2.2. OG Flashcards

1
Q

Nenne Merkmale einer OG! Wann wird eine OG gegründet?

Wann entsteht eine OG? Ist eine OG ein Unternehmer kraft Rechtsform?

A

Grundlagen der OG
• OG ist eine Personengesellschaft
• Kein Unternehmer kraft Rechtsform iSd. § 2 UGB
• OG ist eine Gesellschaft ieS. (GGBsp: Gesellschaft iwS. sind Kap.Ges)
• OG ist eine Außengesellschaft (=tritt nach außen hin auf)
• OG ist keine jur. Person sondern eine „Gesamthandschaft“

Die OG….
• ist rechtsfähig und parteifähig
• kann Gesellschaftsvermögen selbst zugeordnet werden
• kann ins Grundbuch und andere öffentliche Register eingetragen werden
• muss ins Firmenbuch eingetragen werden
(konstitutive Wirkung der Eintragung = Entstehung der OG)

  • Wesentlicher Unterschied zu GesBR
  • Abrenzung zur KG  KG hat 2 Gesellschafterarten, die OG nicht
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2
Q

Wie entsteht eine OG und was ist dabei zu beachten?Gibt es eine Formpflicht? Wie sieht es mit den EInlagenleistungen aus? Ist eine 1-Person OG möglich? Ist ein Firmenzusatz notwendig?

A

• Gründung durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages
• Keine Formpflicht (mündlich/schriftlich/konkludent möglich)
(Abgrenzung zu GmbH, denn dort besteht eine Formpflicht)

• Entstehung der OG durch Eintragung ins Firmenbuch

  • Keine gesetzliche Pflicht zur Mindest-Einlageleistung
  • Keine 1-Person-OG möglich (Vgl. Gmbh  1 Mann GmbH ist möglich)
  • Gesellschafter kann jede rechtsfähige nat./jur. Person sein
  • Zwingender Firmenzusatz „OG“ oder „Offene Gesellschaft“ notwendig
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3
Q

Was ist hinsichtlich Vermögen & Einlagen bei der OG zu beachten? Wie verteilt sich der Gewin/Verlust bzw. die Stimmrechte auf die Gesellschafter?
Ist der Kapitalanteil gleich dem Geschäftsanteil?

A

Vermögen und Einlagen
• Hier gilt das dispositive Recht
• Einlage als Arbeitsgesellschafter
(Einlage von Arbeitsleistung im Gegenzug zu einem angemessenen Teil oder Kapitalanteil)
• Einlage durch Kapitalanteil
(z.B. Bareinlagen oder Sacheinlagen wie Grundstücke, Markenrechte, Dienstleistungen)
(Sacheinlagen bei GmbH nicht möglich)
• Beteiligung nach Kapitalanteil, im Zweifel in gleichen Teilen
• Gewinn/Verlust Verteilung sowie Stimmrechte werden in Relation der zu den Beteili-gungsverhältnissen behandelt
• Kapitalanteil IST NICHT GLEICH Gesellschaftsanteil.
(Der Gesellschaftsanteil ist die Summe aller Rechte und Pflichten. Diese müssen nicht dem Ka-pitalanteil entsprechen, da durch dispositives Recht andere Bestimmungen vereinbart werden können)

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4
Q

Was ist hinsichtlich der Geschäftsführung bei der OG zu beachten? Wann kann es zu einem Ausschluss der Geschäftsführung kommen? Wie kann diese entzogen werden? Welches Stimmverhältnis gilt bei außerordentlichen Geschäften?

A

Geschäftsführung
• Selbstorganschaft
(=Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berufen)
• Einzel-GF-Befugnis bei „gewöhnlichen Geschäften“
• Bei außergewöhnlichen Geschäften  Zustimmung aller Gesellschafter (auch derjeni-gen, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind)
(Bsp: Erwerb von Beteiligungen, Aufnahme Kredite, Zweigniederlassungen)
• Einstimmigkeit kraft Widerspruchsrecht
• Grundlagengeschäfte

Ausschluss der Geschäftsführung
• Kann aufgrund einer Klage aller übrigen GES durch gerichtliche Entscheidung entzogen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt
• Ein solcher Grund ist insbesondere bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung gegeben

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5
Q

Was ist hinsichtlich der Vertretung einer OG zu beachten? Wie kann es zu einem Ausschluss des Vertretungsrechts kommen?
Was versteht man unter Einzelvertretung aktiv/passiv und gemischter Gesamtvertretung.
Kann die Vertretung beschränkt werden gegenüber Dritten?

A

Vertretung
• Einzelvertretung aktiv  wenn die OG jemanden klagt dann Vertretung durch GES
• Einzelvertretung passiv  wenn die OG verklagt wird dann ebenfalls Vertretung durch GES / Wenn ein Einschreiben an die OG gesendet wird, das jeder GES dieses entgegenneh-men

• Gemischte Gesamtvertretung möglich
(Bsp: A kann die OG alleine vertreten, B hingegen nur gemeinsam mit A etc….)
• Beschränkung der Vertretung ggü Dritten unwirksam

Ausschluss vom Vertretungsrecht
• Durch gerichtliche Entscheidung
• Wenn ein wichtiger Grund vorliegt
(Bsp. Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Vertretung der Gesellschaft)

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6
Q

Wie kann es zu einem Gesellschafterwechsels in einer OG kommen? Welche Klauseln können im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden?

