4.9 Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Flashcards

1
Q

Was ist das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung? Was darf der Schuldner und wer überwacht ihn?

A
  • = Schuldner darf alle Rechtshandlungen selbst vornehmen

* Sanierungsverwalter überwacht Schuldner

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2
Q

Welche Beschränkungen gibt es dennoch bei der Eigenverwaltung und welche nicht?

A

Beschränkung der Eigenverwaltung
• Handlungen, die nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehören
• Forderungsprüfung
• Gerichtliche Veräußerung
• Veräußerung von Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht
• Keine Post- und Banksperre / eigene Verfahren
• Prozessführungsbefugnis

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3
Q

Was ist der Inhalt eine Antrags auf Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung?

A

Antrag + detaillierte Beilagen
• Finanzplan / Kapitalflussrechnung der letzten 90 Tage
• Sanierungsplan mit 30% Quote + Beilagen (wenn nicht konkursverfahren)
• Status
• Vermögensverzeichnis
• Mittelaufbringung
• Reorganisationsmaßnahmen

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4
Q

Was sind die Aufgaben eines Sanierungsverwalters?

A

4.9.1. Sanierungsverwalter

  • Anfechtung, Verwertung
  • Überwachung der Eigenverwaltung / Bericht über Erfüllbarkeit
  • Entziehung der Eigenverwaltung
  • Widerspruchsrecht gegen GF
  • Prüfung der Forderungsanmeldungen
  • GF: ordentlicher Unternehmensbetrieb
  • Alle Rechtshandlungen, die der Schuldner ohne Zustimmung oder gegen Einspruch des Sanierungsverwalters vorgenommen hat, sind den Gläubigern gegenüber unwirksam
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5
Q

Unter welchen Umständen kann dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen werden?

A

Entziehung der Eigenverwaltung
Das Gericht muss dem Schuldner die Eigenverwaltung entziehen und einen Masseverwalter bestellen, wenn:
• Umstände bekannt werden, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubi-ger führen wird. Insbesondere wenn der Schuldner gegen Mitwirkungs/Auskunfts -Pflichten oder Verfügungsbeschränkungen verstößt oder generell den Interessen der Gläubiger zuwiderhandelt
• Der Sanierungsplan nicht innerhalb von 90 Tagen ab Eröffnung angenommen wurde
• Der Schuldner die Entziehung selbst beantragt
• Masseinsuffizienz vorliegt

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6
Q

Wie ist der Verfahrensablauf im Sanierungsverfahren?

A

• Eröffnung
• Erste Gläubigerversammlung
• Berichts-Tagsatzung (binnen 3 Wochen)
• Prüfungs-Tagsatzung
• Sanierungsplan-Tagsatzung mit Rechnungslegungs-Tagsatzung
(binnen 60 – 90 Tagen, sonst Fortsetzung des Konkursverfahrens)

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7
Q

Was versteht man unter eine außergerichtlichen Ausgleich? Was sind dessen Vor und Nachteile?

A

4.10. Exkurs: Außergerichtlicher Ausgleich

  • Gläubigerbleichbehandlung ist nicht notwendig
  • Wahrung er Diskretion
  • Schnellere Sanierung
  • Höhere Flexibilität
  • Kein Gewerbeentziehungsgrund
  • Verzicht/Vergleich
  • Gefahr der Anfechtung
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