Pragraphen Flashcards

1
Q

§20 StGB

A

= Ohne Schuld handelt, wer bei der Begehung einer Tat wegen einer Krankhaften seelischen Störung, einer Tiefgreifender Bewusstseinsstörung, einer Intelligenzminderung oder einer anderen schweren seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht einer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
- > Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung

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2
Q

§66 StGB - > Sicherheitsverwahrung

A
  1. Kommt in Sicherheitsverwahrung wenn jemand wegen einer VORSÄTZLICHEN Straftat die sich gegen das leben, Kürperliche unversehrtheit, persönliche freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richtet
    - > bei mindestens 1. Jahr Freiheitstrafe
  2. Wenn der Täter zum zeitunkt seiner verurteilung für seine Straftaten eine Gefahr für die Allgemeinheit ist
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3
Q

§64 StGB - > Entziehungsanstalt (krankenhaus)

A

= hier werden Täter untergebracht, die einen hand zum Drogenkonsum haben und dadurch Schuldunfähig/ vermindert schulunfähig sind und es ein hohes Risiko gibt, das sie deswegen wieder straffällig werden
- Aber nur wenn Aussicht auf heilung durch die Entziehungsanstalt besteht und so abhegalten wird weiteretaten wegen dem hang zu begehen

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4
Q

§63 StGB - > Forensiche Psychatrie

A

= Wenn der Täter im Zustand der Schuldunfähigkeit / Vermindert Schuldunfähigkeit die Tat begagen hat und immernoch eine große Chance auf besteht, gegeben durch seinen Zustand, dass er weiterhin strafteten begeht und eine Gefahr für die allgemeinheit darstellt kommt er in die Forensische Psychatrie

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5
Q

§4 Grundsätze der Behandlung

A
  • persönlich und für ihn Wirksamen Vollzugs- und Behaldnlungsprozess
  • Dient hauptsächlich der Prävention
  • Theraputische programm e
  • > Eingliederung ins leben
  • > Fähigkeiten zur selbsthilfe stärken
  • > Bahndlung dient prävention und schutz der Opfer
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6
Q

§96 Besondere Vorschriften bei angeordbeter Sicherheitsverwahrung

A
  • Straftäter muss Behandlungsmaßnahmen durchführen
  • Behandlungsmethden besitzen wissenschaftliche Erkenntnis (Evidenzbasiert)
  • Bei bedarf - > Individuelle behandlungsangebote
  • Verscheidene Fachrichtungen müssen vertreten sein (externe Fachkräfte)
  • Angstellte als feste Ansprechspartner für inhaftierte
  • Behandlungsprogramm zur verringerung der gefährlichkeit für die Allgemeinheit
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7
Q

§2 Aufgaben des Vollzuges

A

= der gefangene soll fähig werden künftig ein leben ohne Straftaten zu führen

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8
Q

§3 gestaltung des Vollzuges

A

= Leben in Vollzug sollte so weit wie möglich den allgemeine Lebensverhältnisse angelichen werden
um schädliche folgen nach der Freilassung entgegenzuwirken.
- > Vollzu soll sich so ausrichten, das gefangene soll mithelfen sich in das leben wieder einzugliedern

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9
Q

§66c Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherheitverwahrung

A
  • Umfassende Beahndlungsuntersuchung mit einem fortschreitenden Vollzugsplan
  • Idividuelle und intensive psychatrische, psych- oder sozialtherapeutische Behandlung die auf den gefangenen zugeschnitten ist
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10
Q

§1 Gesetzt zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG)

A
  • nur geschlossene Einrichungen
  • angemesse Behandlung und individuell zu erstellenden Behandlungsplans um Rückfallzu minimieren
  • Therapeutische Gesichtpunkte
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