HGA, § 985 Flashcards
Stunde 05
Was sind die VSSen des § 985?
- AS-Gegner = Besitzer iSd § 854 I
- AS-Steller = Eigentümer
- historische Prüfung
- dafür, dass der gegenwärtige Besitzer der Eigentümer ist, spricht die Vermutung des § 1006 - Kein Recht zum Besitz des AS-Gegners
Worum handelt es sich bei der Vermutung des § 1006?
Um eine widerlegliche Rechtsvermutung (§ 292 ZPO) zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache. Aufgrund der Vermutung wird auf das Recht Eigentum geschlossen.
Zu wessen Gunsten gilt die Vermutung des § 1006 I?
Zugunsten des aktuellen unmittelbaren Eigenbesitzers hinsichtlich Erwerb und Fortbestehen des Eigentums, wenn die Sache nicht abhandengekommen ist.
Zu wessen Gunsten gilt die Vermutung des § 1006 II?
Zugunsten des früheren Besitzers (Erweiterung der Vermutung auf Fortbestehen des Eigentums während Besitzes und auch nach Besitzverlust).
Zu wessen Gunsten gilt die Vermutung des § 1006 III?
Zugunsten des mittelbaren Besitzers.
Wozu führt dies?
Eine Verlagerung der Beweislast auf die andere Partei.
Wann gilt § 1006?
- im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs
- bei allen AS, die Eigentum voraussetzen (§§ 812, 816, 823, 985)
- § 1008 (Miteigentum bei Mitbesitz)
- § 1362 (Gegenstände im Besitz von Ehegatten)
Wann gilt § 1006 nicht?
Bei Grundstücken
Was gilt bei Grundstücken?
Die Vermutung aus Rechtsschein des Grundbuchs kraft dessen öffentlichen Glaubens, § 891
Was beinhaltet der AS aus § 985?
Die Herausgabe vom unberechtigten Besitzer.
Welche Normen schützen das Eigentum?
- § 985 (Herausgabe)
- § 1004 (Beseitigung- und Unterlassung)
- § 823 (SE)
- §§ 812 ff. (BereicherungsR)
Wovor schützt § 985?
vor einer tatsächlichen Entziehung (= Wegnahme oder Nichtzurückgabe)
Wovor schützt § 1004?
vor einer Beeinträchtigung in sonstiger Weise (außer Entziehung)
Wovor schützt § 823?
vor Zerstörung, Beschädigung, Entziehung des Eigentums
Wovor schützt §§ 812 ff.
vor rechtlicher Entziehung (im Gegensatz zur tatsächlichen Entziehung)
Was bedeutet vindizieren?
herausverlangen
Was ist eine Vindikationslage?
Das EBV
Für was ist § 985 anwendbar?
- bewegliche Sachen
- Grundstücke
Warum handelt es sich bei § 985 um einen dinglichen AS?
Weil es keine schuldrechtliche Beziehung zwischen dem AS-Steller und dem AS-Gegner gibt. Ihre Beziehung beruht auf dem Verhältnis zu einer Sache.
Inwieweit sind Regelungen aus dem BGB AT und SchuldR AT anwendbar?
BGB AT und SchuldR AT sind nur anwendbar, soweit nicht besondere Regelungen in Sachenrecht, insbesondere das EBV bei § 985 (statt § 275 und §§ 280 ff.), anwendbar sind.
Was ist der Anknüpfungspunkt für den HGA aus § 985?
Der Besitzer hat eine fremde Sache unberechtigt in Besitz.
Was ist der Unterschied zwischen § 985 und den possessorischen Besitzschutzansprüchen?
Die possessorischen Besitzschutzansprüche knüpfen an die verbotene Eigenmacht, also an die Umstände der Besitzentziehung oder -Störung an. § 985 knüpft an den Umstand, dass ein Besitzer eine fremde Sache unberechtigt besitzt.
Was ist ein Beispiel hierfür?
