3.1 Grundlagen Kapitalgesellschaft Flashcards

1
Q

Was sind die Charakteristika einer Kapitalgesellschaft?

A

Charakteristika einer Kapitalgesellschaft
• Ist immer rechtsfähig
• der Kapitaleinsatz steht im Vordergrund (Bei Pers.Ges. sthet Arbeitseinsatz im Vorder-grund)
• Drittorganschaft (sollte idealerweise von einem dritten GF geführt sein und nicht von einem GF-GES)
• Hoher Organisationsgrad erforderlich (doppelte BH, Erstellung JA)
• Anteile sind grundsätzlich übertragbar (& ohne Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorzunehmen=
• Trennungsprinzip (Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft, Haftung nur mit Gesell-schaftsvermögen)

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2
Q

Was sind die Gemeinsamkeiten aller Kapitalgesellschaften?

A

3.3. Gemeinsamkeiten aller Kapitalgesellschaften
• Kapitalaufbringung / Kapitalerhaltung
• Gläubigerschutz

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3
Q

Wie kann eine Kapitalaufbringung bei einer Kapitalgesellschaft erfolgen?

A
3.3.1.	Kapital-aufbringung
Kapitalaufbringung kann erfolgen durch:
•	Bereitstellung von Mindestvermögen bei Gründung 
•	Begründung / Sachgründung
•	Kapitalerhöhung

Ausnahme: Verringerung der Gründungskosten (=Gründungsprivileg)

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4
Q

Was ist die Grundregel bei der Kapitalerhaltung einer Kapitalgesellschaft?

A

Grundregel:

• Nur Anspruch auf ordentliche Gewinnausschüttung

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5
Q

Was ist unter einem Einlagenrückgewährverbot iZm mit der Kapitalerhaltung von Kapitalgesellschaften zu verstehen?

A

Einlagenrückgewährverbot

• Die Gesellschafter können ihre Stammeinlage nicht zurückfordern

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6
Q

Was ist der Zweck der Kapitalerhaltung

A

Zweck der Kapitalerhaltung
• Gläubigerschutz
• Gleichbehandlung der Gesellschafter

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7
Q

Was versteht man unter einem. Fremdvergleich? Welche Sanktionen drohen bei einem nicht fremdüblichen Geschäft

A

Fremdvergleich
• Geschäfte mit Gesellschaftern müssen einem Drittvergleich standhalten
• Sanktionen, wenn dagegen verstoßen wird: Zurückzahlung, Nichtigkeit des Geschäfts zwischen Kap.Ges. und Gesellschafter

ABER  Gutgläubigkeit bei Bezug als Gewinn
Legale Möglichkeit  Kapitalherabsetzung

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8
Q

Wer kann eine Kapitalgesellschaft gründen`?

A

Gründung und Entstehung
• Nat./jur. Personen als Gesellschafter möglich
• 1-Mann-Gesellschaft zulässig (Vgl. OG/KG  nicht möglich)

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9
Q

Was ist unter dem Normativsystem bei Kapitalgesellschaften zu verstehen`? Wie wird eine KapGes. gegründet?

A

Normativsystem
• Errichtung der KapGes. mittels Gesellschaftsvertrag
• Entstehung der KapGes mit Eintragung ins FB

• Zeitraum zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrags und Eintragung ins FB wird eine Vorgründungsgesellschaft gebildet, die einer GesBR gleicht. Damit wird sichergestellt, dass die Kap.Ges. bereits eine limitierte Rechtsfähigkeit besitzt noch bevor der Eintrag ins FB stattfindet (z.B. um Bankkonto zu eröffnen, GF-Bestellung)

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10
Q

Welche Haftung gilt für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und wie kann diese Haftung durchbrochen werden?

A

Eingeschränkte Haftung der Gesellschafter
• Widerstreit zwischen Trennungsprinzip vs. Durchgriffhaftung
• In der Regel gilt das Trennungsprinzip (Haftung der Kap.Ges.), jedoch kann bei gewissen Verstößen des Gesellschafters auch eine Durchgriffhaftung entstehen (=Haftung des Gesell-schafters)

Wenn folgende Grundsätze durchbrochen werden, dann gilt die Durchgriffshaftung:
• Qualifizierte Unterkapitalisierung (Hingegebenes Kapital ist zu klein für das Risiko)
• Sphärenmischung (betrieblich/privat)
• Rechtsmissbrauch

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