Deliktsrecht- APR Flashcards
Definition : Allg Persönlichkeitsrecht APR
umfassendes Recht des Einzelnen ggü. jedermann auf Achtung seiner Menschenwürde u. Entfaltung der individuellen Persönlichkeit
Eingriffe in das APR
- Eindringen in Privatsphäre
- Weitergabe von Angelegenheiten aus fremder Privatsphäre
- Verletzung der Ehre
- Entstellung u unwahre Behauptungen
- Herabsetzung, Beeinträchtigung der Ehre od Diskriminierung einer Person
- Beeinträchtigung wirt Interessen einer Person
- Eingriff in informationelle Selbstbestimmung
- Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit
- Belästigung, sonst Beeinträchtigungen der Privatssphäre
Aufspaltung der APR
- ideeller Schutzbereich
2. vermögensrechtl Schutzbereich
Rechtswidrigkeit
- bloße Beeinträchtigung des APR indiziert KEINE Rechtswidrigkeit
- Rahmenrecht
- Güter- u Interessensabwägung, die im Einzelfall Reichweite des Persönlichkeitsschutzes bestimmt
Abwägung der Güter- u Interessen mittels:
- je größer Informationswert für Öffentlichkeit, desto mehr muss Geschädigte hinter dem Infobelang der Öffentlichkeit zurücktreten
- Schutz des APR umso mehr desto geringer der Informationsgehalt
Merkmale der Schmähkritik
„bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll”
- Trennung zw Aussagegehalt u von dem Verfasser gewähltes satirisches Gewand
Schema: APR
RGV- sonst Recht :APR (Auffangstatbestand) subsidiär
- Eingriff in Schutzbereich des APR
- ungenehmigtes Eindringen in Privatsphäre
- Weitergabe von Angelegenheiten aus Privatsphäre
- Verletzung der Ehre - umfassende, einzelfallbez Güter- u Interessensabwägung der Rechtswidrigkeit
- pers Recht vs Meinungsfreiheit - Verschulden
Lizenzanalogie
- derjenige, der Rechte anderer verletzt, nicht besser da stehen sollte, als er im Falle einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber gestanden hätte (bei Bildern/ Fotos)
- Was hätte der Verletzer an Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn er den Urheber oder Nutzungsberechtigten von Anfang an gefragt hätte
- Höhe auf das Entgelt beziffert, welches der Abgebildete normalerweise für die Verwendung der Bilder hätte verlangen können
Verletzung des APR- Geschädigte hätte der Veröffentlichung seiner Bilder niemals zugestimmt
- immaterieller Schaden
- Schmerzensgeld aus §253 II analog
- nur bei schwerwiegender Verletzung (zB wenn kein Widerruf möglich)
- gem neuerer Rspr kommt auch Lizenzanalogie zur Anwendung (mat Schaden)
Rechtsfolgen des APR
- Ersatz des Vermögensschadens §249 II 1
a) durch Lizenzanalogie
b) durch den Eingriff erzielter Gewinn - Geldentschädigung (Schmerzensgeld) für immateriellen Schaden wenn
a) andere Form des Schadensausgleichs nicht möglich (zB Widerruf)
b) die Verletzung des APR schwer wiegt - Unterlassung u Beseitigung §1004