VL Grundlagen der Straftäterbehandlung Flashcards

1
Q

Was ist das Primäre Vollzugsziel ?

A

Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig
in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen
(Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der
Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

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2
Q

Wie ist die Gestallung im Vollzug ?

A

(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen so
weit als möglich angeglichen werden. (2) Schädlichen Folgen des
Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. (3) Der Vollzug ist darauf
auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in
Freiheit einzugliedern.

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3
Q

Was sind die Grundsätze der Behandlung im Vollzug ?

A

Den Gefangenen werden im Rahmen eines an ihren persönlichen Erfordernissen orientierten Vollzugs- und Behandlungsprozesses alle vollzuglichen Maßnahmen und therapeutischen Programme angeboten, die geeignet sind, ihnen Chancen zur Förderung ihrer Eingliederung in ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu vermitteln und ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe zu stärken (Behandlung). Die Behandlung dient der Prävention und dem Schutz der Opfer von Straftaten. Als Bestandteil der
Behandlung sollen sich die Maßnahmen und Programme insofern auch auf die Auseinandersetzung der Gefangenen mit den eigenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen, insbesondere für die Opfer, richten.

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4
Q

§ 96 Besondere Vorschriften bei angeordneter Sicherungsverwahrung

A
  • den Gefangenen müssen Behandlungsmaßnahmen angeboten werden
  • > Wissenschaftliche Erkenntnisse
  • individuelle Behandlungsangebote
  • Bei der Bahndlung arbeiten viele verschiedene Fachrichtungen ZSM (auch externe Fachkräfte)
  • Bedienstete als feste Ansprechpartnerinnen
  • Behandlungsprogrammen zur Verringerung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit
  • > Sollen schon in Vollzuges der Freiheitsstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung unterzubringen
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5
Q

§66c StGB Ausgestaltung der Unterbringung in der
Sicherungsverwahrung
- Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfolgt in Einrichtungen, die

A
  1. dem Untergebrachten auf der Grundlage einer umfassenden Behandlungsuntersuchung und eines regelmäßig fortzuschreibenden Vollzugsplans eine Betreuung anbieten,
    • a) die individuell und intensiv sowie geeignet ist, seine Mitwirkungsbereitschaft zu wecken und zu fördern, insbesondere eine psychiatrische, psycho- oder
    sozialtherapeutische Behandlung, die auf den Untergebrachten zugeschnitten ist, soweit standardisierte Angebote nicht Erfolg versprechend sind
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6
Q

Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch
gestörter Gewalttäter (ThUG)
- Für die Therapieunterbringung nach § 1 sind nur solche
geschlossenen Einrichtungen geeignet, die..

A
  1. wegen ihrer medizinisch-therapeutischen Ausrichtung eine angemessene Behandlung der im Einzelfall vorliegenden psychischen Störung auf der Grundlage eines individuell zu erstellenden Behandlungsplans und mit
    dem Ziel einer möglichst kurzen Unterbringungsdauer gewährleisten können,
  2. unter Berücksichtigung therapeutischer Gesichtspunkte und der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit eine die Untergebrachten so wenig wie möglich belastende Unterbringung zulassen und
  3. räumlich und organisatorisch von Einrichtungen des Strafvollzuges getrennt sind.
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7
Q

Während des Ermittlungsverfahrens, bis
zur Verurteilung

A

= Untersuchungshaftanstalt

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8
Q

Zur Verbüßung der Freiheitsstrafe
(oder Jugendstrafe), ggf. zur Unterbringung nach § 66
StGB Sicherungsverwahrung

A

= Justizvollzugsanstalt
- Geschlossener Vollzug: Straftäter ohne Lockerung, ggf. mit FluchtoderWiederholungsgefahr, Sperrung mit baulicher Abgrenzung zur Außenwelt
- Lockerung: u.a. Begleitete/unbegleitete Ausgänge, Urlaub
- Offener Vollzug: Entlassungsvorbereitung, in der Regel Arbeitsplatz in der Außenwelt, weitgehende Freiheiten in der Anstalt
- Regelvollzug: Keine spezifische Vollzugsform, wie z.B. Sozialtherapie oder Sicherungsverwahrung

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9
Q

Was ist das primäre Ziel in der Straftäterbehandlung ?

