4.4 Organe des Insolvenzverfahrens Flashcards
Was sind die Organe des Insolvenzverfahrens?
Insolvenzgericht
Insolvenzverwalter
Gläubigerversammlung
(Gläubigerausschuss optional)
Was sind die Aufgaben des Insolvenzgericht ?
4.4.1. Insolvenzgericht • Eröffnet und leitet das Verfahren • Prüft die Zuständigkeiten • Veröffentlicht das Edikt • Bestellt den Insolvenzverwalter • Ergreift Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse • Leitet die Abstimmung über Sanierungs- oder Zahlungsplan • Bewilligt die Verteilung des Erlöses
Was sind die Aufgaben des Insolvenzverwalters? Von wem wird er bestellt?
4.4.2. Insolenzverwalter
• Masseverwalter vs. Sanierungsverwalter
• Wird bestellt durch das Insolvenzgericht und aus der IV-Liste ausgewählt
• Im Regelfall ist der Insolvenzverwalter auch Rechtsanwalt und hat Fachkenntnisse
• Der IV muss unbescholten, verlässlich, geschäftskundig sein und unabhängig vom Schuldner sowie Gläubiger sein
• haftet für seine pflichtwidrige Amtsführung
• Entlohnung ist gesetzlich geregelt und richtet sich prozentuell nach dem Masseerlös
Zentrale Aufgaben
• Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners
• Erwaltung der Insolvenzmasse
• Schätzung und Feststellung der Masseaktiva / Inventarerrichtung
• Prüfung und Feststellung der Passiva
• Prüfung der angemeldeten Forderungen
• Prüfung ob Unternehmen fortgeführt/geschlossen werden soll
• Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse
• Anfechtung von Rechtshandlungen
Was kann man über den Entlohnungsanspruch des Insolvenzverwalters sagen?
- IV hat Anspruch auf eine Entlohnung und Ersatz seiner Barauslagen
- Entlohnung ist gesetzlich geregelt und richtet sich prozentuell in Stufen nach dem Bruttoerlös der Insolvenzmasse, wobei diese mindestens 2000€ betragen muss
- Unter besonderen Umständen kann die Entlohnung sich erhöhen
- Der IV muss seine Entlohnungsansprüche bei Beendigung seiner Tätigkeit geltend machen
- Über die Ansprüche des IV hat das Gericht nach Einvernahme des Gläubigeraus-schusses und des Schuldners zu entscheiden
Was ist die Glöubigerversammlung und welchen Einfluss hat diese? Wann ist eine Gläubigerversammlung einzuberufen?
4.4.3. Gläubigerversammlung
• Alle beteiligten Insolvenzgläubiger nehmen an dieser teil
• Hat geringen Einfluss auf das Insolvenzverfahren, da sie nur Anhörungsrechte und bestimmte Antragsrechte hat, da die endgültige Entscheidung beim Gericht verbleibt
• Zudem ist eine Gläubigerversammlung einzuberufen, wenn der Insolvenzverwalter, der Gläubigerausschuss oder zwei Insolvenzgläubiger (sofern ihre beiden Forderungen 25% der Insolvenzforderungen betragen) dies beantragen
Welche Arten von Gläubigerversammlungen gibt es? In welchen Zeiträumen finden diese statt?
Arten der Gläubigerversammlung • Erste Gläubigerversammlung (14 Tage) • Prüfungstagsatzung (60-90 Tage) • Berichtstagsatzung (90 Tage) • Sanierungsplantagsatzung o (bestimmt über Annahme/Ablehnung eines Sanierungs- oder Zahlungsplans)
Wer hat Stimmrechte innerhalb der Gläubigerversammlung? Welches Quorum ist für eine Beschlussfassung erforderlich?
Stimmrecht
• Stimmrecht haben nur jene Gläubiger, deren Forderungen festgestellt wurden
• Kein Stimmrecht für Gläubiger, die erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Forderung durch rechtsgeschäftliche Abtretung erworben haben
- Für die Beschlussfassung ist eine absolute Mehrheit erforderlich (Kopfzahl)
- Wenn es um Beschlüsse zum Sanierungsplan geht, dann braucht man die doppelte Mehrheit (Kopfzahl / Kapitalzahl)
Was ist der Gläubigerausschuss? Wann wird dieser einberufen? Aus wie vielen Mitgliedern besteht dieser? Welches Quorum wird für die Beschlussfassung benötigt?
Wie kann die Bestellung des Gläubigerausschusses erfolgen?
Bestellung durch
• Gericht
• Auf Antrag eines Gläubigerausschussmitglieds beim Insolvenzgericht
• Insolvenzverwalter
Was sind die Aufgaben des Gläubigerausschusses?
Aufgaben des Gläubigerauschusses Zustimmung bei: • Genehmigungspflichtigen Geschäften (Anlagen, unbewegliche Sachen, Unternehmensanteile) • Unternehmensveräußerung • Liegenschaftsverwertung
Welche Gläubigerschutzverbände gibt es? Welche Berechtigungen haben diese?
Gläubigerschutzverbände • AKV, KSV, ÖVC, ISA • Bevorrechtung (Vertretung der Gläubiger durch einen Schutzverband) • Kreditauskünfte • Forderungsanmeldung • Belohnungsanspruch • Gläubigerausschuss
Nenne die 5 Insolvenzbeteiligetn!
Gericht
Schuldner
Insolvenzverwalter
Gläubigerversammlung
Gläubigerausschuss