Der Dieb ist dem AS aus § 985 nicht deshalb unterworfen, weil er gestohlen hat, sondern weil er besitzt und ihm kein Besitzrecht zusteht.
Was sind die VSSen des § 985?
- Sache iSd § 90
- AS-Steller = Eigentümer der Sache
- AS-Gegner = Besitzer der Sache
- Der Besitzer ist ohne Recht zum Besitz gem. § 986 (Einwendungen des Besitzers)
- Keine sonstigen Einreden des Besitzers
Was ist die RF des § 985?
Die Herausgabe der Sache durch den Besitzer
Was beinhaltet § 986?
Der Besitzer kann einwenden, dass er berechtigt ist, die Sache zu besitzen und dass er sie deshalb nicht herausgeben muss.
Was liegt vor, wenn alle VSSen des § 985 vorliegen, wenn also der Eigentümer die Sache herausverlangen kann?
Eine Vindikationslage = ein EBV
Wofür ist die Vindikationslage die Voraussetzung?
Dafür, dass die §§ 987 ff. relevant werden können.
Wozu steht § 985 in Konkurrenz?
Zu anderen vertraglichen und gesetzlichen HGA
Weshalb kann der AS aus § 985 nicht durchsetzbar sein?
Wegen eines Rechts zum Besitz oder sonstigen Einreden de Besitzers
In welcher Form kann ein Besitzrecht des Besitzers vorliegen?
- der Besitzer hat ein eigenes Besitzrecht, § 986 I 1 Alt. 1
- der Besitzer hat ein abgeleitetes Besitzrecht, § 986 I 1 Alt. 2
- § 986 II
Woraus kann sich ein eigenes Besitzrecht des Besitzers ergeben?
- aus einem dinglichen Recht mit absoluter Wirkung ggü jedermann (z.B. Nießbrauch (§ 1036), Pfandrecht (§ 1205), AnwartschaftsR des Vorbehaltskäufers (str.))
- aus einem obligatorischen Recht (= aus einem SchuldV) mit relativer Wirkung zwischen Gläubiger und Schuldner
- aus berechtigter GoA (§§ 677, 683 S. 1)
- sonstige Vorschriften (Eltern am Kindesvermögen (§ 1626 I 2), Ehegatten bzgl. Haushaltsgegenständen (§ 1353), Insolvenzverwalter (§ 80 InsO))
- aus ZurückbehaltungsR gem. § 273 (str.)
Was gilt bei § 241a (unverlangte Zusendung von Waren)?
Es kommt kein Vertrag zustande, aber eine Bindung, die ein obligatorisches Recht entstehen lässt, bis zum Versuch der Abholung.
Was ist ein abgeleitetes Besitzrecht?
Die Berechtigung des Besitzers ggü einem seinerseits ggü dem Eigentümer berechtigten mittelbaren Besitzer (= Dritter).
Bsp.: Der Dritte hat mit dem Eigentümer einen MietV. Der Besitzer hat mit dem Dritten einen UntermietV. Der Besitzer hat daher ein Besitzrecht, das er dem Eigentümer entgegenhalten kann.
Was sind die VSSen für ein abgeleitetes Besitzrecht?
- Der Dritte ist ggü dem Eigentümer zum Besitz berechtigt
- Der unmittelbare Besitzer ist ggü dem Dritten zum Besitz berechtigt
- Der Dritte war ggü dem Eigentümer zur Weitergabe des Besitzes befugt
Woraus kann sich ein Besitzrecht an einer veräußerten Sache gem. § 986 II ergeben?
Es gab eine Veräußerung nach § 931. Der Dritte hat den unmittelbaren Besitz. Der Veräußerer ist der ursprüngliche Eigentümer, der Erwerber erhält das Eigentum durch Abtretung des HGA gegen den Dritten. Verlangt der Erwerber Herausgabe gem. § 985 kann der Dritte dies ablehnen mit dem Verweis auf § 986 II: Er hat ein Besitzrecht aus einem MietV mit dem Eigentümer, das er dem Ewerber für die Dauer seines MietV entgegenhalten kann.