A

Gesellschafterwechsel
• Eintritt/Austritt aus OG nur möglich bei Zustimmung der Gesellschafter bzw. Regelung im Gesellschaftsvertrag
• Ausschlussklage eines GES ist möglich bei wichtigen Grund
• Tod eines Gesellschafters führt grundsätzlich zur Auflösung
(sofern nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist)
Fortsetzungsklausel  Fortsetzung ohne Erben
Nachfolgeklausel  Fortsetzung mit Erben
Eintrittsklausel  Eintrittsrecht neuer Person

(In einer OG muss es mindestens 2 GES geben.)

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7
Q

Welcher Grundsatz ist hinsichtlich der Haftung in einer OG zu beachten und wie haften die Gesellschafter generell?
Für was haftet ein Gesellschafter bei Neueintritt in die OG?
Wie lange haftet ein Gesellschafter, der aus der OG ausgetreten ist?

A

Haftung
• Grundsatz: Haftung der Gesellschaft für Gesellschaftsschulden
(Bsp.: Exekutionstitel gegen Gesellschaft nur gegen diese wirksam)

Gesellschafter haften jedoch:
• Persönlich (mit dem Privatvermögen)
• Unmittelbar (Gläubiger kann direkt gegen GES vorgehen)
• Solidarisch (Jeder GES haftet für ganzen Teil, nicht anteilig)
• Unbeschränkt (nicht auf einen Höchstbetrag beschränkbar)
• Unbeschränkbar (keine Beschränkung gegenüber Dritten)

Einwendungen sind möglich (eigene und jene der Gesellschaft)
(z.B. Stundung, Aufrechnung, Nichtigkeit des Geschäftes)

Haftung des Gesellschafters

• Bei Eintritt haftet des GES auch für bereits bestehende Verbindlichkeiten
(im Innenverhältnis kann dies jedoch abweichend geregelt werden durch Regressanspruch)

  • Bei Ausscheiden haftet der GES für 5 weitere Jahre. Die Frist für die Nachhaftung läuft ab Eintragung ins FB der OG. Für fällige Verbindlichkeiten, wird noch weitere 3 Jahre bis zur Verjährung dieser Verbindlichkeiten gehaftet (insgesamt 8 Jahre Nachhaftung)
  • Bei Auflösung: Nachhaftung 5 Jahre ab Eintragung ins FB, sofern der Anspruch nicht ei-ner kürzeren Verjährungsvorschrift unterliegt
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8
Q

Welche konkreten Sachverhalte umfasst das Wettbewerbsverbot? Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot?

A

Das Wettbewerbsverbot umfasst:
• Geschäfte im selben Geschäftszweig
• Übernahme unbeschränkter Haftung bei gleichartigen Gesellschaften

Sanktionen bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot :
• Schadensersatz
• Herausgabe des Gewinns (Eintrittsrecht)
• Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
• Ausschluss / Entziehung der Geschäftsführung
Bsp: Wenn der GES als Handelsvertreter tätig ist oder GF einer anderen Gesellschaft ist die im gleichen Geschäftszweig tätig ist

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9
Q

Was versteht man unter Kontrollrechte und welche können dieses sein?

A

Kontrollrechte
= Kontrollrechte sind die Rechte der Gesellschafter

• Buchungseinsichtsrecht
(= man kann immer in die Bücher der Gesellschaft Einsicht nehmen)
• Auskunftsrecht
• § 118 UGB  Ein GES kann auch in Bücher einsehen, wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen wurde (er kann nur von der Einsicht ausgeschlossen werden im Falle einer unredlichen Geschäftsführung)

  • Durchsetzung im Außerstreitverfahren (zivilrechtlicher Prozess)
  • Persönliche Ausübung
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10
Q

Welche Auflösungsgründe gibt es um eine OG zu beenden?

A

Beendigung
• Es gibt einen Unterschied zwischen der „Auflösung“ und der „Löschung aus dem FB“
• Ausscheiden des Gesellschafters durch Ausschluss aus der OG möglich

Auflösungsgründe
• Durch Zeitablauf
• Durch Beschluss
• Insolvenz der OG oder der Gesellschafter
• Tod des Gesellschafters
• Kündigung oder gerichtliche Entscheidung
• Sonstige Klauseln im Gesellschaftsvertrag

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11
Q

Wie sieht das Beendigungsverfahren innerhalb einer OG aus?

A

Beendigungsverfahren
• Fortsetzung oder Liquidation (Abwicklung)
• Abschichtung/Auseinandersetzungsguthaben

Liquidationverfahren

  1. Verwertung des OG-Vermögens
  2. Verteilung der Liquidationsgewinne
  3. Löschung im Firmenbuch
  4. Vollbeendigung

Gesamtrechtsnachfolge nach § 142 UGB bei Ausscheiden des VORletzten Gesellschaf-ters (Der letzte Gesellschafter erhält alle Rechte und Pflichten)

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