Schutz der Menschenwürde, Art. 1 I Flashcards
Ist Art. 1 I ein Grundrecht?
Nein: Wegen der in Art. 1 III statuierten Bindung der öffentlichen Gewalt an die nachfolgenden Grundrechte und weil auch sonst lückenloser Grundrechtsschutz gewährt wird.
Ja (h.M.): Allerdings findet sich Art. 1 im ersten Abschnitt des Grundgesetzes wieder, welcher die Überschrift “Grundrechte” trägt. Damit spricht die Systhematik klar dafür, dass Art. 1 I ein Grundrecht ist.
Schutzbereich Art. 1 I
Keine richtige Definition möglich (Religion, Weltanschauung, politische Veränderungen,…)
Früher Objektformel: Es widerspricht der Würde des Menschen, wenn er zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird.
Jetzt wird mehr auf den Einzelfall eingegangen –>
Verletzung der Menschenwürde wenn der Betroffene einer Behandlung ausgesetzt wird, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt oder eine willkürliche Misachtung der Menschenwürde vorliegt.
Fallgruppen Menschenwürdeverletzung
- Verhinderung elementarer Rechtsgleichheit
- Verletzung körperlicher Identität und Integrität
- Verletzung geistig- seelischer Integrität
- Fehlende Grundabsicherung
Rechtfertigung Eingriff Menschenwürde
Nicht zu rechtfertigen, kein Gesetzesvorbehalt und höchstes Verfassungsgut. Deshalb auch nicht durch kollidierendes Verfassungsrecht zu rechtfertigen.
Schutzpflicht Art. 1 I
Der Staat muss die Würde des Menschen auch schützen (in Klausuren häufiger).
Der Staat muss denjenigen, denen die materiellen Mittel zur Erhaltung eines menschenwürdigen Existenzminnimums fehelen, eine entsprechende materielle Unterstützung gewähren (iVm Art. 20 I).