Grundsätze des Sachenrechts Flashcards

Stunde 01

1
Q

Was sind die Aufgaben des Sachenrechts?

A

Das 3. Buch des BGB enthält Regelungen:
- zur Zuordnung von Sachen (wer hat Rechte an einer Sache?)
- zum Schutz dieser Zuordnung (z.B. was kann derjenige tun, wenn die Zuordnung verletzt wird)
- zur Veränderung der Zuordnung (z.B. Übereignung)
- zu beschränkt dinglichen Rechten

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2
Q

Was ist ein anderer Name für “sachenrechtliches Recht”?

A

dingliches Recht

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3
Q

Worum geht es bei dinglichen Rechten?

A

Um ein Herrschaftsrecht an Sachen.

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4
Q

Wie werden dingliche Rechte unterschieden?

A

In Vollrechte und beschränkte dingliche Rechte.

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5
Q

Was ist das wichtigste Vollrecht?

A

Das Eigentum, § 903 BGB

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6
Q

Was sind andere Vollrechte?

A
  • das ErbbauR
  • Wohnungseigentum
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7
Q

Eigentum

A
  • das Herrschaftsrecht (das volle Recht)
  • Recht
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8
Q

Besitz

A
  • tatsächliche Innehabung
  • eher Tatsache (factum)
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9
Q

Vielfalt des Eigentums (verschiedene Aspekte, die mit dem Eigentum verbunden sind)

A
  • umfassende Herrschaftsmacht des Eigentümers aus § 903
  • Recht zum Besitz des Eigentümers (Befugnis die Sache tatsächlich zu haben (“Das Habendürfen”))
  • Recht zur Veräußerung des Eigentümers (alle Geschäfte, die eine Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums mit sich bringen)
  • Recht zur Benutzung steht grds. dem Eigentümer zu, er kann es jedoch jmd. anderen einräumen
  • Erwerbsrechte (Früchte, die auf einem Grundstück anfallen)
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10
Q

Sachenrecht

A

Verhältnis Person - Sache
(Zuordnung einer Sache zu einer Person)

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11
Q

Schuldrecht

A

Verhältnis zwischen Personen (schuldrechtliche Bindung, Verpflichtung etwas zu tun)

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12
Q

Rechtssubjekt

A

jemand, der Rechte hat an einem Objekt

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13
Q

Rechtsobjekt

A

das Objekt, auf das sich diese Rechte beziehen

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14
Q

rechtliche Zuordnung

A

Eigentum

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15
Q

tatsächliche Zuordnung

A

Besitz

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16
Q

Wie können beschränkte dingliche Rechte unterteilt werden?

A
  • Nutzungsrechte
  • Sicherungs- und Verwertungsrechte
  • Erwerbsrechte (nur an Grundstücken)
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17
Q

Was ist ein Nutzungsrecht an beweglichen Sachen und Grundstücken?

A

Nießbrauch, §§ 1030 ff. (= das Recht, eine Sache zu nutzen, die einem aber selbst nicht gehört)

18
Q

Was sind Nutzungsrechte, die nur an Grundstücken bestehen können?

A
  • Grunddienstbarkeit, §§ 1018 ff.
  • beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 1090 ff.
19
Q

Welche Sicherungs- und Verwertungsrechte gibt es an beweglichen Sachen?

A
  • Faustpfand
  • Eigentumsvorbehalt (SchuldR: KreditsicherungsR)
  • Sicherungsübereignung (SchuldR)
  • Sicherungsabtretung (SchuldR)
20
Q

Wozu dient eine Kreditsicherung?

A

Zur Absicherung eines Darlehens. Hierzu übergebe ich eine Sache, an der ich ein Vollrecht habe als z.B. Faustpfand als Sicherheit.

21
Q

Welche Sicherungs- und Verwertungsrechte gibt es an Grundstücken?

A
  • Grundschuld
  • Hypothek
  • Reallast
22
Q

Welche Erwerbsrechte gibt es?

A
  • dingliches Vorkaufsrecht
  • Ankaufsrecht
  • Vormerkung
23
Q

Was ist eine Vormerkung?

A

Beim Kauf eines Grundstücks wird zur Sicherung eines späteren zu realisierenden AS auf Übereignung und Eintragung ins Grundbuch eine Vormerkung bestellt.

24
Q

Was sind die 6 Grundsätze des Sachenrechts?

