EBV: §§ 987 ff. Flashcards
Stunde 06 + 07
Für was gilt § 985?
Für bewegliche Sachen und Grundstücke.
Was ist der AS aus § 985?
Der Vindikationsanspruch (= HGA) des Eigentümers gegen den nicht berechtigten Besitzer.
Mit welcher Norm ist § 985 immer zusammen zu lesen?
Mit § 986 I 1.
Worum handelt es sich bei § 986?
Um Gegenrecht des Besitzers, die er dem Herausgabeverlangen des Eigentümers entgegenhalten kann.
Woran kann der AS des Eigentümers auf Herausgabe aus § 985 scheitern?
Es dürfen keine Gegenrechte des Besitzers vorliegen: Wenn der Anspruchsgegner ein Recht zum Besitz hat, muss er die Sache nicht herausgeben. Er ist dann berechtigter Besitzer gem. § 986.
Weiterhin dürfen keine sonstigen Einreden des Besitzers vorliegen.
Was liegt vor, wenn die VSSen des § 985 vorliegen?
Eine Vindikationslage aka ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)
Was ist die Folge des Bestehens einer Vindikationslage?
- Es besteht der HGA aus § 985
- Es entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis (EBV)
- Durch das EBV entstehen verschiedene obligatorische Nebenansprüche
Um welche Nebenansprüche handelt es sich?
- Schadensersatz, §§ 989 ff.
- Herausgabe und Ersatz von Nutzungen, §§ 987 ff.
- Ersatz von Verwendungen, §§ 994 ff.
Für was ist das EBV die Voraussetzung?
Für die Anwendung der §§ 987 ff.
Was ist die RF wenn § 986 nicht greift?
Die Herausgabe der Sache.
Warum sind die AGL aus dem EBV besonders klausurrelevant?
Weil sie in Konkurrenz stehen zu anderen vertraglichen und gesetzlichen Herausgabeansprüchen. Es geht also nicht nur um die Frage der Prüfungsreihenfolge sondern auch um die Frage, welche AGL nachrangig sind.
Welche Ansprüche bestehen, wenn ein EBV vorliegt?
- dinglicher HGA aus § 985
- schuldrechtliche Folgeansprüche aus §§ 987 ff. (= Sekundäransprüche)
Was ist das EBV?
Ein gesetzliches Schuldverhältnis, das entsteht, wenn die VSSen der gesetzlichen Vorschriften § 985 und § 986 vorliegen.
Worum handelt es sich bei den §§ 987 ff.?
Um Sekundäransprüche, die dem dinglichen HGA aus § 985 auf der zweiten Ebene folgen. Sie treten ggf. an die Stelle des § 985 insbesondere dann, wenn die Herausgabe der Sache nicht mehr möglich ist. Sie treten neben § 985 wenn die Herausgabe zwar möglich, die Sache jedoch beschädigt ist.
Was ist eine Vindikationslage?
Ein EBV (Eigentümer-Besitzer ohne Recht zum Besitz) bzw. die VSSen des § 985 liegen vor.
Wann sind die §§ 987 ff. ausnahmsweise auch ohne Vindikationslage anwendbar?
Es gibt Normen im BGB, die auf das EBV verweisen (RF-Verweisung), z.B. §§ 292, 818 IV.
Was ist die VSS für das EBV?
Dass der AS aus § 985 besteht.
Welche AS bestehen zusätzlich neben dem § 985?
- Nutzungsersatz
- SE
- Verwendungsersatz
Nutzungsersatz (= Herausgabe gezogener Nutzungen durch den Besitzer) (Eigentümer gegen Besitzer)
§ 987, 990
SE (Eigentümer gegen Besitzer)
§§ 989 - 992
Verwendungsersatz (Ersatz von Verwendungen des Besitzers auf die Sache) (Besitzer gegen Eigentümer)
§§ 994 ff.
Was sind Verwendungen?
Investitionen in die Sache (Futter, Reparaturen etc.)
Welche AS hat der Eigentümer gegen den Besitzer?
- dinglicher VindikationsAS (§ 985)
- Herausgabe gezogener Nutzungen durch den Besitzer (§§ 987, 990)
- SE bei Verlust oder Verschlechterung der Sache, d.h. teilweiser oder gänzlicher UM der Herausgabe (§§ 989 ff.)
Welche AS hat der Besitzer gegen den Eigentümer?
- Ersatz von Verwendungen (§§ 994 ff.)
Was stellt das Recht zum Besitz des Besitzers dar?
Eine Einwendung
§ 1000
Zurückbehaltungsrecht
§ 1001
Klage darf erst erhoben werden, wenn der Eigentümer die Zahlung des VE genehmigt hat oder er die Sache wieder hat.
S. 2: in den Zustand des § 1000 zurückversetzen
Was ist ein redlicher Besitzer?
Er glaubt, er darf die Sache besitzen (er ist im Irrtum über die eigene Berechtigung). Er soll daher privilegiert werden. Für ihn gilt § 993. Er wird gut behandelt, es sei denn er hat die Sache unentgeltlich erlangt.
Was ist ein Beispiel dafür, wie der Besitzer über die Berechtigung irren kann?
