Deliktsrecht 1 Flashcards

0
Q

“Haftung”

A

Preis für die Erlaubnis der Gefährdung

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1
Q

Schema Haftung für Verletzung von Loyaltitätspflichten

A
  • irrelevant bei vorsätzl Beschädigung (§823I)
  • relevant bei vorsätzl Zufügung reiner Vermögensschäden
  1. Vermögensschaden
  2. Sittenwidrigkeit
  3. Vorsatz
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2
Q

Verletzung des Körpers/ Gesundheit

A

körperl Unversehrtheit ist beeinträchtigt od innere Lebensvorgänge sind derart gestört dass eine mediz Behandlung erforderlich ist

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3
Q

Abgetrennte/ Entnommene Körperbestandteile

A

bleiben Teil des Körpers sofern Wiedereinbringung beabsichtigt ist
~ Eigenblutspende, eingefrorenes Sperma

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4
Q

fehlgeschlagene Sterilisation/ falsche genetische Beratung

A

Verletzung des Rechts an der eigenen Person

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5
Q

Schockschaden

A

nur wenn mediz relevante Auswirkungen mit ärztlicher Behandlung entstehen = Gesundheitsverletzung
Problem: Kausalität

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6
Q

“Freiheit”

A

Beeinträchtigung/ Entzug der Bewegungsfreiheit

  • Beschränkung der Handlungsfreiheit/ Nötigung zur Handlung sind nicht geschützt
  • Gebrauch der eigenen Person ist abhängig vom Willen eines anderen
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7
Q

Inhalt des SE §249I

A
  • Pflicht des Schädigers zur Wiederherstellung
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8
Q

§249II

A

Kosten der Wiederherstellung

- Erstattung der Kosten der Heilbehandlung (muss dann auch durchgeführt werden, anders als beim Sachenrecht)

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9
Q

§§842, 843

A

Vermögensnachteil den der Verletzte dadurch erleidet dass infolge der Verletzung seine Erwerbstätigkeit aufgehoben, gemindert ist

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10
Q

Immaterieller Schadensersatz

A

§§251

  • nur in gesetzl best Fällen
  • Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit
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11
Q

SE bei Tötung

A

mittelbar Geschädigte mit eigenen Ersatzansprüchen

§844, 845

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12
Q

Deliktsrecht Einordnung

A
  • gesetzl SV

- zw vertragl u delikt Ansprüchen besteht grds. Anspruchskonkurrenz

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13
Q

Verletzung bestimmter RG

A

§823I

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14
Q

Verletzung eines Schutzgesetzes

A

§823II

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15
Q

Vorsätzliche sittenwidrige Schadigung

A

§826

16
Q

Verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung) bei..

A
  • aufgrund der Schaffung einer Gefahrenquelle, als Ausnahme vom Verschuldensprinzip unabhängig von Rechtswidrigkeit u Verschulden
    1. Tierhalter
    2. Spezialgesetze (Kfz-Halter)
17
Q

Billigkeitshaftung

A

§829

18
Q

Geschützte Rechtsgüter

A
  1. Leben
    - verletzt durch Tötung, ersatzberechtigt sind mb Geschädigte §§844-846
    - Beerdigungskosten §844I
    - Unterhaltsschaden §844II
    - entgangene Dienste §845
  2. Körper u Gesundheit
    - Eingriff in äußerliche Integrität od Beeinträchtigung innerer Lebensvorgänge
    - unter engen Voraussetzungen Schockschaden
  3. Freiheit (=körperliche Bewegungsfreiheit)
    - Festhalten durch Drohung, Einschließen
    - nicht: Einparken, Aussperren
19
Q

Geschützte Rechte

A
  1. Eigentum §903 an bewegl u unbewegl Sachen
20
Q

Zusammenspiel zw EBV u Deliktsrecht

A

Bei Bestehen einer Vindikationslage schließen die Regeln des EBV (§§ 987 ff BGB) die Anwendbarkeit des allg. Deliktsrechts grundsätzlich aus, um den gutgläubigen unverklagten Besitzers zu privilegieren; (§ 993 I Hs.2 BGB)!

22
Q

Sonstige Rechte unter §823I

A
  • nur absolute Rechte
  • Dingl Anwartschaftsrecht
  • beschr dingl Rechte (Pfandrecht, Hypothek)
  • berechtigter Besitz
  • Immaterialgüter (Patent)
  • Namensrecht (§12)
    NICHT: Vermögen als solches
23
Q

Haftung für “Weiterfresserschaden”

A

Lieferung einer mangelhaften Sache bzw Erstellung eines mangelhaften Werks ist selbst noch keine Eigentumsverletzung (da keine Verletzung schon vorhandenen Eigentums)

  • Funktionstrennung von Vertrags- u Deliktsrecht
  • nur Haftung gem §823I wenn Mangel von vorneherein da war
24
Q

“Stoffgleichheit”

A
  • Eigentumsverletzung liegt nicht bei Stoffgleichheit vor
  • Stoffgleichheit ist gegeben wenn sich der Schaden mit dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der Sache anhaftenden Mangelunwert deckt
25
Q

Ermittlung der Stoffgleichheit

A

(-) funktionelle Begrenzung des Mangels auf einen Teil der Sache (Mangel punktuell behebbar) u Schaden ist an anderen Teilen oder der Sache insg eingetreten
(-) fehlerhaftes Teil führt im Wege der Reparatur zu Schäden an anderen Teilen
(+) Reparatur an Einzelteil nicht möglich/ wirt unvertretbar
(+) Mangel haftet von Anfang an an der gesamten Sache

26
Q

Anspruchskonkurrenz

A
  • versch Ansprüche sind rechtl voneinander unabhängig aber tragen das gleiche Begehr
  • trotz Unabhängigkeit nur einmal zu erfüllen
  • zB Anspruch aus Delikt §823I und Anspr aus Vertrag §280 stehen in Ansprkonkurrenz
27
Q

Anspruchsnormenkonkurrenz

A
  • versch Anspruchsgrundlagen, rechtl unabhängig u tragen denselben Anspruch
  • zB Ansprüche aus §823I u §823II stehen in Ansprnormenkonkurrenz (ein einziger Anspr aus Delikt ist sowohl auf §823I u §823II zu stützen)
28
Q

Klassische Probleme der Ansprkonkurrenz

A
  • einheitl Anwendung der Verjährungsfrist?
  • Übetragung gesetzl Haftungsprivilegien (zB §680)
  • Einbeziehung in vertragl Haftungsmilderungen?
29
Q

Verschulden des Herstellers bei Weiterfresserschaden

A
  • fahrlässiger Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht bei Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts
  • Verbraucher muss nur beweisen dass RGV im Organisations- u Gefahrenbereich des Herstellers durch obj Mangel/ verkehrswidrigen Zustand des Produkts liegt
  • kein Verschulden des Herstellers zu beweisen