperren
Geschützte Rechte
- Eigentum §903 an bewegl u unbewegl Sachen
Zusammenspiel zw EBV u Deliktsrecht
Bei Bestehen einer Vindikationslage schließen die Regeln des EBV (§§ 987 ff BGB) die Anwendbarkeit des allg. Deliktsrechts grundsätzlich aus, um den gutgläubigen unverklagten Besitzers zu privilegieren; (§ 993 I Hs.2 BGB)!
Sonstige Rechte unter §823I
- nur absolute Rechte
- Dingl Anwartschaftsrecht
- beschr dingl Rechte (Pfandrecht, Hypothek)
- berechtigter Besitz
- Immaterialgüter (Patent)
- Namensrecht (§12)
NICHT: Vermögen als solches
Haftung für “Weiterfresserschaden”
Lieferung einer mangelhaften Sache bzw Erstellung eines mangelhaften Werks ist selbst noch keine Eigentumsverletzung (da keine Verletzung schon vorhandenen Eigentums)
- Funktionstrennung von Vertrags- u Deliktsrecht
- nur Haftung gem §823I wenn Mangel von vorneherein da war
“Stoffgleichheit”
- Eigentumsverletzung liegt nicht bei Stoffgleichheit vor
- Stoffgleichheit ist gegeben wenn sich der Schaden mit dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der Sache anhaftenden Mangelunwert deckt
Ermittlung der Stoffgleichheit
(-) funktionelle Begrenzung des Mangels auf einen Teil der Sache (Mangel punktuell behebbar) u Schaden ist an anderen Teilen oder der Sache insg eingetreten
(-) fehlerhaftes Teil führt im Wege der Reparatur zu Schäden an anderen Teilen
(+) Reparatur an Einzelteil nicht möglich/ wirt unvertretbar
(+) Mangel haftet von Anfang an an der gesamten Sache
Anspruchskonkurrenz
- versch Ansprüche sind rechtl voneinander unabhängig aber tragen das gleiche Begehr
- trotz Unabhängigkeit nur einmal zu erfüllen
- zB Anspruch aus Delikt §823I und Anspr aus Vertrag §280 stehen in Ansprkonkurrenz
Anspruchsnormenkonkurrenz
- versch Anspruchsgrundlagen, rechtl unabhängig u tragen denselben Anspruch
- zB Ansprüche aus §823I u §823II stehen in Ansprnormenkonkurrenz (ein einziger Anspr aus Delikt ist sowohl auf §823I u §823II zu stützen)
Klassische Probleme der Ansprkonkurrenz
- einheitl Anwendung der Verjährungsfrist?
- Übetragung gesetzl Haftungsprivilegien (zB §680)
- Einbeziehung in vertragl Haftungsmilderungen?
Verschulden des Herstellers bei Weiterfresserschaden
- fahrlässiger Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht bei Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts
- Verbraucher muss nur beweisen dass RGV im Organisations- u Gefahrenbereich des Herstellers durch obj Mangel/ verkehrswidrigen Zustand des Produkts liegt
- kein Verschulden des Herstellers zu beweisen