Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Flashcards
Grundrechtsmündigkeit (Prozessfähigkeit)
Nur ansprechen, wenn Bf minderjährig ist.
1. Prozessfähigkeit definieren
2. Ausnahmsweise kann auch der Minderjährige prozessfähig sein, wenn er grundrechtsmündig ist, d.h. wenn ihm die Reife zuerkannt wird, im Schutzbereich eines Grundrechts dieses eigenständig wahrzunehmen.
(Argumentation: Dagegen könnte sprechen, dass diese Reife nicht mit der für die prozessuale Wahrnehmung des Grundrechts verbundenen Einsichtsfähigkeit übereinstimmen muss. Für die Prozessfähigkeit des 17 jährigen spricht aber, dass er sich nahe der Volljährigkeitsgrenze befindet und er deswegen in der Lage ist, zu einer Frage, die ihn unmittelbar in seiner persönlichen Sphäre betrifft, seine Grundrechte geltend zu machen.)