A

= Das primäre Ziel jeder Straftäterbehandlung ist die
Reduzierung des Rückfallrisikos!

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10
Q

Wichtige Frage in dem gesetzlichen/gesellschaftlichen Auftrag: Wer soll behandelt werden ?

A

• Therapiebedürftigkeit = Wie gefährlich ist jemand? Risikofaktoren
• Therapiefähigkeit = Sprachliche vorraussetzung & Bahndelbarkeit
• Therapiemotivation = Intrinsiche & extrensische

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11
Q

• Justizvollzugsanstalt (JVA)
• „Wohngruppen“
• „Inhaftierter“
• Aufsicht Behandlungsleitung
• Gefangenenpersonalakten(GPA)

A

= Strafvollzug

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12
Q

• Forensischpsychiatrische

• Forensischpsychiatrische Abteilung
• „Stationen“
• „Patient“
• Aufsicht Oberarzt/Oberärztin
• Therapieberichte/ Verlaufsdokumentation

A

= Maßregelvollzug

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13
Q

Was ist der erste Schwerpunkt der Behandlung ?

A

= Minimierung von Hospitalisierung
=> • Allgemeine Gesundheitsversorgung
• Ausführungen
• Religionsausübung
• Aufrechterhaltung von Kontakten

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14
Q

Was ist der zweite Schwerpunkt der Bahndlung ?

A

= Reduzierung des Rückfallrisikos
=> • Milieutherapie
• Einzeltherapie
• Gruppentherapie
• Pharmakotherapie

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15
Q

• Bildung ist ein wichtiger Prädiktor für Desistance
• Ermöglichung von geregelten und angemessenen
Arbeitstätigkeiten (Lebensunterhalt, Alltagsstruktur)

A

= Schulische und berufliche Bildungsmaßnahme
- > Im strafvollzug

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16
Q

• Langjährige Tradition, eine der am häufigsten angebotenen Maßnahmen im Strafvollzug, etwas schlecht evaluiert aber sehr individualisiert und sozialpädagogisch leicht zu vermitteln
• Erkennen von Problemsituationen und problematischen Verhaltensweisen, den Aufbau von Änderungsmotivation, das Aufzeigen eigener Ressourcen und die Entwicklung von neuen, adäquaten Handlungsstrategien als Ziel

A

= Sozialtrainingsmaßnahmen
- > Im Straffvollzug

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17
Q

Milieutherapie

A

= Form der Ausgestaltung des therapeutischen Milieus als konstant vorhandenes Lern- und Übungsfeld
• Wichtiger Wirkfaktor der Gesamtbehandlung
• Soziale Lernprozesse in einer Gruppe von
Gleichgesinnten
- Lernen am Modell
- Lernen am Erfolg
- Ständige Motivation
- Soziale Unterstützung und Aktivierung

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18
Q

Milieutherapie: Welche Methode ?
- Verlässlicher Tages- und Wochenplan
- Verbindliche Haus-/Stations-/Wohngruppenregeln
- Verlässliche Ansprechpartner (z.B. Wohngruppenleitung, Bezugspflege o.ä.)
- Rückzugsmöglichkeiten

A

= Strukturgebende Methoden

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19
Q

Milieutherapie: Welche methode ?
- Respekt
- Transparenz
- Akzeptanz
- Wertschätzende Grundhaltung
- Definition gemeinsamer Ziele und Aufgaben

A

= Förderung therapeutische Arbeitsbündnisse
- Beziehungsprinzip
- Kontingenzprinzip
- Gruppenzusammensetzung
- Unterschiedliche Arbeitsformen

