Kreditsicherungsrecht: Pfandrecht Flashcards

Stunde 09

1
Q

Was bedeutet “Kredit”?

A

credere (lat.) = vertrauen, glauben (Credo). Nur jemandem, dem man vertraut, wird ein Darlehen gewährt/ Ratenzahlung gestattet.

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2
Q

Wie können Kreditsicherheiten unterteilt werden?

A
  • personale Sicherheiten (Schuldrecht)
  • reale (= dingliche) Sicherheiten (Sachenrecht)
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3
Q

Was sind personale Sicherheiten?

A
  • Bürgschaft, §§ 765 ff.
  • Schuldbeitritt
  • Bankgarantie
  • Ausfallversicherung
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4
Q

Was ist eine Bürgschaft?

A

Jemand steht zur Verfügung für eine Schuld, die nicht seine ist, sollte der Gläubiger seine Forderung nicht erfüllt bekommen

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5
Q

Was sind reale Sicherheiten an beweglichen Sachen?

A
  • Pfand
  • Sicherungsübereignung (SÜ)
  • Eigentumsvorbehalt (EV)
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6
Q

Was sind reale Sicherheiten an Grundpfandrechten?

A
  • Hypothek
  • Grundschuld
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7
Q

Was steht im Gegensatz zum Besitz?

A

Die dinglichen Rechte

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8
Q

Was gehört zu den dinglichen Rechten?

A
  • dingliche Vollrechte (z.B. Eigentum)
  • beschränkte dingliche Rechte
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9
Q

Was sind Kreditsicherungsrechte?

A

Beschränkte dingliche Rechte, genauer: Sicherungs- und Verwertungsrechte

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10
Q

Was bedeutet “Verwertungsrecht”?

A

Der Gläubiger, darf die Sache, an der er die Sicherheit hat, verwerten um seine Forderung zu befriedigen.

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11
Q

Was ist eine Sicherungsabtretung?

A

Ein Sicherungsrecht an einer Forderung (Schuldrecht)

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12
Q

Was ist ein Pfandrecht, §§ 1204 ff.?

A

Ein legaltypisches (= den Vorstellungen des Gesetzgebers entsprechendes) dingliches Verwertungsrecht an beweglichen Sachen.

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13
Q

Was beinhaltet das Pfandrecht?

A

Das Recht zur Verwertung des Gegenstandes bei Nichtzahlung der gesicherten Forderung, § 1204 I.

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14
Q

Bsp. für ein Pfandrecht

A

Eigentümer E geht mit seinem goldenen Ring zum Pfandleiher P. P gibt E ein Darlehen in Höhe von 200€ und erhält dafür den Ring als Pfand, also als Sicherheit.

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15
Q

Was gilt für ein Sparbuch?

A

Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. D.h. wer das Sparbuch hat, kann es auch einlösen. Das Sparbuch kann daher an den Vermieter als Sicherheit (statt einer Bürgschaft) verpfändet und übergeben werden.

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16
Q

Was entsteht durch das Pfandrecht?

A

Ein gesetzliches Schuldverhältnis.

17
Q

Was ist auch ein gesetzliches Schuldverhältnis?

A

Das EBV.
Weiterhin: cic, GoA, DeliktsR, BereicherungsR

18
Q

Was gilt für den Verkauf des Pfandes (§§ 1233 I, 1234 - 1240)?

A

Die Regelungen über die öffentliche Versteigerung (§ 1235 I).

19
Q

beteiligte Personen

A

Darlehensgeber = Darlehensgläubiger = Pfandnehmer = Versteigerer

Darlehensnehmer = Darlehensschuldner = urspr. Eigentümer = Pfandgeber

Dritter = Ersteigerer = Erwerber = neuer Eigentümer

20
Q

Nur die Einhaltung des Procederes über die öffentliche Versteigerung garantiert, dass der Erwerber auch tatsächlich Eigentum erwirbt. Warum ist dies so?

A

Lastenfreier Eigentumserwerb des Ersteigerers, § 1242 I, II: Der Pfandnehmer ist ein Nichtberechtigter von dem der Dritte (Ersteigerer) die Sache erwirbt. Die öffentliche Versteigerung ist ein eigener TB, durch den man sicher Eigentum erwerben kann.

21
Q

Was besagt § 1247 S. 1?

A

Das, was der Erwerber bezahlt, berichtigt die Forderung des Gläubigers (Pfandnehmer).

22
Q

§ 1247 S. 1

A

Zahlt der Ersteigerer, wirkt dies so, als ob der Darlehensschuldner an den Pfandnehmer zahlt. Es erlischt die der Sicherung zugrunde liegende Schuld.

23
Q

§ 1247 S. 2 (dingliche Surrogation)

A

Der Erlös tritt an die Stelle des Pfandes: An die Stelle der verpfändeten Sache tritt der Erlös. D.h. der ursprüngliche Eigentümer kann den Erlös vom Versteigerer verlangen.

24
Q

Was ist die dingliche Surrogation?

A

Eine gesetzliche Form des Eigentumserwerbs.

