Eigentumsgarantie, Art. 14 GG Flashcards
(D) Enteignung
Enteignung ist die vollständige oder teilweise individuelle Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen durch einen final darauf gerichteten Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben. (Nennt man Sonderopfer- und Intensitätsschwellentheorie?)
(D) Eigentum
Eigentum sind alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf.
Ist die durch regelmäßige Einzahlungen begründete sozialversicherungsrechtliche Anwartschaft Eigentum iSv Art. 14 ? (Eigentum bei öff. rechtl. Rechtspositionen)
Ja, weil sie eine vermögenswerte Rechtsposition ist, die dem Berechtigten privatnützig zugeordnet ist, auf nicht unerheblicher Eigenleistung beruht und der Existenzsicherung dient. (P) Kann nicht eigenverantwortlich ausgeübt werden, weil an Alter, … geknüpft. (BVerfG Yolo)
Greifen Steuern in den Schutzbereich von Art. 14 ein?
Geschützt ist das Eigentum, nicht das Vermögen. Steuern greifen nicht auf konkrete Vermögenswerte ein, sondern sind regelmäßig anteilig ans Gesamtvermögen zu zahlen.
(Bei Einkommenssteuer manchmal anders, weil diese an konkrete hinzuerworbene Vermögenswerte anknüpft.)
Woraus folgt die Pflicht zur Entschädigung eines Vertragsarztes und des Erbes einer Praxis, wenn die Nachbesetzung abgelehnt wird? (Die Entschädigung bemisst sich anhand des Patientenstamms)
Aus Art. 12! Der Verlust des Patientenstamms betrifft nicht das Eigentum, sondern künftige Erwerbsmöglichkeiten.
Warum ist beim Grundstückseigentum im Gegensatz zum Fahrniseigentum die Nutzung geschützt?
Weil nur bei Grundstücken traditionell Nutzungsrechte als selbstständige dingliche Rechte ausgestaltet sind (Grunddienstbarkeit § 1018 BGB) und weil bei praktisch jeder Freiheitsausübung bewegliche Sachen benutzt werden und deshalb jede Freiheitsbeschränkung auch ein Eingriff in das Eigentum. (ist das str.? Ist auch die Nutzung von Fahrnis geschützt?)
Verfahrens- und Rechtsschutzdimension von Art. 14
Geschützt ist das Recht des Eigentümers, seine Eigentümerinteressen im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren effektiv zu vertreten und gegenüber anderen Privatrechtssubjekten verfolgen und durchsetzen zu können.
Abgrenzung Schranken- und Inhaltsbestimmung beim Eingriff in das Eigentum
Abgrenzung anhand der zeitlichen Wirkung. Eine Maßnahme die Bestand und Nutzung des Eigentums für die Zukunft definiert, greift in das in der Vergangenheit begründete Eigentum ein. Schrankenbestimmungen greifen in das von Inhaltsbestimmungen konstituierte Eigentum ein. (Überarbeiten!)
Ist das Verbot bestimmter Nutzungen des Eigentumsgegenstandes eine Enteignung oder Schrankenbestimmung?
Voraussetzung für eine Enteignung ist die Entziehung des Eigentums. Beim Verbot der Nutzung wird der Eigentumsgegenstand nicht vollständig entzogen. Fraglich ist deswegen, ob die Nutzung ein rechtlich selbstständiger Teil der Sache ist. Dies wird regelmäßig nicht der Fall sein. (Bei Entziehung eines Grundstückteils oder der Belastung eines Teils mit einer Dienstbarkeit (Wegerecht) hingegen schon).
(D) Individuelle Entziehung (Enteignung)
Die Entziehung muss sich auf einen konkreten Vermögensgegenstand beziehen.
Warum kann bei der Verhältnismäßigkeit einer Enteignung nicht auf die Erforderlichkeit im klassischen Sinn abgestellt werden?
Der legitime Zweck muss das Gemeinwohl sein. Das Gemeinwohl wird regelmäßig durch eine Vielzahl von Maßnahmen gefördert werden können und es wird meist nicht nachweisbar sein, dass die Eisenbahnlinie an der einen Stelle das Gemeinwohl stärker fördert als eine Eisenbahn an einer anderen Stelle. Deswegen wird lediglich gefordert, dass die Enteignung einen substantiellen Beitrag zur Erreichung des Gemeinwohlzwecks leistet.
Kriterien gerechte Abwägung zwischen Interessen der Allgemeinheit und des Enteigneten. (Angemessenheit)
Gesetz muss Rahmen festlegen. Die Entschädigung ist daran zu Orientieren inwiefern das enteignete Gut eigener Arbeit und Leistung oder Zufällen oder staatlichen Vorkehrung, entspringt. Ist die Entschädigung zu gering, war die Enteignung verfassungswidrig!
Was muss der Gesetzgeber für die Verhältnismäßigkeit einer Inhalts- und Schrankenbestimmung beachten?
(1) Eigenart des vermögenswerten Guts oder Rechts (Grund und Boden sind begrenzt und unentbehrlich für die Allgemeinheit.)
(2) Bedeutung des Rechts oder Guts für den Eigentümer (Produktionsmittel haben einen stärkeren allgemeinheitsbezug, als wenn das Eigentum die Funktion der Sicherung persönlicher Freiheit hat.)
(3) liegt eine ausgleichpflichtige Inhalts oder schrankenbestimmung vor, muss Ausgleich gezahlt werden.
Ausgleichpflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung.
Wird in den Ertrag eigener Arbeit und Leistung eingegriffen, oder der Gleichheitssatz verletzt, wird das Eigentum zwar nicht entzogen, aber so intensiv verletzt, dass es in seinem Wert ausgeglichen werden muss.
Steht die Hecke auf dem Grundstück des A gem. Art. 14 I in seinem Eigentum?
Die Hecke steht gem. § 94 BGB im Eigentum des A. Damit steht sie erst recht nach dem weiteren Begriff des Art. 14 in dessen Eigentum.