HGA, § 985 Flashcards
Stunde 05
Was sind die VSSen des § 985?
- AS-Gegner = Besitzer iSd § 854 I
- AS-Steller = Eigentümer
- historische Prüfung
- dafür, dass der gegenwärtige Besitzer der Eigentümer ist, spricht die Vermutung des § 1006 - Kein Recht zum Besitz des AS-Gegners
Worum handelt es sich bei der Vermutung des § 1006?
Um eine widerlegliche Rechtsvermutung (§ 292 ZPO) zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache. Aufgrund der Vermutung wird auf das Recht Eigentum geschlossen.
Zu wessen Gunsten gilt die Vermutung des § 1006 I?
Zugunsten des aktuellen unmittelbaren Eigenbesitzers hinsichtlich Erwerb und Fortbestehen des Eigentums, wenn die Sache nicht abhandengekommen ist.
Zu wessen Gunsten gilt die Vermutung des § 1006 II?
Zugunsten des früheren Besitzers (Erweiterung der Vermutung auf Fortbestehen des Eigentums während Besitzes und auch nach Besitzverlust).
Zu wessen Gunsten gilt die Vermutung des § 1006 III?
Zugunsten des mittelbaren Besitzers.
Wozu führt dies?
Eine Verlagerung der Beweislast auf die andere Partei.
Wann gilt § 1006?
- im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs
- bei allen AS, die Eigentum voraussetzen (§§ 812, 816, 823, 985)
- § 1008 (Miteigentum bei Mitbesitz)
- § 1362 (Gegenstände im Besitz von Ehegatten)
Wann gilt § 1006 nicht?
Bei Grundstücken
Was gilt bei Grundstücken?
Die Vermutung aus Rechtsschein des Grundbuchs kraft dessen öffentlichen Glaubens, § 891
Was beinhaltet der AS aus § 985?
Die Herausgabe vom unberechtigten Besitzer.
Welche Normen schützen das Eigentum?
- § 985 (Herausgabe)
- § 1004 (Beseitigung- und Unterlassung)
- § 823 (SE)
- §§ 812 ff. (BereicherungsR)
Wovor schützt § 985?
vor einer tatsächlichen Entziehung (= Wegnahme oder Nichtzurückgabe)
Wovor schützt § 1004?
vor einer Beeinträchtigung in sonstiger Weise (außer Entziehung)
Wovor schützt § 823?
vor Zerstörung, Beschädigung, Entziehung des Eigentums
Wovor schützt §§ 812 ff.
vor rechtlicher Entziehung (im Gegensatz zur tatsächlichen Entziehung)
Was bedeutet vindizieren?
herausverlangen
Was ist eine Vindikationslage?
Das EBV
Für was ist § 985 anwendbar?
- bewegliche Sachen
- Grundstücke
Warum handelt es sich bei § 985 um einen dinglichen AS?
Weil es keine schuldrechtliche Beziehung zwischen dem AS-Steller und dem AS-Gegner gibt. Ihre Beziehung beruht auf dem Verhältnis zu einer Sache.
Inwieweit sind Regelungen aus dem BGB AT und SchuldR AT anwendbar?
BGB AT und SchuldR AT sind nur anwendbar, soweit nicht besondere Regelungen in Sachenrecht, insbesondere das EBV bei § 985 (statt § 275 und §§ 280 ff.), anwendbar sind.
Was ist der Anknüpfungspunkt für den HGA aus § 985?
Der Besitzer hat eine fremde Sache unberechtigt in Besitz.
Was ist der Unterschied zwischen § 985 und den possessorischen Besitzschutzansprüchen?
Die possessorischen Besitzschutzansprüche knüpfen an die verbotene Eigenmacht, also an die Umstände der Besitzentziehung oder -Störung an. § 985 knüpft an den Umstand, dass ein Besitzer eine fremde Sache unberechtigt besitzt.
Was ist ein Beispiel hierfür?
Der Dieb ist dem AS aus § 985 nicht deshalb unterworfen, weil er gestohlen hat, sondern weil er besitzt und ihm kein Besitzrecht zusteht.
Was sind die VSSen des § 985?
- Sache iSd § 90
- AS-Steller = Eigentümer der Sache
- AS-Gegner = Besitzer der Sache
- Der Besitzer ist ohne Recht zum Besitz gem. § 986 (Einwendungen des Besitzers)
- Keine sonstigen Einreden des Besitzers
Was ist die RF des § 985?
Die Herausgabe der Sache durch den Besitzer
Was beinhaltet § 986?
Der Besitzer kann einwenden, dass er berechtigt ist, die Sache zu besitzen und dass er sie deshalb nicht herausgeben muss.
Was liegt vor, wenn alle VSSen des § 985 vorliegen, wenn also der Eigentümer die Sache herausverlangen kann?
Eine Vindikationslage = ein EBV
Wofür ist die Vindikationslage die Voraussetzung?
Dafür, dass die §§ 987 ff. relevant werden können.