25
Q

Bsp. für dingliche Surrogation

A

Ein goldener Ring ist 300€ wert. 200€ hat der urspr. Eigentümer als Darlehen bekommen. Der urspr. Eigentümer verliert das Eigentum durch die Versteigerung. 300€ zahlt der Ersteigerer an den Darlehensgeber. Die 200€-Forderung aus dem Darlehen erlischt. Die 110€ Erlös, die übrig bleiben, soll nicht der Darlehensgeber erhalten, sondern sie sollen dem ursprünglichen Eigentümer des Ringes zustehen. Hierfür steht ihm ein HGA als Eigentümer aus § 985 zu.

26
Q

Wie kann ein Pfandrecht entstehen?

A
  • rechtsgeschäftliche Bestellung (“Faustpfand”: 2 WE beim Pfandleiher (DarlehensV + Bestellung eines Pfandrechts)), §§ 1204 - 1256
  • gesetzliche Entstehung (z.B. Vermieterpfandrecht (§ 562) oder Werkunternehmerpfandrecht (§ 647))
27
Q

Was beinhaltet das Vermieterpfandrecht?

A

Die Sicherung, die der Vermieter für seine Mietforderung bekommt, ist das Vermieterpfandrecht. Er erwirbt ein Pfandrecht an den vom Mieter eingebrachten Sachen. Es ist keine Parteivereinbarung notwendig, da § 562 die gesetzliche Grundlage für den Erwerb des beschränkt dinglichen Rechts ist.

28
Q

Was beinhaltet das Werkunternehmerpfandrecht?

A

Bringt jemand sein Auto in die Werkstatt, entsteht durch die Reparatur die Forderung des Werkunternehmers auf Zahlung des Werklohns. Der Werkunternehmer erhält von Gesetzeswegen das Werkunternehmerpfandrecht an der Sache. Das Auto muss er nur herausgeben, wenn der Werklohn gezahlt wird.

29
Q

Was stellt die Zulassung (Auto) dar?

A

Sie ist nicht wesentlich für den Eigentumsübergang, stellen aber den Gutglaubensanschein dar. Wird ohne die Zulassung veräußert, muss der Erwerber misstrauisch werden, ob es sich beim Veräußerer um den Eigentümer handelt.

30
Q

Welche §§ regeln das gesetzlich entstehende Pfandrecht?

A

Die Vorschriften über das rechtsgeschäftliche Pfandrecht sind anwendbar, § 1257.

31
Q

Worum handelt es sich beim Pfändungspfandrecht?

A

Um Sondervorschriften (§§ 803 ff. ZPO) wenn in der Zwangsvollstreckung eine Sache gepfändet wird.

32
Q

Welche Rolle spielt der Besitz?

A

Hat man die bewegliche Sache in der Hand als Faustpfandrecht, spricht der Besitz dafür, dass der Pfandnehmer der Eigentümer ist (Publizitätsmittel). Für den wahren Eigentümer (Pfandgeber) spricht nicht mehr § 1006.

33
Q

Was sind besitzlose Pfandrechte?

A

Vermieterpfandrecht (auch beim Verpächter, Gastwirt) = Pfandrecht ohne Besitz

34
Q

gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts vom Nichtberechtigten

A

Erwerb des Pfandrechts vom Nicht-Eigentümer. Verweis auf den gutgläubigen Eigentumserwerb über § 1207.

35
Q

Bsp. für den gutgläubigen Erwerb des Pfandrechts

A

Geht der Nicht-Eigentümer mit dem Goldring zum Pfandleiher, kann trotzdem ein Pfandrecht entstehen. Der Pfandnehmer kann dann, wenn der wahre Eigentümer die Herausgabe des Rings verweigern bis das Darlehen bezahlt wurde. Dies gilt nicht, wenn der Ring gestohlen wurde, § 935.

36
Q

Was ist die Akzessorietät des Pfandrechts von der Forderung?

A

Das Pfandrecht ist streng akzessorisch, d.h. es kann nur entstehen, wenn die zu sichernde Forderung besteht (= Abhängigkeit von der Forderung), § 1204 I

37
Q

Wozu führt die Akzessorietät?

A
  • Bestand der Forderung: Wenn der Darlehen unwirksam ist, ist auch das PfandR unwirksam
  • Inhalt: Verwertung nur in Höhe der Forderung (§ 1210 I 1) und nur bei deren Fälligkeit (§ 1228 II 1); Einreden wie gegen die Forderung, § 1211
  • Übertragung: Übertragung kraft Gesetzes (§ 1250 I 1, 2) mit der gem. § 398 abgetretenen Forderung (ist die Forderung gem. § 398 abgetreten, findet gem. § 1250 automatisch der Übergang des PfandR statt; das Pfandrecht kann nicht ohne die Forderung übertragen werden)
38
Q

Wie wird das PfandR geschützt?

A
  • § 986 I: Recht des Pfandgläubigers zum Besitz
  • SchutzAS der §§ 987 ff. anwendbar über § 1227
  • AS gem. § 823 I (das PfandR ist ein “sonstiges Recht” da es ein absolut wirkendes beschränkt dingliches Recht ist) und aus Eingriffskondiktion (bei Verlust des PfandR durch einen Eingriff)
39
Q

Was ist der Sinn des PfandR?

A

Dass man das Pfand solange behalten darf, bis die gesicherte Forderung erfüllt wurde.