VL Rechtliche Grundlagen Flashcards
Was ist Rechtspsychologie ?
= „Alle Anwendungen psychologischer Theorien, Methoden und Ergebnisse auf Probleme des Rechts.“
- > bewegen sich in den Rechtswissenschaften und arbeiten für Fachfremde
Was sind die Rechtsbereiche ?
- Privatrecht
- Solzialrecht
- Strafrecht
In welche gebiete wird in der Rechtspsychologie unterschieden ?
- Privatrecht
- Öffentliches Recht
Was macht das Privatrecht
= Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander
• Häufig wird das Privatrecht auch als „Öffentliches Recht“ oder „Zivilrecht“ bezeichnet, es sind aber nur Teilbereiche des „Allgemeinen Privatrecht“
• Einsatzbereich für Rechtspsycholog:innen: Familienrecht
Öffentliches Recht ist…
- Sozialrecht, Strafrecht und Verfassungsrecht
Sozialrecht ist…
= Psychologische Begutachtung der Erwerbsfähigkeit
- > Teil des öffentlichenrechtes
Strafrecht ist…
= Umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden
- sichert Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung
- Strafe soll die Achtung vor dem Recht wieder befestigen
- > soll sozialpräventiv sein
- > Freiheitsstrafe ist ein zeitweiliger schutz der Gesellschaft (Generalprävention)
- Nur strafe wenn Tat dem Täter persönlich vorgeworfen werden kann (Schuldgrundsatz)
Freiheitsstrafen: Lebenslange Freiheitsstrafe
= Min. 15 Jahre (§54 Abs.1 StGB)
- > Vermeidung einer „Strafverbüßung bis zum Tode“
• Aber: (Rechts-)Psychologisches Gutachten für eine Entlassung erforderlich!
• Ausnahme: Besondere Schwere der Schuld! (z.B. besondere Kaltblütigkeit, Brutalität)
• Keine Anwendung bei Straftätern unter 18 Jahren
-> Höchststrafe im Jugendstrafrecht: 10 Jahre
• Mordlust (Tötung aus Mutwillen, Angeberei, Freude an der Vernichtung, Zeitvertreib)
• Die Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes (Sexualmord)
• Habgier (Gewinnstreben, z.B. Raubmord, Auftragsmord)
• Sonstige niedere Beweggründe (z.B. Hass, Eifersucht)
- Gruppe: Verwerflichkeit des Beweggrundes
= > Täterbezogene Mordmerkmale
• Heimtücke (Ausnutzung einer Arg- und/oder Wehrlosigkeit des Opfers)
• Grausamkeit (Zufügen körperlicher/seelischer Schmerzen oder Qualen über das
„erforderliche Maß“ hinaus
• Gemeingefährliche Tatmittel (z.B. Brandstiftung, Amoklauf)
- Gruppe: Besonders verwerfliche und
gefährliche Ausführungsarten der Tötung
= > Tatbezogene Mordmerkmale
• Verdeckungsabsicht
• Ermöglichung einer Straftat
- Gruppe: Verwerflichkeit des deliktischen Ziels
=> Tatbezogene Mordmerkmale
Mord vs. Totschlag
- > beides basiert auf vorsätzlicher Tötung
Mord = besondere Skrupellosigeit bei der Ausführung, den Beweggründen oder dem Zweck
Totschlag = durch seelische belastung oder heftige Gemütsbewegung ausgelöst
• Vergeltungstheorie: Strafzweck ist Vergeltung und Ausgleich von Schuld
• Theorie der Spezialprävention: Strafzweck besteht darin, den individuellen Täter an
der Begehung weiterer Taten zu hindern. Abschreckend und vorbeugend
• Theorie der Generalprävention: Strafe soll innerhalb der Allgemeinheit vorbeugen,
Abschreckung der Allgemeinheit
• Vereinigungstheorie: Kombination der drei
Grundauffassungen, heutiges Strafrecht basiert darauf
= Grundlagen der Strafmessung
eine von…bis…Angabe bei Straften soll Miteinbeziehung
der Zwecke der Spezial- und Generalprävention ermöglichen; eine Tat kann
außerdem niemals nur auf das Verschulden des Täters zurückgeführt
werden, Umwelteinflüsse müssen bei der Strafzumessung berücksichtigt
werden
• „Strafmildernd ist zu berücksichtigen…“
• „Strafverschärfend ist zu berücksichtigen…“
= Spielraumtheorie
eine von…bis…Angabe bei Straften soll Miteinbeziehung
der Zwecke der Spezial- und Generalprävention ermöglichen; eine Tat kann
außerdem niemals nur auf das Verschulden des Täters zurückgeführt
werden, Umwelteinflüsse müssen bei der Strafzumessung berücksichtigt
werden
• „Strafmildernd ist zu berücksichtigen…“
• „Strafverschärfend ist zu berücksichtigen…“
= Spielraumtheorie