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20
Q

Milieutherapie: Welche Methode ?
- Behandlungsplanung
- Behandlungsdurchführung
- Berichterstattung (Stellungnahmen)
- Monitoring dynamischer Risikofaktoren

A

= Fallmanagement:

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21
Q

• Ergotherapie
• Bildungsmaßnahmen
• Sport- und Bewegungsmaßnahmen
• Pflegerische Methoden (Maßregelvollzug)
• Sozialarbeit

A

= Weiter Methoden der Milieutherapie

22
Q

Sozialtherapie

A
  • 72 Sozialtherapeutische Anstalten in Deutschland
  • Ca. 50% Sexualdelikte vs. Gewalt- und andere Delikte
  • Indikation für eine Aufnahme in die sozialtherapeutische Anstalt:
    • Hohe Wiederholungsgefahr gefährlicher Straftaten aufgrund einer Störung der sozialen und persönlichen Entwicklung
    • Bemühen um Änderung ihrer Einstellungen und Verhaltensweisen
    • Ausreichende intellektuelle und verbale Fähigkeiten
23
Q

Was ist eine Subkultur ?

A

= Gruppe, deren Normen, Wertordnungssysteme,
Einstellungen, Sitten etc. in einem erheblichen Ausmaß von der herrschenden Kultur einer konkreten Gesellschaft abweichen oder ihr entgegenstehen.
- > Wesentliches Kennzeichen: Subkultur bleibt im Verborgenen
- > Beteiligung an der Subkultur wirkt einem Behandlungserfolg entgegen!

24
Q

Was ist eine Gefangenensubkultur ?

A

= Gruppe(n) von Gefangenen, deren Normen, Werte,
Einstellungen Verhaltensweisen begünstigen, die der Mitarbeitsbereitschaft am
Vollzugsziel entgegenstehen und/oder Gefangenenhierarchien entstehen lassen,
deren Hackordnungen Gewaltstraftaten gegen Mitgefangene begünstigen.

25
Q

• Überbelegung
• Privilegierte Posten (Hausarbeiter, Wohngruppensprecher)
• Informationsmängel

A

= Subkulturfördernde Bedingungen

26
Q

• Zusammenhalt
• Solidarität gegen Vollzugsmitarbeiter
• Verlässlichkeit
• Hilfsbereitschaft
• Männliches Auftreten
• Gelassenheit
• Cleverness
• Risikobereitschaft
• Souveränität
• Unabhängigkeit

A

= Werte und Normen der Subkultur im Straffvollzug

27
Q

Grundsätzliche institutionelle Unterschiede in der Intensität von Behandlungsmaßnahmen

A
  • Regelvollzug:
    • Allgemein keine Behandlung
    • A.N. Therapie möglich
  • Sozialtherapie:
    • Milieutherapie
    •Einzeltherapie
    • Gruppentherapie
  • Maßregelvollzug:
    • Milieutherapie
    •Einzeltherapie
    • Gruppentherapie
    •Pharmakotherapie
    = Regelvollzug - > Sozialtherapie - > Maßregelvollzug
28
Q

• Klinische Testverfahren
• Exploration und Anamnese
• Delikthypothese
• Definition von Behandlungszielen
• Erhebung der Therapiemotivation
• Zuweisung zu Therapiemaßnahmen

A

= Behandlungsplannung
- > ist eigentlich wie die Risikoeinschätzung

29
Q

• Zur Reduktion von Aggressionspotential, Verbesserung von Ärger- und
Risikomanagement, Stärkung der Impulskontrolle
• Gruppentraining mit Auseinandersetzungen mit der Gewaltbiographie, den
Gewaltauslösern und den Verhaltenskonsequenzen, Kosten und Nutzen
des Gewalthandelns, Konfrontationen mit Bagatellisierungs- und
Neutralisierungsstrategien.
• Heterogene Programme, dennoch die Wirksamkeit international
nachgewiesen
• Oft Zusammenarbeit von sozialpädagogischen und psychologischen
Fachkräften, aber auch sozialpädagogisch gut vermittelbar