A
  1. Absolutheit dinglicher Rechte
  2. Spezialitäts-/ Bestimmtheitsgrundsatz
  3. Publizität (Offenkundigkeitsgrundsatz)
  4. Trennung und Abstraktion
  5. Priorität/ Rangverhältnis
  6. Sachenrecht als zwingendes Recht (Typenzwang, numerus clausus der Sachenrechte)
25
Q

Absolutheit

A

Es geht nicht um relative Rechte, sondern um absolute (ggü. jedermann).

26
Q

Spezialitäts-/ Bestimmtheitsgrundsatz

A

Es muss immer klar sein, um welche Sache es geht.

27
Q

Publizität

A

Die Zuordnung einer Sache zu einer Person muss immer öffentlich werden, z.B. muss bei der Übereignung einer Sache auch der Besitz übertragen werden. Es soll transparent werden, wie die Zuordnung ist.

28
Q

Trennung und Abstraktion

A

Trennungsprinzip: Kausalgeschäft und dingliches Geschäft sind voneinander rechtlich zu trennen.
Abstraktionsprinzip: Sie sind in ihrer Wirksamkeit voneinander zu trennen.

29
Q

Priorität/ Rangverhältnis

A

Wer zuerst im Grundbuch steht, ist der Höherrangige und genießt Priorität.

30
Q

SachenR als zwingendes Recht

A

Es ist nicht abdingbar (kein dispositives Recht)

31
Q

Was ist zwingendes Recht?

A

Der Gegensatz zum abdingbaren Recht, der dem Grundsatz der Privatautonomie entspricht. Zwingendes Recht ist die Ausnahme im bürgerlichen Recht, aber der Grundsatz im Sachenrecht.
Bsp.: Es kann keine Vereinbarung getroffen werden, die den Verbraucherschutz abbedingt.

32
Q

Was ist der numerus clausus von Sachenrechten?

A

Nur die beschränkte Zahl an Vereinbarungsmöglichkeiten, die rechtlich vorgesehen ist, ist zulässig.

33
Q

Wozu führt die Tatsache, dass sachenrechtliche Vorschriften nicht dispositiv sind?

A

Zur Einschränkung der Privatautonomie, insbesondere der Vertragsfreiheit (keine Gestaltungsfreiheit der Parteien).

34
Q

E ist Eigentümer von 200 Schweinen. Als er einen Darlehen aufnehmen möchte, verlangt die Bank B eine Sicherheit. Deshalb findet eine Sicherungsübereignung von 75 nicht näher bestimmten Schweinen statt. Ist die SÜ wirksam?

A

Es lässt sich nicht feststellen, welche einzelnen Sachen übereignet werden sollen. Es liegt daher ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz vor (woran wird die Bank Eigentümerin? Dies ist nicht bestimmbar). Die SÜ ist unwirksam.

35
Q

Was ist ebenso unwirksam?

A

Die Übereignung eines “halben Lagers” oder “des Lagers bis zum Wert von 10.000 €”.

36
Q

Wie funktioniert eine SÜ?

A

An einem Teil wird das Eigentum übertragen und an einem anderen Teil Anwartschaften (= Erwerbsrechte für später).

37
Q

Gegen welchen Grundsatz verstößt die Bestellung einer Vormerkung an einer beweglichen Sache?

A

Gegen den Grundsatz des Sachenrechts als zwingendes Recht (wegen des numerus clausus der Sachenrechte ist die Vormerkung nur an Grundstücken möglich). Das BGB kennt kein dingliches Erwerbsrecht für bewegliche Sachen, d.h. lein ius ad rem beim KV (= kein künftiges Recht, die Sache zu bekommen).

38
Q

Wozu dient der sachenrechtliche Typenzwang auch?

A

Der Publizität und damit der Rechtssicherheit. Wenn sich jeder Sachenrechte ausdenken kann, ist die Zuordnung (wer hat Rechte an der Sache?) nicht mehr möglich.

39
Q

Laien müssen nicht juristische korrekte Begriffe verwenden. Was ist zu tun, wenn eine “Vormerkung” an einer beweglichen Sache vereinbart wurde?

A

Die WE ist nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen. Die Parteien wollen eine Bindung des A dass B eine gewisse Rechtsposition bekommt. Es handelt sich um eine schuldrechtliche Wirkung, wird die Verpflichtung des A verletzt, ist SE möglich.

40
Q

Zeitschriften

A
  • Bayerle: Trennungs- und Abstraktionsprinzip (JURA 2009)
  • Schreiber: Grundprinzipien des Sachenrechts (JURA 2010)
  • Stürner: Systematik Schuldrecht - Sachenrecht (JURA 2019)
  • Martens: Sachenrecht AT (JURA 2017)