4.9 Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Flashcards
Was ist das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung? Was darf der Schuldner und wer überwacht ihn?
- = Schuldner darf alle Rechtshandlungen selbst vornehmen
* Sanierungsverwalter überwacht Schuldner
Welche Beschränkungen gibt es dennoch bei der Eigenverwaltung und welche nicht?
Beschränkung der Eigenverwaltung
• Handlungen, die nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehören
• Forderungsprüfung
• Gerichtliche Veräußerung
• Veräußerung von Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht
• Keine Post- und Banksperre / eigene Verfahren
• Prozessführungsbefugnis
Was ist der Inhalt eine Antrags auf Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung?
Antrag + detaillierte Beilagen
• Finanzplan / Kapitalflussrechnung der letzten 90 Tage
• Sanierungsplan mit 30% Quote + Beilagen (wenn nicht konkursverfahren)
• Status
• Vermögensverzeichnis
• Mittelaufbringung
• Reorganisationsmaßnahmen
Was sind die Aufgaben eines Sanierungsverwalters?
4.9.1. Sanierungsverwalter
- Anfechtung, Verwertung
- Überwachung der Eigenverwaltung / Bericht über Erfüllbarkeit
- Entziehung der Eigenverwaltung
- Widerspruchsrecht gegen GF
- Prüfung der Forderungsanmeldungen
- GF: ordentlicher Unternehmensbetrieb
- Alle Rechtshandlungen, die der Schuldner ohne Zustimmung oder gegen Einspruch des Sanierungsverwalters vorgenommen hat, sind den Gläubigern gegenüber unwirksam
Unter welchen Umständen kann dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen werden?
Entziehung der Eigenverwaltung
Das Gericht muss dem Schuldner die Eigenverwaltung entziehen und einen Masseverwalter bestellen, wenn:
• Umstände bekannt werden, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubi-ger führen wird. Insbesondere wenn der Schuldner gegen Mitwirkungs/Auskunfts -Pflichten oder Verfügungsbeschränkungen verstößt oder generell den Interessen der Gläubiger zuwiderhandelt
• Der Sanierungsplan nicht innerhalb von 90 Tagen ab Eröffnung angenommen wurde
• Der Schuldner die Entziehung selbst beantragt
• Masseinsuffizienz vorliegt
Wie ist der Verfahrensablauf im Sanierungsverfahren?
• Eröffnung
• Erste Gläubigerversammlung
• Berichts-Tagsatzung (binnen 3 Wochen)
• Prüfungs-Tagsatzung
• Sanierungsplan-Tagsatzung mit Rechnungslegungs-Tagsatzung
(binnen 60 – 90 Tagen, sonst Fortsetzung des Konkursverfahrens)
Was versteht man unter eine außergerichtlichen Ausgleich? Was sind dessen Vor und Nachteile?
4.10. Exkurs: Außergerichtlicher Ausgleich
- Gläubigerbleichbehandlung ist nicht notwendig
- Wahrung er Diskretion
- Schnellere Sanierung
- Höhere Flexibilität
- Kein Gewerbeentziehungsgrund
- Verzicht/Vergleich
- Gefahr der Anfechtung