GB-Berichtigung, § 894 Flashcards
Stunde 13
Welcher Norm aus dem MobiliarsachenR entspricht § 891?
§ 1006 (stellt auf den Besitz der beweglichen Sache als Rechtsscheinträger ab), § 891 auf das, was im GB eingetragen ist.
Worum handelt es sich bei § 891?
Um eine Vermutungsregel.
Was genießt das GB?
öffentlichen Glauben, § 892 f. Eine Eintragung als Rechtsscheinträger ist daher mehr als der Besitz.
Was ist die Parallelvorschrift aus dem MobiliarsachenR zu § 892 I?
§ 932. Ist jemand als Eigentümer oder sonst Berechtigter im GB eingetragen, darf ich darauf vertrauen, dass dies so ist, es sei denn dass ein Widerspruch eingetragen ist.
Welche Vorschriften regeln den gutgläubigen Erwerb vom Eingetragenen?
- durch RG: §§ 892, 893
- durch Gesetz: §§ 900, 901 (Buchersitzung: Wenn sich der wahre Eigentümer nach 30 Jahren nicht gemeldet hat, erwerbe ich gesetzlich Eigentum)
- durch Gesetz: §§ 927, 928
Welche Möglichkeiten hat der wahre Eigentümer, das GB korrigieren zu lassen?
- vorläufige Maßnahme: Widerspruch gegen die Richtigkeit des GB gem. § 899
- endgültige Maßnahme: GB-Berichtigungsanspruch gem. § 894
Was sind die VSSen von § 899?
§ 899 I verweist explizit auf § 894. Die VSSen sind daher die gleichen wie bei § 894. Hinzu kommen besondere EintragungsVSSen, die sich aus § 899 II ergeben.
Was heißt “Widerspruch”?
Es ist eine Form des Protests gegen jede Unrichtigkeit des GB (Eintragung oder Löschung).
Welche Funktion hat der Widerspruch?
Er hat eine Warnfunktion. Er hebt die Vermutungsfunktion des § 891 auf und schließt den gutgläubigen Erwerb gem. § 892 I 1 aus (vorläufiges Sicherungsmittel). Der Widerspruch ist akzessorisch mit dem Recht verbunden, das er sichern soll.
Was muss der Eingetragene machen, um den Widerspruch loszuwerden?
§ 894
Was ist, wenn der Widerspruch zu Unrecht eingetragen wurde?
Verfügungen durch den Eingetragenen bleiben möglich.
Was sin die besonderen EintragungsVSSen für den Widerspruch?
- Antrag des Widersprechenden, § 13 GBO
- Bewilligung des AG oder einstweilige Verfügung, § 899 II
- Voreintragung des Betroffenen (= derjenige, dessen Recht durch den Widerspruch bestritten wird), § 39 GBO
- Rechtsschutzbedürfnis (da es sich um einstweiligen Rechtsschutz handelt): (+) wenn ein gutgläubiger Erwerb des behaupteten Rechts des Widersprechenden möglich ist
Wogegen ist ein Widerspruch noch möglich?
Gegen eine Vormerkung.
Was ist die wichtigste AGL im ImmobiliarsachenR?
§ 894
Was sind die VSSen von § 894?
- Unrichtigkeit des GB
- AS-Steller = materiell Berechtigter
- AS-Gegner = derjenige, der in seiner formellen Position betroffen ist