Besitz: §§ 854 - 872 Flashcards
Stunde 01 + 02
Wonach kann der Besitz unterschieden werden?
- nach Grad der Sachbeziehung (wie nah ist derjenige an der Sache dran?)
- nach der Willensrichtung (was will derjenige für ein Besitzer sein?)
- nach Umfang (wie groß ist der Umfang seines Besitzes?)
Welche Formen des Besitzes werden nach Grad der Sachbeziehung unterschieden?
- unmittelbarer Besitz
- mittelbarer Besitz
unmittelbarer Besitz
derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft hat (§ 854 I) durch die realisierbare Einwirkungsmöglichkeit.
Das Recht zum Besitz ist gleichgültig.
Die vorübergehende Verhinderung ist unschädlich (§ 856 II).
mittelbarer Besitz
Die Einwirkungsmöglichkeit erfolgt über einen Mittler (= unmittelbarer Besitzer), der tatsächliche Sachherrschaft für den mittelbaren Besitzer ausübt und ausüben will (§ 868): Ein Besitzmittler übt für mich (Eigentümer) den Besitz aus. Es entsteht ein BMV. Der Eigentümer wird zum mittelbaren Besitzer. Der Besitzmittler ist der unmittelbare Besitzer.
Welche Formen des Besitzes werden nach der Willensrichtung des Besitzers unterschieden?
- Eigenbesitz
- Fremdbesitz
Eigenbesitz
Derjenige will als bzw. wie ein Eigentümer besitzen (§ 872)
Fremdbesitz
Derjenige erkennt einen anderen als Eigentümer oder vorrangig Berechtigten an
Welche Formen des Besitzes werden nach Umfang des Besitzes unterschieden?
- Mitbesitz
- Alleinbesitz + Teilbesitz (als Unterfall)
Mitbesitz
Eine Sache wird von mehreren besessen, vgl. § 866. Es gibt die Einwirkungsmöglichkeit jedes einzelnen oder nur aller gemeinsam (d.h. gesamthänderisch)
Alleinbesitz
z.B. an einem Raum in einer WG; auch an wesentlichen Bestandteilen möglich
Was ist Besitz?
Die tatsächliche Sachherrschaft (= derjenige, der die Sache hat; unwichtig ist, ob ich auch das Recht dazu habe)
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Der Besitz ist eine Tatsache. Das Eigentum ist ein Recht.
Vorübergehende Verhinderung ist unschädlich. An welchem Beispiel wird dies deutlich?
Wenn ich den Raum verlasse, lockert sich meine Beziehung zu meinem Handy, aber ich verliere meinen Besitz nicht.
Wenn ich in Urlaub fahre, verliere ich den Besitz nicht an den Sachen in meiner Wohnung.
Welche Norm ordnet dies an?
§ 856 II: vorübergehende Verhinderung ist unschädlich
Wie kann der Besitz nach der Willensrichtung unterschieden werden?
- Eigenbesitz
- Fremdbesitz