1. Grundlagen Gesellschaftsrecht Flashcards

1
Q

Wer ist ein “Unternehmer”?

A

Definition “Unternehmer” (§ 1 UGB)
• Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt
• Immer der, der das Unternehmerrisiko trägt

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2
Q

Was ist ein “Unternehmen”?

A

Definition “Unternehmen”
Ein Unternehmen ist:
• Jede auf Dauer angelegte Organisation
• Selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit
• Mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein

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3
Q

Was ist eine Firma?

A

Definition “Firma” (§ 17 UGB)
• Der in das Firmenbuch eingetragene
• Name eines Unternehmers,
• Unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt

Es gibt Namens/Fantasie/Sachfirmen  eine Kombination ist auch möglich
Ein Unternehmer kann in Verfahren vor Gerichten seine Firma als Parteibezeichnung füh-ren

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4
Q

Wie können Gesellschaften eingeteilt werden?

A

Einteilung nach der Art des Rechtsverkehrs
• Innengesellschaft
• Außengesellschaft

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5
Q

Was versteht man unter einen Innengesellschaft?

A

Innengesellschaften
• Innenkonsortium, stille Gesellschaft, Syndikat
• Die Gesellschafter sind nur gegenüber einander verpflichtet und nicht nach außen hin

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6
Q

Was versteht man unter einer Außengesellschaft?

A

Außengesellschaften
• z.B. ARGE – Arbeitsgemeinschaften
• Arbeitsgemeinschaften oder auch GmbH’s die nach außen hin auftreten und sich ver-pflichten sind Außengesellschaften

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7
Q

Darf die Rechtsform einer Gesellschaft frei gewählt werden?

A

Rechtsformen der Gesellschaften
• Wahlfreiheit der Rechtsform, jedoch gilt Numerus clausus (=es dürfen nur gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformen gewählt werden)

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8
Q

Nenne Beispiele für Organisationsformen, die KEINE Gesellschaften sind

A

Keine Gesellschaften / Körperschaften sind
• Bundesstiftungen, Privatstiftungen, Sparkassen
• Körperschaften öffentlichen Rechts (entstehen durch Hoheitsakte)

  • Haben zwar körperschaftliche Elemente, sind aber mangels Gesellschaftern keine „Ge-sellschaften iwS.“
  • Eine Gesellschaft ist NIE ein Konzern, der Konzern kann nur die Organisationsform einer Gesellschaft darstellen
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9
Q

Warum gründen Menschen Gesellschaften?

A
Warum gründen Menschen Gesellschaften?
•	Synergieeffekte durch Arbeitsteilung 
•	Erleichterte Kapitalbeschaffung
•	Risiko- abgrenzung/streuung
•	Unternehmenskontinuität (Unternehmen lebt über den Tod von nat. Person weiter)
•	Steuerrechtliche Gesichtspunkte
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10
Q

Welche relevanten Aspekte gilt es bei der Rechtsformwahl zu beachten?

A
  • Unterschiedliche Fähigkeiten und Befugnisse
  • Haftung
  • Kapitalaufbringung (z.B. Startkapital bei GmbH)
  • Steuerrecht
  • Finanzierung
  • Sozialversicherung
  • Gesellschafter
  • GF + Vertretung
  • Unternehmenskontinuität
  • Unternehmensgegenstand (= Haupt -Geschäftstätigkeit)
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11
Q

Was sind die Vorteile und Nachteile von Personengesellschaften?

A

Charakteristika der Personengesellschaften

Vorteile
• Geringere Kosten bei Gründung und Betrieb
• Selbstorganschaft – geringer Organisationsgrad
• Eingeschränkte Kapitalerhaltung

Nachteile
• Persönlicher Einsatz
• Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten (Steuern, Sozialversicherung)
• Gesellschafter haften persönlich mit dem Privatvermögen
• Anteile grundsätzlich unübertragbar
• Ausscheiden eines Gesellschafters führt grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft

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12
Q

Was sind die Vorteile und Nachteile der Kapitalgesellschaften?

A

Charakteristika der Kapitalgesellschaften

Vorteile
• Kapitaleinsatz im Vordergrund
• Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen
• Hohe Bekanntheit (international bekannte Rechtsform)
• Anteile grundsätzlich frei übertragbar und vererblich

Nachteile
• Fremdorganschaft, hoher Organisationsgrad
• Höhere Kosten der Gründung & des laufenden Betriebs
• Einhaltung von Formpflichten
• Kapitalaufbringung und-erhaltung

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13
Q

Was ist das Personalstatut im Zusammenhang mit internationalen Gesellschaftsrecht?

A

• Kein vereinheitlichtes internationales Gesellschaftsrecht, aber Annäherung der Gesell-schaftsformen aneinander

Personalstatut
Das „Personalstatut“ bestimmt das international anzuwendende Recht

2 Modelle zur Bestimmung des Personalstatuts:
• Sitztheorie (§ 10 IPRG in Österreich)
= Dort wo die Gesellschaft ihren Firmensitz hat

• Gründungstheorie (EuGH)
= Dort wo die Gesellschaft gegründet wurde, das dort gültige Gesetz wird angewendet

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