Vormerkung, § 883 Flashcards
Stunde 13
Was ist eine Vormerkung?
Eine künftige Veränderung im GB wird vorgemerkt.
Wie würde man bei beweglichen Sachen vorgehen, wenn der Verkäufer seine Leistung nicht erbringen will bevor er nicht die Gegenleistung erhalten hat? Umgekehrt will auch der Käufer nicht ohne Sicherheit vorleisten.
Vereinbarung eines EV (Übereignung unter der Bedingung der vollständigen KPZ)
Warum geht dies bei Immobilien nicht?
Weil die Auflassung bedingungsfeindlich ist (§ 925).
Was ist die häufigste Form der Vormerkung?
Auflassungsvormerkung (bei einer Übereignung)
Inwiefern hat die Vormerkung eine Borderline-Persönlichkeit? Inwiefern ist sie zwiegespalten?
Selbst ist sie (noch) kein dingliches Recht (sie soll nur ein dingliches Recht, das in der Zukunft entstehen soll, sichern). Sie ist aber mehr als ein schuldrechtlicher AS, weil sie dingliche Wirkung ggü Dritten entfaltet (sie verhindert Verfügungen).
Sie ist ein vorläufiges Sicherungsmittel (des schuldrechtlichen ErfüllungsAS) mit nur relativer Verfügungsbeschränkung.
Was ist das Wichtigste an einem GB?
Der Rang.
Bei der Eigentümerfrage ist dieser egal, weil die früheren Eigentümer werden gestrichen. In Abteilung 2 und 3 ist jedoch die Rangfolge, die weiter oben steht, wertvoller weil derjenige mit der höheren Rangposition bei einer Vollstreckung aus dem Grundstück so viel bekommt, wie bei der Versteigerung erzielt wird. Ist noch etwas übrig, wird der nächste berücksichtigt.
Was ist die Folge der Vormerkung?
h.M.: Es entsteht ein Anwartschaftsrecht des Grundstückserwerbers.
Was sind die VSSen der Vormerkung?
- AS aus § 883 I besteht
- Bewilligung oder einstweilige Verfügung, § 885
- Eintragung in das GB
Was sind die Wirkungen der Vormerkung?
- Sicherungswirkung (nur relativ, Verfügung bleibt möglich), § 883 II
- Rangwirkung, § 883 III: das zu sichernde Recht rutscht an die Stelle, an der die Vormerkung steht
- Vollwirkung in der Insolvenz, § 106 InsO
Was passiert, wenn der Verkäufer das Grundstück bevor das Eigentum auf K1 umgeschrieben wird noch einmal verkauft und K2 eingetragen wird?
Hat sich der Käufer K1 eine Vormerkung eintragen lassen, kann er einen AS auf Zustimmung zur GB-Berichtigung gem. § 888 geltend machen.
Was ist die Akzessorietät der Vormerkung?
Die Vormerkung ist in ihrer Wirksamkeit abhängig von dem Recht, das sie sichern soll. Ist dieses Recht unwirksam ist auch die Vormerkung unwirksam.
Was passiert, wenn das Recht (z.B. AS auf Übereignung) erlischt und die Vormerkung infolgedessen auch erlischt?
Das GB wird unrichtig: Es steht dort eine Vormerkung drin, die man nicht isoliert gutgläubig erwerben kann.
Ich schließe einen Grundstücks-KV mit dem Eigentümer des Grundstücks. Eine Vormerkung wird bestellt. Ich bezahle jedoch den KP nicht. Der Eigentümer tritt vom KV zurück. Damit erlischt mein zu sichernder AS auf Erfüllung aus dem KV. Bevor der Eigentümer dazu kommt, die Vormerkung löschen zu lassen, biete ich meine Vormerkung zum Erwerb an.
Die Vormerkung steht nach wie vor im GB, sie ist jedoch nicht mehr wirksam und kann nicht isoliert erworben werden.
Was ist die Konsequenz aus der Akzessorietät?
Die Vormerkung kann nur zusammen mit der Abtretung des gesicherten Rechts übertragen werden. Es ist keine isolierte Übertragung der Vormerkung möglich. Nur zusammen mit der Abtretung des AS auf Übereignung.
Kann der AS auf Übereignung gutgläubig erworben werden?
Nein. Da es sich um einen schuldrechtlichen AS (= Forderung) handelt, kann dieser lediglich abgetreten werden. Abgetreten werden können nur Forderungen, die existieren.