VL Methoden der Straftäterbehandlung Flashcards
„Nothing works“
= Bis zu den 1970 keine funktionierende Therapiemethode für Straftäter
- > Martinson et al. folgerten „Nothing works“ obwohl Studien garnicht falsch waren
- > Resultat: Politik und Gesellschaft setzen wieder verstärkt auf Bestrafung
„What works“
• Im Verlauf der 80er Jahre mehrten sich Studien, die einen positiven Effekt der Straftäterbehandlung konstatierten
• Die Vorstellung des RNR-Models (1990) steht in einer Linie mit der Änderung des wissenschaftlichen Diskurses hin zu „What works“?
- > Beginn der „evidenz-basierten“ Therapieforschung mit Blick auf die differentiellen Effekte unterschiedlicher Behandlungsprogramme bei verschiedenen Straftätergruppen und in verschiedenen Settings
- Risiko bestimmt Intensität der Behandlung
- Risikofaktoren, die das Rückfallrisiko steigern, müssen als erstes behandelt werden
- Therapie sollte „maßgeschneidert“ sein
= Risk/Need/Responsivity
• Effekte verschiedener Behandlungsmaßnahmen sind von
verschiedenen Einflussgrößen abhängig!
• Notwendige Frage: „Was wirkt für wen unter welchen Bedingungen?“
• Allgemein: Effektivität der Straftäterbehandlung ist umstritten
• Eher kleine – mittlere Effektstärken
• Ambulante Behandlungen effektiver
als intramurale Behandlungen
= Evaluation von Straftäterbehandlungen
- Mermale der Evaulation:
- > Qualität des Designs
- > Stichprobengröße
- > Modellstudie vs. Alltagspraxis
- > Beteiligung der Forscher
- > Art der Wirkungsmaße
- > Länge des Follow-up
Was ist das Primäre Ziel in der Straftäterbehandlung ?
= Das primäre Ziel jeder Straftäterbehandlung ist die Reduzierung des Rückfallrisikos!
• (Psycho)therapeutische Behandlung
• Verhaltenstherapeutische Methoden
• Schematherapeutische Methoden
=> Kognitiv-behaviorale Methoden
• Traumatherapie
• Milieutherapie
• Psychodynamische Methoden
• Medikamentöse Behandlung
= Auswahl von Therapiemethoden
- Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung
• Zwischenmenschliche Kommunikation: Offene, flexible und enthusiastische Gesprächsführung, in der es den Klienten ermöglicht wird, offen ihre Meinungen, Gefühle und Erfahrungen auszudrücken
• Vorrausetzung: Gegenseitiger Respekt, angenehme
Gesprächsatmosphäre, Humor, Aufmerksamkeit, Verständnis (nicht aufgesetzt!), regelmäßiger Kontakt
• Gemeinsame Definition von Therapiezielen, offener Umgang mit dem Konflikt Behandler vs. Autoritätsperson
= Phase 1 in dem Therapeutischen Vorgehen in der Einzeltherapie
- Erlernen prosozialer Kompetenzen
a. Effektives Model (z.B. behandelnde Person)
b. Positive Verstärkung prosozialer Verhaltensweisen/Meinungen/Gefühle
c. Ablehnung antisozialer/negativer Verhaltensweisen/Meinungen/Gefühle (4:1 Regel: 4xLob auf 1xKritik)
d. Kognitive Umstrukturierung: Klient muss den Zusammenhang zwischen Gedanken/Fantasien und Verhalten verstehen; Verantwortung und Verhaltenskontrolle obliegt dem Klienten!
