Recht zum Besitz, § 986 Flashcards

1
Q

Wann ist der AS aus § 985 nicht durchsetzbar?

A

Wenn der Besitzer ein Recht zum Besitz hat oder Einreden

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2
Q

Aus welchen 3 Konstellationen kann der Besitzer ein Recht zum Besitz ableiten, das er dem AS aus § 985 entgegenhalten kann?

A
  • § 986 I 1 Alt. 1: Ein eigenes Besitzrecht des Besitzers
  • § 986 I 1 Alt. 2: Ein abgeleitetes Besitzrecht des Besitzers
  • § 986 II: Das Übergabesurrogat in der Form dass der HGA gegen den Dritten abgetreten wird bei einer Veräußerung nach § 931
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3
Q

Wie kann in der Konstellation des § 986 I 1 Alt. 1 ein Besitzrecht gestaltet sein?

A

Der Besitzer kann
- ein dingliches Recht mit absoluter Wirkung ggü jedermann haben (nicht nur ggü dem konkreten Eigentümer, der Herausgabe verlangt)
- oder ein obligatorisches (= schuldrechtliches) Recht mit relativer Wirkung zwischen Gläubiger und Schuldner
- oder ein Recht aus einer sonstigen Vorschrift
- oder ein Recht aus berechtigter GoA, §§ 677, 683 S. 1
- oder ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 (str.)

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4
Q

Woraus kann sich das dingliche Recht mit absoluter Wirkung ergeben?

A
  • aus einem Nießbrauch, § 1036
  • aus einem Pfandrecht, § 1205
  • aus einem Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers (str.)
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5
Q

Was ist ein Anwartschaftsrecht?

A

Erwirbt man einen Gegenstand, hat man aber noch nicht das Volleigentum bekommen weil der Gegenstand noch nicht bezahlt ist, erwirbt man ein Anwartschaftsrecht, das zum Vollrecht Eigentum erstarkt je mehr man bezahlt hat.

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6
Q

Habe ich als Werkunternehmer ein Pfandrecht an der Sache, kann ich jedem ggü verweigern, die Sache herauszugeben (auch ggü dem Eigentümer). T o F?

A

T

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7
Q

Woraus kann sich das obligatorische Recht mit relativer Wirkung ergeben?

A
  • aus Verträgen bzgl. Gebrauchsüberlassung (z.B. Mietvertrag mit Eigentümer) oder Übereignung (KV); auch bei unverlangt zugesandten Waren (§ 241a) bis zum Versuch der Abholung)
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8
Q

Woraus kann sich ein Recht zum Besitz aus “sonstigen Vorschriften” ergeben?

A
  • Eltern haben ein Recht zum Besitz am Vermögen ihrer Kinder, § 1626 I 2
  • Ehegatten haben ein Recht zum Besitz an Haushaltsgegenständen, die ihnen nicht gehören, § 1353
  • der Insolvenzverwalter hat ein Recht zum Besitz an Dingen, die eigentlich jemand anderem gehören, § 80 InsO
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9
Q

Inwiefern kann sich ein Recht zum Besitz aus berechtigter GoA ergeben?

A

Eine berechtigte GoA kann den GF dazu berechtigen, die Sache zu behalten bis seine Aufwendungen ersetzt wurden.

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10
Q

Stellt das Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 ein Recht zum Besitz iSd § 986 dar?

A

Rspr.: (+)
Lit.: (-)

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11
Q

Besteht dieser Streit auch in Bezug auf das Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 BGB?

A

Nein

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12
Q

Wie kann in der Konstellation des § 986 I 1 Alt. 2 ein Besitzrecht gestaltet sein?

A
  • Der Eigentümer macht ggü dem unmittelbaren Besitzer eine Herausgabe geltend und dieser trägt vor, dass es einen Dritten gibt, von dem er sein Besitzrecht ableitet (z.B. hat der Dritte einen MietV mit dem dem Eigentümer und der unmittelbare Besitzer hat mit dem Dritten einen UntermietV weshalb er zum Besitz berechtigt ist)
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13
Q

VSSen der 2. Konstellation:

A
  1. Der Dritte hat ggü dem Eigentümer ein Recht zum Besitz
  2. Der unmittelbare Besitzer ist ggü dem Dritten zum Besitz berechtigte
  3. Der Dritte war ggü dem Eigentümer zur Weitergabe des Besitzes befugt (in bestimmten Fällen darf der Dritte nicht untervermieten)
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14
Q

Woraus kann sich ein Besitzrecht an einer veräußerten Sache ergeben gem. § 986 II?

A

Es gab eine Veräußerung nach § 931. Der Dritte hat den unmittelbaren Besitz. Der Veräußerer ist der ursprüngliche Eigentümer, der Erwerber erhält das Eigentum durch Abtretung des HGA gegen den Dritten. Verlangt der Erwerber Herausgabe gem. § 985 kann der Dritte dies ablehnen mit dem Verweis auf § 986 II: Er hat ein Besitzrecht aus einem MietV mit dem Eigentümer, das er dem Ewerber für die Dauer seines MietV entgegenhalten kann.

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15
Q

Wo findet § 986 II zudem Anwendung?

A

Bei einer Übereignung gem. § 930.

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