Vormerkung, § 883 Flashcards

Stunde 13

1
Q

Was ist eine Vormerkung?

A

Eine künftige Veränderung im GB wird vorgemerkt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wie würde man bei beweglichen Sachen vorgehen, wenn der Verkäufer seine Leistung nicht erbringen will bevor er nicht die Gegenleistung erhalten hat? Umgekehrt will auch der Käufer nicht ohne Sicherheit vorleisten.

A

Vereinbarung eines EV (Übereignung unter der Bedingung der vollständigen KPZ)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Warum geht dies bei Immobilien nicht?

A

Weil die Auflassung bedingungsfeindlich ist (§ 925).

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was ist die häufigste Form der Vormerkung?

A

Auflassungsvormerkung (bei einer Übereignung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Inwiefern hat die Vormerkung eine Borderline-Persönlichkeit? Inwiefern ist sie zwiegespalten?

A

Selbst ist sie (noch) kein dingliches Recht (sie soll nur ein dingliches Recht, das in der Zukunft entstehen soll, sichern). Sie ist aber mehr als ein schuldrechtlicher AS, weil sie dingliche Wirkung ggü Dritten entfaltet (sie verhindert Verfügungen).
Sie ist ein vorläufiges Sicherungsmittel (des schuldrechtlichen ErfüllungsAS) mit nur relativer Verfügungsbeschränkung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Was ist das Wichtigste an einem GB?

A

Der Rang.
Bei der Eigentümerfrage ist dieser egal, weil die früheren Eigentümer werden gestrichen. In Abteilung 2 und 3 ist jedoch die Rangfolge, die weiter oben steht, wertvoller weil derjenige mit der höheren Rangposition bei einer Vollstreckung aus dem Grundstück so viel bekommt, wie bei der Versteigerung erzielt wird. Ist noch etwas übrig, wird der nächste berücksichtigt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was ist die Folge der Vormerkung?

A

h.M.: Es entsteht ein Anwartschaftsrecht des Grundstückserwerbers.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was sind die VSSen der Vormerkung?

A
  1. AS aus § 883 I besteht
  2. Bewilligung oder einstweilige Verfügung, § 885
  3. Eintragung in das GB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was sind die Wirkungen der Vormerkung?

A
  • Sicherungswirkung (nur relativ, Verfügung bleibt möglich), § 883 II
  • Rangwirkung, § 883 III: das zu sichernde Recht rutscht an die Stelle, an der die Vormerkung steht
  • Vollwirkung in der Insolvenz, § 106 InsO
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Was passiert, wenn der Verkäufer das Grundstück bevor das Eigentum auf K1 umgeschrieben wird noch einmal verkauft und K2 eingetragen wird?

A

Hat sich der Käufer K1 eine Vormerkung eintragen lassen, kann er einen AS auf Zustimmung zur GB-Berichtigung gem. § 888 geltend machen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Was ist die Akzessorietät der Vormerkung?

A

Die Vormerkung ist in ihrer Wirksamkeit abhängig von dem Recht, das sie sichern soll. Ist dieses Recht unwirksam ist auch die Vormerkung unwirksam.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was passiert, wenn das Recht (z.B. AS auf Übereignung) erlischt und die Vormerkung infolgedessen auch erlischt?

A

Das GB wird unrichtig: Es steht dort eine Vormerkung drin, die man nicht isoliert gutgläubig erwerben kann.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Ich schließe einen Grundstücks-KV mit dem Eigentümer des Grundstücks. Eine Vormerkung wird bestellt. Ich bezahle jedoch den KP nicht. Der Eigentümer tritt vom KV zurück. Damit erlischt mein zu sichernder AS auf Erfüllung aus dem KV. Bevor der Eigentümer dazu kommt, die Vormerkung löschen zu lassen, biete ich meine Vormerkung zum Erwerb an.

A

Die Vormerkung steht nach wie vor im GB, sie ist jedoch nicht mehr wirksam und kann nicht isoliert erworben werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Was ist die Konsequenz aus der Akzessorietät?

A

Die Vormerkung kann nur zusammen mit der Abtretung des gesicherten Rechts übertragen werden. Es ist keine isolierte Übertragung der Vormerkung möglich. Nur zusammen mit der Abtretung des AS auf Übereignung.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Kann der AS auf Übereignung gutgläubig erworben werden?

A

Nein. Da es sich um einen schuldrechtlichen AS (= Forderung) handelt, kann dieser lediglich abgetreten werden. Abgetreten werden können nur Forderungen, die existieren.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Gutgläubiger Erwerb der Vormerkung (besonders examensrelevant!)

A

Ein Erwerb ist isoliert über das GB nicht möglich.
Stehe ich als materiell Nichtberechtigte im Grundbuch und biete ich das Grundstück, das mir nicht gehört zum Kauf an und wird daraufhin eine Vormerkung bestellt, wirkt zu meinen Gunsten der Rechtsschein gem. § 892 und der Erwerber kann gutgläubig eine Vormerkung erwerben (gutgläubiger Ersterwerb).

17
Q

Worum handelt es sich beim gutgläubigen Zweiterwerb?

A

Im GB besteht eine Vormerkung aber es besteht keine Forderung mehr (Vormerkung ohne zu sicherndes Recht).

18
Q

Was sagt die h.M. zur Frage des gutgläubigen Zweiterwerbs der Vormerkung?

A

Grds. ist kein gutgläubiger Zweiterwerb einer eingetragenen Vormerkung gem. §§ 893, 892 möglich, wenn keine Forderung mehr besteht.
arg.: Das GB bezieht sich auf dingliche AS. Die Vormerkung ist kein dingliches Recht, sondern bezweckt den Schutz des schuldrechtlichen AS, daher kann man sie auch nicht gutgläubig erwerben.

19
Q

Was ist die Gemeinsamkeit von Vormerkung und Widerspruch?

A

Beides sind vorläufige Sicherungsmittel + eine Warnfunktion für Dritte.

20
Q

Inwiefern unterscheidet sich der Widerspruch von der Vormerkung?

A

Der Widerspruch weist auf eine gegebene oder mögliche Unrichtigkeit des GB hin.

21
Q

Inwiefern unterscheidet sich die Vormerkung vom Widerspruch?

A

Die Vormerkung gilt für: Die Warnung, dass eine Rechtsänderung auf diesen Rang vorrutschen könnte.

22
Q

Wie lautet der Merkspruch dazu?

A

Die Vormerkung prophezeit, der Widerspruch protestiert.