4.11 Verträge im Insolvenzverfahren Flashcards
Welche Verträge werden innerhalb des Insolvenzverfahrens genauer betrachtet?
4.11. Verträge im Insolvenzverfahren
• Für Verträge die von beiden Vertragsparteien noch nicht vollständig erfüllt sind, und für sogenannte Anträge sieht die Insolvenzordnung eigenständige Regelungen vor Sonst Insolvenzordnung
(Schicksal der Verträge hängt davon ab ob diese vollständig erfüllt worden sind oder nicht)
Welches Wahlrecht hat der IV, wenn ein Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht vollständig erfüllt wurde?
4.11.1. Wahlrecht des IV zwischen Erfüllung und Rücktritt
Wenn ein 2-seitiger Vertrag:
Vom Schuldner und der anderen Vertragspartei, zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfah-rens nicht vollständig erfüllt worden ist,
So kann der IV (anstelle des Schuldners) den Vertrag erfüllen und vom anderen Teil ebenfalls Erfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
Was passiert wenn der IV keine Äußerung zu seinem Wahlrecht macht? Welche Erklärungsfrist hat der IV zu beachten?
Wenn IV keine Äußerung zum Wahlrecht macht
• Wenn IV die andere Vertragspartei nicht darüber aufklärt, ob er am Vertrag festhält oder zurücktritt, so kann diese bei Gericht beantragen, dass sich der IV dazu äußert
• Gericht legt daraufhin eine bestimme Frist fest, in der sich der IV zur Nutzung seines Wahlrechts äußern muss
• Die Erklärungsfrist hierfür darf frühestens 3 Tage nach der Berichts-Tagsatzung enden
Was passiert wenn keine Äußerung zum Wahlrecht durch den IV stattfindet?
Wenn keine Äußerung zum Wahlrecht stattfindet
• Gibt der IV auch nach der bestimmten Frist keine Erklärung ab, dann wird angenom-men, dass er vom Vertrag/Geschäft ex tunc (rückwirkend) zurücktritt
• Ist der Schuldner in Verzug und besteht die von ihm zu erbringende Leistung NICHT IN GELD, beträgt die Erklärungsfrist 5 Arbeitsabtrage ab Einlangen des Gesuchs der Ver-tragspartei (z.B. Bauleistung)
• Bei Nichtäußerung innerhalb dieser 5-Arbeitstage Frist gilt wieder, dass der IV vom Vertrag ex tunc zurücktritt (Gefahr!)
Was muss beachtet werden bei Bestandverträgen, wenn der Insolvenzverwalter Bestandgeber ist?
IV ist Bestandgeber
• Sind grundsätzlich nicht von der Insolvenzeröffnung berühr
• IV tritt in Bestandsvertrag ein
• Kein Recht des Vertragspartner zur Sonderkündigung
• Im Insolvenzverfahren des Bestandnehmers kann der IV das Bestandsverhältnis un-ter Einhaltung der gesetzlichen oder einer vereinbarten kürzeren Kündigungsfrist kündi-gen
• Wurde eine längere Kündigungsfrist vereinbart, muss diese also vom IV nicht beach-tet werden
Was muss beachtet werden bei Bestandverträgen, wenn der Schuldner Bestandgeber ist? Wie ist mit Bestandsvertragskündigung bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung umzugehen?
Schuldner ist Bestandgeber
• Ist der Schuldner Bestandgeber, tritt der IV zunächst in den Bestandvertrag ein, hat aber kein außerordentlichen Kündigungsrecht
Bestandsvertragskündigung bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung:
Bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung kann der Schuldner selbst die Kündigung des Bestandvertrags einreichen, braucht jedoch die Zustimmung vom Sanierungsver-walter
Welche Position hat der IV hinsichtlich Arbeitsverträgen? Welches besondere Recht haben Arbeitnehmer?
4.11.3. Arbeitsverträge
- IV tritt in Rechte und Pflichten des AG ein
- IV hat besonderes Kündigungsrecht
Besonderes Austrittsrecht für AN
• AN haben besonderes Austrittsrecht
• 1 Monat nach Schuldenregulierung
• 1 Monat nach Schließung oder Betriebsteilschließung keine Fortführung
• 4 Monate, wenn es keine Betriebsteilschließung oder Unternehmensfortführung gibt
Was versteht man unter Fixgeschäfte? Was muss der IV hierbei beachten? Hat er ein Wahlrecht bei dieser Art von Verträgen?
4.11.4. Fixgeschäfte
- Fixgeschäfte sind all jene Geschäfte die einen Markt oder Börsenpreis besitzen.
- Kein Wahlrecht, der IV muss hier in den Vertrag eintreten wenn er diesen noch nicht erfüllt hat
Ist der IV an Anträge des Schuldners gebunden? Was geschieht mit der Vollmacht?
4.11.5. Anträge und Vollmachten
- IV ist nicht an Aufträge/Anträge des Schuldners gebunden
- Vollmacht erlischt
Was kann getan werden, wenn die Vertragsauflösung die Unternehmensfortführung des Schuldners gefährdet? Unter welchen Umständen diese Beschränkungen zur Vertragsauflösung NICHT?
4.11.6. Unzulässige Klauseln bzw. Verhinderung der Kündigung
• Wenn die Vertragsauflösung die Unternehmensfortführung gefährdet, können die Vertragspartner des Schuldners mit dem Schuldner geschlossene Verträge bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigen Grund auflö-sen
Die Beschränkungen des § 25a (1) gelten nicht, wenn
• Wenn die Auflösung des Vertrags zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirt-schaftlicher Nachteile des Vertragspartners unerlässlich ist
• Bei Ansprüchen auf Auszahlung von Krediten und
• Bei Arbeitsverträgen