Wo findet § 986 II zudem Anwendung?
Bei einer Übereignung gem. § 930.
Was bedeutet die RF des § 985 “Herausgabe der Sache”?
- Grundsatz: Herausgabe des unmittelbaren Besitzes an den Eigentümer
- Ausnahme: wird § 985 ggü dem mittelbaren Besitzer geltend gemacht, muss dieser gem. § 870 seinen HGA abtreten
- Ausnahme: in der Konstellation mit § 986 II: macht der Eigentümer den AS aus § 985 geltend, kann er nicht Herausgabe an sich selbst, sondern nur an den mittelbaren Besitzer (= Erwerber) verlangen, § 986 I 2 Alt. 1; will der mittelbare Besitzer die Sache nicht haben, darf der Eigentümer Herausgabe an sich verlangen
Was ist die RF bei Grundstücken?
statt Herausgabe ist die RF Räumung
Was kann nicht über § 985 herausverlangt werden?
Surrogate (Erlös, Wechselgeld usw.)
Hat der Besitzer die Sache verkauft und übereignet, kann der Eigentümer nicht den KP über § 985 herausverlangen. Ist das Eigentum tatsächlich auf den Käufer übergegangen, muss der Eigentümer nach BereicherungsR vorgehen.
Konkurrenzen zu § 985
- Lehre vom Vorrang des Vertragsverhältnisses
Was besagt die Lehre vom Vorrang des Vertragsverhältnisses?
Gibt es mehrere HGA parallel (z.B. aus MietV und aus § 985), ist der vertragliche HGA spezieller als § 985 und geht deshalb vor (Parteiwille geht vor) und schließt § 985 aus.
Wie lautet die h.M.?
§ 985 ist neben schuldrechtlichen HGA anwendbar.
§ 985 kommt zudem neben anderen gesetzlichen HGA zur Anwendung. T o. F?
T
Besteht die Rechtsgutsverletzung in der Entziehung des Eigentums, kann gem. § 823 I Herausgabe verlangt werden. In dieser Variante sind § 985 und § 823 I nebeneinander anwendbar.
Muss der Eigentümer für die Anwendbarkeit des § 985 zuvor selbst Besitzer gewesen sein?
Nein
Wem steht der AS aus § 985 auch zu?
Dem Erwerber nach § 931. Dieser hatte nie Besitz an der Sache.
Bei welchen §§ findet § 985 entsprechende Anwendung?
- Nießbrauch, § 1065
- Pfandrecht, § 1227
- AnwartschaftsR beim Vorbehaltskauf
Was kann vindiziert werden?
- bewegliche Sachen
- Grundstücke
Was kann nicht vindiziert werden?
- Sachgesamtheiten (Unternehmen)
- Rechte (einschließlich Forderungen)
- unkörperliche “Dinge” (z.B. Strom)
P: Wie verhält es sich bei der Vindikation von Geld?
Unproblematisch ist der HGA bei der Herausgabe der individuellen Scheine und Münzen.
Bei Bargeld kann es jedoch schnell zu einem Eigentumsverlust kommen (gesetzliche ErwerbsTB der §§ 948, 947; zudem ist der Erwerb von Nichtberechtigten erleichtert möglich, da gem. § 935 II ein Abhandenkommen von Bargeld den gutgläubigen Erwerb nicht ausschließt). Infolgedessen kann es zu obligatorischen SE- oder BereicherungsAS kommen (§ 816 I 1 oder § 951).
Was bedeutet Herausgabe bei § 985?
Besitzverschaffung
Was bedeutet Herausgabe im Bereicherungsrecht?
Das ist davon abhängig, was erlangt wurde.
Was muss dem Eigentümer verschafft werden?
Der unmittelbare Besitz. Ausnahmsweise genügt auch der mittelbare Besitz, § 986 I 2.