Der Besitzer hat vom Nichtberechtigten erworben, weiß dies jedoch nicht. Die Sache war abhandengekommen, daher ist kein gutgläubiger Erwerb möglich (Erwerb von einem Dieb und er hat nicht erkannt und musste auch nicht erkennen, dass die Sache abhanden gekommen war). Er glaubt daher, er sei Eigentümer, ist es jedoch nicht wegen § 935. Er ist jedoch Eigenbesitzer iSd § 872 weil er besitzt die Sache als ihm gehörend.
Was gilt für den redlichen Besitzer?
Er muss gem. § 985 die Sache herausgeben. Weil er aber redlich war, soll er nicht “zuzahlen” müssen.
Er muss nur die Übermaßfrüchte herausgeben, sofern er diese gezogen hat. Keine Nutzungen und keinen SE. §§ 812, 823 werden verdrängt (§ 993 I a. E.).
Was sind Übermaßfrüchte?
Nutzungen, die er bei ordnungsgemäßer Wirtschaft nicht gezogen hätte (= wenn man die Sache ausbeutet und sie dadurch an Substanz verliert).
Was ist die Ausnahme von § 993?
Der Besitzer hat den Besitz unentgeltlich erlangt und ist daher nicht schutzwürdig, § 988. Er ist daher zur Herausgabe der Nutzungen, die er vor Eintritt der Rechtshängigkeit gezogen hat, verpflichtet.
Was ist der Grundgedanke zum gutgläubigen Eigenbesitzer?
Er ist aufgrund seiner Gutgläubigkeit schutzwürdig. Deshalb soll er ggü den normalen Vorschriften (insbesondere § 812 und § 823) privilegiert werden. Dies ergibt sich aus § 993 I a.E.
Was ist ein unredlicher Besitzer?
Er weiß, dass er kein Recht zum Besitz hat, dass er es also mit einer fremden Sache zu tun hat, die er herausgeben muss. Für ihn sind die §§ 987 ff. insbesondere gemacht (Standardfall des EBV).
Was ist ein verklagter Besitzer?
ab Rechtshängigkeit. Er ist dem unredlichen Besitzer gleichgestellt, denn spätestens ab Klageerhebung ist er gewarnt und muss sich darüber informieren, ob er ein Recht zum Besitz hat oder nicht und sorgfältig mit der Sache umgehen.
Was ist der Grundgedanke zum bösgläubigen Besitzer?
= unredlicher + verklagter Besitzer
Er weiß von Anfang an, dass er kein Recht zum Besitz hat oder ist spätestens ab Rechtshängigkeit gewarnt. Er ist nicht schutzwürdig und haftet gem. § 987 ff.
Was ist ein deliktischer Besitzer?
Haftet verschärft nach Deliktsrecht (gem. § 992).
Was ist der Grundgedanke zum deliktischen Besitzer?
Er verdient besondere Härte und haftet nach Deliktsrecht weil er sich den Besitz durch verbotene Eigenmacht oder eine Straftat verschafft hat (er haftet verschärft im Vergleich zum unredlichen Besitzer), § 992.
Inwiefern haftet der deliktische Besitzer verschärft?
Der deliktische Besitzer haftet “normal” nach Deliktsrecht.
Der unredliche Besitzer haftet nach §§§ 987 also privilegiert. Im Vergleich zum ihm haftet also der deliktische Besitzer verschärft.
Warum hat das EBV Vorrang vor dem Deliktsrecht und anderen Vorschriften?
Weil es mildere Regelungen enthält.
Was gilt hinsichtlich Konkurrenzen?
Das EBV ist lex specialis ggü anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Woran wird die Ausschlusswirkung des EBV festgemacht?
- § 993 I a. E. regelt das Verhältnis zu den anderen Vorschriften
- § 992 verweist auf den deliktischen Besitzer
Was ist ein Beispiel für einen gutgläubigen (Eigen-)Besitzer?
Wegen § 935 unwirksame Übereignung: Er dachte, er könnte Eigentum erwerben, er hatte es aber mit einem Nichtberechtigten zu tun und die Sache war zudem abhandengekommen. § 935 sperrt den Eigentumserwerb, man glaubt aber man wäre Eigentümer und ist deshalb ein redlicher Eigenbesitzer.
Was ist ein Beispiel für einen bösgläubigen Besitzer?
Er leiht sich ein Fahrrad aus, ohne zu fragen. Er hat zwar die Absicht, es wieder zurückzugeben, er weiß aber, dass er kein Recht zum Besitz hat.
Was ist ein Beispiel für einen deliktischen Besitzer?
Diebstahl oder schuldhafte verbotene Eigenmacht, z.B. versehentliches (fahrlässiges) Einstecken einer fremden Sache (normalerweise ist die verbotene Eigenmacht iSd § 858 unabhängig vom Verschulden, hier muss sie aber schuldhaft (mind. Fahrlässigkeit) sein denn sie muss einem Dieb vergleichbar sein) (= ungeschriebenes TBM)
Welche AGL auf SE benötigt der Eigentümer gegen den bösgläubigen bzw. verklagten Besitzer?
§§ 989, 990
Welche AGL auf SE benötigt der Eigentümer gegen den deliktischen Besitzer?
§ 992
Welche AGL auf SE benötigt der Eigentümer gegen den gutgläubigen Besitzer?
grds. keine Haftung
Ausnahme: §§ 992, 991 II
Welche AGL auf NE benötigt der Eigentümer gegen den bösgläubigen bzw. verklagten Besitzer?
§§ 987, 990, 991