4.3 Eröffnung des Insolvenzverfahrens Flashcards
Welche Voraussetzungen müssen für die Eröffnung des Insolvenzrechts vorliegen?
Insolvenzantrag
• eingereicht durch Schuldner oder Gläubiger
Insolvenzfähigkeit
• setzt Rechtsfähigkeit voraus
• man muss also eine natürliche oder juristische Person sein(OG, KG, Verlassenschaf-ten)
• NICHT Insolvenzfähig: Stille Gesellschaft oder GesBR
Insolvenzgrund
• Zahlungsunfähigkeit oder
• Überschuldung
(hängt vom Insolvenzschuldner ab)
Kostendeckendes Vermögen
• Es muss etwas zu verwerten geben
(= das Vermögen das benätigt wird um überhaupt das Insolvenzverfahren zu eröffnen)
Wer ist insolvenzfähig und wer nicht?
Insolvenzfähigkeit
• setzt Rechtsfähigkeit voraus
• man muss also eine natürliche oder juristische Person sein(OG, KG, Verlassenschaf-ten)
• NICHT Insolvenzfähig: Stille Gesellschaft oder GesBR
Welche Insolvenzgründe gibt es?
Insolvenzgrund
• Zahlungsunfähigkeit oder
• Überschuldung
(hängt vom Insolvenzschuldner ab)
Welche Insolvenzgründe gibt es?
Insolvenzgrund
• Zahlungsunfähigkeit oder
• Überschuldung
(hängt vom Insolvenzschuldner ab)
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit allgemein und lt. Rechtssprechung vor?
- Zahlungsunfähigkeit ist ein Insolvenzgrund bei nat./jur. Personen
- Liegt vor, wenn alle fälligen Forderungen nicht in angemessener Frist erfüllt werden können
- Die Rechtssprechung geht von Zahlungsunfähigkeit aus, wenn der Schuldner 5% der Verbindlichkeit nicht zahlen kann
Wann liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor?
Drohende Zahlungsfähigkeit
• Ist KEIN Insolvenzgrund im engeren Sinne und verpflichtet den Schuldner NICHT zur Insolvenzantragsstellung
• Der Schuldner kann jedoch bereits freiwillig bei drohender ZU ein Sanierungsverfah-ren beantragen
Welche Unterschiede gibt es zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung?
Zahlungsunfähigkeit vs. Zahlungsstockung
• Bei Zahlungsstockung besteht die Zahlungsunfähigkeit nur vorübergehend
• Die Rechtsprechung geht erst bei einer Dauer von > 2-3 Monate von ZU aus. Die Frist beginnt ab dem ZP, an dem die fälligen Schulden nicht mehr beglichen werden können, zu laufen
Überschuldung gilt auch als ein Insolvenzgrund. Aber für wen genau?
4.3.3. Überschuldung
• Ein Insolvenzgrund kann auch eine Überschuldung sein
Dies gilt jedoch nur bei:
• Juristischen Personen
• GmbH & Co. KG
• Verlassenschaften
Beschreibe das 2 Stufige Prüfverfahren um eine Überschuldung feststellen zu können!
2-stufiges Prüfverfahren zur Identifizierung einer Überschuldung
Insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn:
- Passiva übersteigen die Aktiva (bewertet zu Liquidationswerten UND
- Negative Fortbestehensprognose liegt vor
• Diese 2 Kriterien setzen keine bestimmte Reihenfolge voraus. Beide Kriterien sind separat zu prüfen und müssen für den Insolvenzgrund der Überschuldung vorliegen
Was ist zu beachten wenn das Insolvenzverfahren per Schuldnerantrag eröffnet wird? Wie sieht es aus mit der Haftung des GF? Welche Strafen drohen im Strafrecht? Was ist zu tun wenn mehrere Personen den Insolvenzantrag stellen müssen?