Wie wird die Eigentumslage geprüft?
historisch-chronologisch
Wer kann bei Miteigentum, § 1011, den AS aus § 985 geltend machen?
Jeder Miteigentümer kann den AS geltend machen, aber jeweils nur Leistung an alle Miteigentümer verlangen, § 432.
Wer ist aktivlegitimiert für die Vindikation?
Der jeweilige Eigentümer. Die Übertragung des Eigentums führt dazu, dass der bisherige Eigentümer den AS verliert. Es handelt sich bei § 985 um einen dinglichen AS, der mit dem Eigentum an der Sache verknüpft ist.
Was bedeutet “aktivlegitimiert”?
Wer ist der Anspruchsinhaber?
Was passiert, wenn der Eigentümer den Besitzer schon auf Herausgabe verklagt hat und der Eigentümer zwischenzeitlich das Eigentum an der Sache verliert?
Es gilt §§ 265, 325 ZPO
Der Prozess geht grds. mit den ursprünglichen Beteiligten weiter. Ggf. kommt es zu einer Rechtskrafterstreckung auf den neuen Eigentümer.
Auf welche Arten des Besitzes richtet sich der HGA aus § 985?
Die Art des Besitzes ist gleichgültig. Es ist nicht möglich gegen den Besitzdiener vorzugehen, da dieser wegen § 855 nicht selbst Besitzer ist. Nur der Besitzherr ist Besitzer und damit gem. § 985 zur Herausgabe verpflichtet.
Worauf ist die Herausgabe gerichtet bei einem mittelbaren Besitz des AS-Gegners?
Auf die Einräumung des mittelbaren Besitzes. Dies erfolgt durch die Abtretung des HGA gegen den Besitzmittler (= unmittelbaren Besitzer).
Was geschieht mit dem Verlust des Besitzes?
Mit dem Verlust des Besitzes verliert der Besitzer die Passivlegitimation. Er wäre also nicht mehr der richtige Beklagte. Im Prozess gilt wiederum §§ 265, 325 ZPO.
Was meint “Passivlegitimation”?
Die Schuldnerstellung
Was bestimmt § 986 I 1?
Dass der Besitzer die Herausgabe verweigern kann, wenn er dem Eigentümer ggü zum Besitz berechtigt ist.
Zwischen welchen Besitzrechten unterscheidet § 986 I 1?
Zwischen einem eigenen Besitzrecht des Besitzers (Alt. 1) und dem von einem mittelbaren Besitzer abgeleiteten Besitzrecht (Alt. 2).
Worum handelt es sich beim Besitzrecht?
Um eine Einwendung. Sie ist im Prozess von Amts wegen zu beachten. Die Darlegungs- und Beweislast für das Besitzrecht trägt der Besitzer.
Aus welchen Rechten kann ein Besitzrecht folgen?
- Erbbaurecht
- Nießbrauch, § 1030
- Pfandrecht, § 1204
nicht: Grundpfandrechte (es handelt sich bei ihnen lediglich um Verwertungsrechte)
Bei welchem Recht ist es strittig, ob daraus ein Recht zum Besitz folgt?
Beim Anwartschaftsrecht
M veräußert eine von E gemietete Sache unter Eigentumsvorbehalt an den redlichen D. D hat dadurch analog §§ 932, 929 S. 1 gutgläubig ein Anwartschaftsrecht erworben. Hat D ggü E ein Recht zum Besitz?
h.M.: ja
MM: nein
Wie argumentiert die h.M.?
Das Anwartschaftsrecht ist ein wesensgleiches Minus zum Vollrecht. Wenn das Eigentum ein Besitzrecht darstellt, dann tut es das Anwartschaftsrecht auch.
§ 242 kann greifen, wenn die vollständige KPZ kurz bevor steht.
Wie argumentiert die MM?
M kann nicht wissen, ob und wann der Vorbehaltskäufer den Kaufpreis vollständig bezahlt. Zudem hat es D selbst in der Hand und kann den Kaufpreis zahlen.
14:00