4.1 Grundlagen Insolvenzrecht Flashcards

1
Q

Zu was dient das Insolvenzrecht und was umfasst es?

A
  • Das Insolvenzrecht umfasst die formellen/materiellen Regelungen für den Fall, dass ein Schuldner nicht mehr im Stande ist, seine vermögensrechtlichen Verbindlichkeiten ggü seinen Gläubigern vollständig zu erfüllen
  • Es ist primär in der Insolvenzordnung (IO) kodifiziert

Unterscheide: Materielle Insolvenz und Insolvenzverfahren
Materiell  Wann bin ich insolvent? ; Formell  Wie/Wann stelle ich den Insolvenzantrag

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2
Q

Welche Krisenstadien gibt es in einem Unternehmen?

A

potentiell:
Strategische Krise

latente:
Rentabilitätskrise

Akute Krise
Ertragskrise
Liquiditätskrise
–> materielle Insolvenz –> außergerichtliche Sanierung

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3
Q

Welche Insolvenzgrundsätze gibt es?

A

Paritätsprinzip

Antrags
Universalitäts
Geldliquidations - Prinzip.

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4
Q

Was bedeutet das Paritätsprinzip

A

Paritätsprinzip
• Gleichbehandlung der Gläubiger durch gleichmäßige Gläubigerbefriedigung
(Im Gegensatz zum Exekutionsverfahre: Prioritätsprinzip – wer zuerst kommt malt zuerst)

  • Gläubiger werden in der Insolvenz grds. Gleich behandelt und quotenmäßig befrie-digt
  • Sie erhalten einen prozentuellen Anteil ihrer Gläubigerforderung
  • Für bestimmte Kategorien von Forderungen (Masse/Aus/Absonderungs-Gläubiger) gilt diese Gleichbehandlungsregeln nicht
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5
Q

Was ist die Funktion der Insolvenz? Was versteht man unter Antragsprinzip, Universalitätsprinzip, Geldliquidationsprinzip?+

A

unktion der Insolvenz
• Bestmögliche Gläubigerbefriedigung durch Sanierung oder Liquidierung des Schuld-nervermögens
• „Sanieren statt ruinieren“

• Antragsprinzip
Es muss ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden vom Schuldner oder Gläubiger
• Universalitätsprinzip
Insolvenz betrifft das gesamte der Exekution unterworfene Vermögen, das Schuldner zum ZP des Insolvenzverfahrens gehört (Mit Ausnahmen)
• Geldliquidationsprinzip
Ansprüche müssen vermögensbezogen sein. Aus diesem Grund kann sich ein Gläubiger nur dann einem Insolvenzverfahren beteiligen, wenn er Befriedigung in Geld verlangt. Man kann nicht den verkauften VW Golf zurückverlangen sondern nur so viel dieser in Geld wert wäre

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6
Q

Was versteht man unter einer Prozess und Exekutionssperre?

A

4.1.2. Prozess und Exekutionssperre

  • Rechtsstreitigkeiten, die die Geltendmachung oder Sicherstellung von vermögens-rechtlichen Ansprüchen gegen den Schuldner betreffen, können ab der Insolvenzeröff-nung weder anhängig von geltend gemacht werden
  • Anhängige Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Natur werden durch die Eröff-nung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Das Verfahren kann aber auf Antrag des In-solvenzverwalters jederzeit wieder aufgenommen werden. Es kommt dadurch zu einem gesetzlichen Parteiwechsel: An der stelle des Schuldners tritt der Insolvenzverwalter
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7
Q

Welche Verfahrensarten gibt es im Insolvenzverfahren?

A

Verfahrenarten
Es gibt 4 unterschiedliche Verfahrensarten:
• Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
• Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
• Unternehmenskonkursverfahren
• Schuldenregulierungsverfahren (NUR für natürliche Personen)
(–>Entschuldung über Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren)

  • Obergriff: Insolvenzverfahren
  • Das Konkursverfahren steht allen Sc huldnern offen
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8
Q

Wer sind die Insolvenzbeteiligten?

A

4.1.3. Insolvenzbeteiligte

  • Schuldner
  • Insolvenzmasse (gesamtes der Exekution unterworfenes Vermögen)
  • Insolvenzverwalter (früher Masseverwalter)
  • Insolvenzgericht
  • Gläubigerausschuss
  • (Gläubigerschutzverbände) z.B. KFV, AKV, ISV
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9
Q

Wie sind die Gerichtszuständigkeiten im Insolvenzverfahren?

A

Zuständigkeiten im Insolvenzverfahren
• Landesgericht des Sitzes des Unternehmens
• Bezirksgericht des Sitzes der Privatperson

Für die Beurteilung, ob beim Schuldner eine Unternehmenseigenschaft vorliegt oder nicht, ist der ZP der Antragsstellung maßgebend.
Wenngleich die Insolvenz des Schuldners aus der Unternehmenstätigkeit resultiert, ist das BG zuständig, sobald der Schuldner im Antrags-ZP das Unternehmen nicht mehr betreibt

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10
Q

Beschreibe den Ablauf den Insolvenzverfahrens in einzelnen Schritten

A

4.2.1. Überblick

  1. Eröffnung des Verfahrens (durch Antrag)
  2. Bestellung Insolvenzverwalter / Feststellung der Insolvenzmasse
  3. Forderungsanmeldung der Gläubiger
    Gläubiger können offene Forderungen ggü Schuldner anmelden
  4. Prüfungstagsatzung
    Alle Gläubigerforderungen werden auf Anerkennung geprüft
  5. Berichtstagsatzung
  6. Verwertung der Insolvenzmasse
  7. Verteilung des Erlöses
  8. Rechnungslegungstagsatzung
    Insolvenzverwalter stellt Abrechnung, dass alles verwertet wurde
  9. Schlussverteilung
    Wenn noch Insolvenzmasse übrig bleibt, wird diese hier verteilt
  10. Aufhebung des Verfahrens
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