e. Aufbau prosozialer Fertigkeiten: z.B. Problemlösekompetenz und Selbstkontrolle - > Hausaufgaben, Rollenspiele, Erprobung in Risikosituationen inkl. anschließender Reflexion
= Phase 2. des Therapeutischen Vorgehen in der Einzeltherapie
• Hintergrund: Therapieabbruch besonders häufig bei Straftätern mit hohen Risiko (Risikoprinzip) und vielen kriminogenen Bedürfnissen (Bedürfnisprinzip)
• Ziel des MI: Wechsel von Denken zu Handeln
• Strategie: Behandelnde Person kreiert eine Beziehungsebene, die nicht bedrohlich ist, stellt ein gutes Arbeitsverhältnis her und versucht, behutsam eine Problemeinsicht beim Klienten zu generieren
-> Das Motivational Interviewing dient dem Aufbau einer Therapiemotivation
= Motivational Interviewing
• Wissensvermittlung („Psychoedukation“)
• Erhöhung der Ansprechbarkeit (z.B. Vermeidung „akademischer“ Kommunikationsstile)
• Komplementäre Beziehungsgestaltung (z.B. hohes Ausmaß von Autonomie = Angebot verschiedener Entscheidungsoptionen)
• Annäherungsziele definieren: Therapieziele nicht zu hoch stecken, Machbarkeit prüfen
• „Good-Lives-Model“ als theoretisches Rahmenkonzept
= Weitere Werkzeuge zur Förderung der Änderungsmotivation
- Bei Straftätern mit Persönlichkeitsstörungen grundsätzlich indiziert
- In der Regel kombiniert Einzeltherapie
- Setting:
• Intramural, stationär oder ambulant
• Feste Gruppe vs. Kontinuierlicher Wechsel
• Wöchentliche Treffen
• Therapiekontrakt und feste Grundregeln (z.B. Verschwiegenheit, keine Gewalt, Ausreden lassen etc.)
• Delikthomogen vs. Deliktheterogen
• Leiterpaar fungiert als Rollenvorbild
= Gruppentherapeutische Maßnahmen
1) Forming: Unsicherheit und Angst was kommen könnte; Suche nach Ordnung und Überblick; Erhoffen von Hilfestellungen von den Gruppenleitern
2) Storming: Auseinandersetzung und Machtkampf, Suche nach eigenem Platz im Beziehungsgeflecht der Gruppe
3) Norming: Vertrautheit; Identifikation mit der Rolle, den Gruppenzielen und den Mitgliedern
4) Performing: Etablierung, gemeinsame Arbeit an Zielen, aufgaben- und beziehungsorientiert
5) Abschluss und Neuorientierung: Auflösung, Suche nach neuen Zielen
= Gruppenphasen nach Wellhöfer
- Problemlösen (Problemerkennung, Problemidentifikation,
Problemformulierung) - Umgang mit Emotionen
- Verhandlungsfertigkeiten
- Soziale Kompetenz (Verhandeln, Emotionen, Entspannungstechniken)
- Kreatives Denken (Veränderung rigider Denkstrukturen)
- Moralische Werte (Vermittlung prosozialer Werte)
- Kritisches Hinterfragen (Annahmen, Fakten, Folgerungen
auseinanderhalten) - Fertigkeiten im Überblick (Kombination von bis dato erlernten Fertigkeiten)
= Reasoning-and-Rehabilitation-Programm (R&R)
Große Verbreitung in Gefängnis und Maßregelvollzug
• Soziale Kompetenz: Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es einem Individuum gestatten, sich in einer sozialen Situation angemessen und erfolgreich zu verhalten
=> Ziel: Bessere Alltagsbewältigung
• Unterschiedliche Varianten in der Praxis
a) Vermittlung fundierter Informationen in den Bereichen Recht, Umgang mit Geld und Behörden
b) Vermittlung sozialer Fertigkeiten in den Bereichen Kommunikation, des sozialen Handelns in bestimmten Situationen und um die Gestaltung sozialer
= Soziales Kompetenztraining (SKT)
- Regelmäßige Verlaufskontrollen durch das Behandlungsmanagement
dienen der Beurteilung des Risikos und ggf. der Überprüfung der
Behandlung der psychischen Störung - Jährliche Überarbeitung des Verlaufs- und Behandlungsplanung (ggf.
mit psychologischen Stellungnahmen an das Gericht)
= Verlaufskontrolle