4.3.4. Eröffnung Insolvenzverfahren per Schuldnerantrag
- Sofortige Verfahrenseröffnung durch das Insolvenzgericht
- Pflicht zur Anmeldung ohne schuldhaftes Zögern, jedoch längstens binnen 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
- „Schuldhaft verzögert“ ist der Antrag nicht, wenn die Eröffnung eines Sanierungsver-fahrens mit Eigenverwaltung sorgfältig betrieben worden ist
Verpflichtung der Einreichung des Schuldnerantrags trifft:
• Natürliche Personen, die unbeschränkt haftende Gesellschafter einer eingetragenen Personengesellschaft sind
• Organschaftliche Vertreter von jur. Personen
Haftung des Geschäftsführers
• Insolvenzantragsstellung ist Verpflichtung des GF
• Die Insolvenzgläubiger können gegen den GF Schadensersatzansprüche wegen einer Verschlechterung der Insolvenzquote geltend machenq
• Der GF haftet der Gesellschaft gegenüber
Strafrecht:
• z.B. Vorenthalten von DN-Beiträgen zur SV (bis zu 2 Jahre Haft)
• z.B. grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
Insolvenzantrag durch mehrere Personen
• sind mehrere Personen antragspflichtig (z.B. mehrere GF einer GmbH) stellen aber nicht alle antragspflichtige Personen einen Insolvenzantrag, sind die anderen über den Antrag zu vernehmen.
• Kann kein Einverständnis erzielt werden, ist dennoch das Insolvenzverfahren zu er-öffnen, wenn die ZU von dem Antragsteller dem Gericht glaubhaft gemacht wird
Wie kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch per Gläubigerantrag durchgeführt werden? Was muss der Gläubiger hierbei beachten?
4.3.5. Eröffnung des Insolvenzverfahrens per Gläubigerantrag
• Ist nur in Form eines Konkursverfahrens möglich (kein Antrag auf Sanierungsverfah-ren möglich)
Vom Gläubiger sind folgende Dinge glaubhaft zu machen:
• Fällige Forderungen
• Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
• Sofort verfügbare Bescheinigungsmittel sind dem Gericht vorzulegen
(z.B. rechtskräftige Urteile, vollstreckbarer Zahlungsbefehl, Rückstandsausweise, Rückstände an SV-Beiträgen, Anhängigkeit mehrerer Exekutionsverfahren etc.)
Welche Schritte werden vom Gericht ausgeführt, um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens per Gläubigerantrag durchzuführen?
- Prüfung des Antrags auch bei Zurückziehung durch Gläubiger
- Keine Erstreckung für Ratenzahlung
- Stattgebung des Insolvenzantrag nach idR. Nach Vernehmung des Schuldners
- Abweisung bei missbräuchlicher Antragsstellung oder Unbegründetheit
Was ist die Grundvoraussetzung um das Insolvenzverfahren per Gläubigerantrag zu eröffnen? Welche Kosten müssen gedeckt sein um das Insolvenzverfahren per Gläubigerantrag zu eröffnen?
Eröffnungsvoraussezung Kostendeckendes Vermögen
- § 71 IO / Amtswegige Prüfung
- Zumindest zur Deckung der Anlaufkosten (Verfahrenskosten, Kosten des Insolvenz-verwalters etc.)
- Vermögen muss weder sofort noch ohne Aufwand verwertbar sein. Auch Sachwerte (Waren) oder Forderungen des Schuldners sind zu berücksichtigen
- Vermögensverzeichnis samt Anfechtungsansprüchen
- Unrichtiges Vermögensverzeichnis bis zu 6 Monate Haft
- Verpflichtende Aufbringung von den GF oder Mehrheitsgesellschafter
Wie hoch ist der Kostenvorschuss den der Schuldner leisten muss und was passiert wenn er diesen nicht leistet? Was passiert wenn er den Kostenvorschuss leistet? Wann ist ein erneuter Antrag auf Insolvenzeröffnung möglich?
- Kostenvorschuss von rund 4000€
- Kommt der Schuldner der Kostenvorschussleistung nicht nach, dann prüft das Gericht vom Amts wegen, ob diese Person über kostendeckendes Vermögen verfügt.
- Wenn Ja Insolvenzverfahren wird eröffnet und der Kostenvorschuss exekutiv ein-getrieben
- Wenn Nein Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens
- Auf die fehlende Kostendeckung als auch auf die ZU ist in der Ediktsdatei bekannt zu machen
- Ein neuerlicher Antrag auf Insolvenzeröffnung ist erst nach einer 6-monatigen Sperr-frist möglich.
Welche Informationen beinhaltet das für jeden einsichtbare öffentliche Insolvenzedikt
Öffentlichkeit
Die Insolvenz ist für jeden im Insolvenzedikt einsehbar und beinhaltet:
• Gericht
• Schuldner
• Insolvenzverwalter
• 1. Gläubigerversammlung
• Aufforderung zur Forderungsanmeldung etc.
• Art des Verfahrens
• Verzeichnis offensichtlicher Zahlungsunfähigkeiten