Deliktsrecht- Tutorium Flashcards
Def Körperverletzung
jeder äußere Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
Def Gesundheitsverletzung
Beeinträchtigung innerer Lebensvorgänge u liegt in jedem Hervorrufen od Steigern eines von den normalen körperl Funktionen nachteilig abweichenden Zustands auch ohne Schmerzen od tiefgreifende Veränderung der Befindlichkeit
Def Handeln
jedes menschl Tun, das der Bewusstseinskontrolle u der Willenslenkung unterliegt, also beherrschbar ist
Äquivalenztheorie
kausal ist ein Verhalten für die Rechtsgutverletzung, wenn es nicht hinweggedacht werden könnte, ohne dass nicht auch der Erfolg wegfiele
Adäquanztheorie
eine Ursache ist adäquat für den Erfolg, wenn nach allg Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass diese Ursache zu der vorliegenden Rechtsgutverletzung führt
Formen der Eigentumsverletzung
- Substanzverletzung (Zerstörung/ Beschädigung)
- Beeinträchtigung der Rechtsstellung
- Sachentziehung (Diebstahl)
- Beeinträchtigung des Gebrauchs
§823I “sonstige Rechte”
- absolute Rechte kraft deren ihr Inhaber von jedem anderen verlangen kann dass er ihn in der Verwertung oder Ausübung nicht beeinflusse
- Dienstbarkeit §1090
- Inhaber eines Patents/ Urheberrechts
- Namensrecht §12
- APR
- berechtigter Besitzer
Schema §824
- Unwahre Tatsachen
- Behaupten oder Verbreiten
- Eignung zur Kreditgefährdung
- Rechtswidrigkeit (-) wenn §824II (+)
- Verschulden
- Schaden
Def “Tatsache”
alle konkreten Geschehnisse oder konkreten Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, die sinnlich wahrnehmbar in Erscheinung getreten u daher dem Beweis zugänglich sind
- Abgrenzung zu Meinungsäußerungen u Werturteile da sie nicht objektiv nachprüfbar sind
Def “Behaupten”
~ist die Mitteilung einer Tatsache als Gegenstand eigenen Wissens oder eigener Überzeugung
Def “Verbreiten”
~ einer Tatsache ist die Weitergabe der Behauptung eines Dritten, ohne dass sich der Weitergebende mit dieser Äußerung identifiziert
“Eignung zur Kreditgefährdung”
- der Inhalt der Tatsache muss dazu führen dass andere aufgrund der Kenntnis dieser Tatsache die Kreditwürdigkeit des Betroffenen schlechter einstufen oder sonst negative Verhaltensweisen mit Auswirkungen beruflicher/geschäftlicher Art für den Betroffenen zeigt
- ABER: Schutz nur wenn Tatsache sich mit best Person/ best Unternehmen befasst
§823I anwendbar bei Mj.?
keine Deliktsfähigkeit gem §828I
Rechtswidrigkeit- Rechtfertigungsgründe
- §904 S.1 Notstand Eigentum (erfasst Einwirkung auf eine Sache, von der die Gefahr nicht ausgeht
- §228 Notstand (Selbsthilfe)
Schema: §228 Rechtfertigung Notstand
- Notstandslage
a) Gefahrdrohende Sache
b) ub drohende Gefahr für ein Rechtsgut - Notstandshandlung
a) Zerstörung/ Beschädigung einer Sache
b) Erforderlichkeit der Zerstörung/ Beschädigung
c) Verhältnismäßigkeit (durch Abwägung zu ermitteln)
Wann liegt eine drohende Gefahr vor?
…, wenn eine auf tats. Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens besteht