A

= Anti-Gewalt-Training
=> Gruppentherapeutische Maßnahmen

30
Q

• Modularisierte Gruppenbehandlung mit kognitiv-behavioralem Ansatz
• Weltweit eines der am häufigsten eingesetztes Programm im Justizvollzug
• Metaanalyse ergib signifikante Senkung des Rückfallrate um 14%
• Kein psychwissenschaftliches Studium notwendig
• Keine Psychotherapie, sondern ein Training
• 35 vorstrukturierte Sitzungen a 2 Stunden, 10-12 Teilnehmer
• Starke Berücksichtigung des „Responsivity“ Prinzips durch
abwechslungsreiche Inhalte (z.B. Puzzle, Videos, Rollenspiele etc.)

A

= Reasoning-and-Rehabilitation-Programm (R&R)
- > Gruppentherapeutische Maßnahmen

31
Q
  • Problemlösen (Problemerkennung, Problemidentifikation,
    Problemformulierung)
  • Soziale Fertigkeiten (Verhandeln, Emotionen, Entspannungstechniken)
  • Kreatives Denken (Veränderung rigider Denkstrukturen)
  • Werte (Vermittlung prosozialer Werte)
  • Kritisches Urteilen (Annahmen, Fakten, Folgerungen auseinanderhalten)
    Fertigkeiten im Überblick (Kombination von bis dato erlernten Fertigkeiten)
A

= Themen der Reasoning-and-Rehabilitation-Programm (R&R)

32
Q

• Selbstkontrolle
• Metakognitionen
• Kritisches Denken
• Soziale Fertigkeiten
• Interpersonelles Problemlösen
• Kreatives Denken
• Soziale Perspektivübernahme
• Werteentwicklung
• Ärgermanagement

A

= Zielfertigkeiten im R&R-Training

33
Q

• Klassische psychotherapeutische Angebote im Vollzug, auch außerhalb
der Sozialtherapie über z.B. psychologische Dienste oder externe
Kooperationen (z.B. Schematherapie, Traumatherapie)
• z.B. ADHS, Persönlichkeitsstörungen, Suchtbehandlungen

A

= Störungsspezifische psychotherapeutische Behandlungsansätz
- > Gruppentherapeutische Maßnahmen

34
Q

• Widerstand und mangelnde Therapiemotivation
• Subkulturelle Verstrickungen
• Mangelhafte personelle und finanzielle Ressourcen
• Ambivalenzen von Behandler:innen
• Das Problem der Schweigepflicht
• Zu wenig psychologische Entscheidungsträger:innen

A

= Hindernisse der intramuralen Behandlung

35
Q

Was ist das Risk/Need/Responsivity ?

A

= Das RNR-Prinzip ist die Grundlage für therapeutisches
Risikomanagement bei Straftäter:innen!
- > Rehabilitationstheorie
• Risk: Anpassung der Intensität/Frequenz von Behandlungsmaßnahmen an die Risikokategorie eines Täters (Risikoprinzip)
• Need: Fokussierung auf bedeutsame dynamische Risikofaktoren in der Behandlung (Bedürfnisprinzip)
• Responsivity: Anpassung therapeutischer Methoden auf die Fähigkeiten des Täters (Ansprechbarkeitsprinzip)
- > Theroetischer Hintergrund des RNR-Prinzips Bio-Psycho-Sozial

36
Q

Was besagt die Rehablilitiontheorie ?

A

• Ziel (was soll rehabilitiert werden)
• Ätiologie (Ursachenmodell)
• Behandlung orientiert am Ziel vor dem Hintergrund theoretischer Annahme

37
Q

Wie lautet die Annhame des RNR-Prinzips ?

A

= Kriminelles Verhalten wurde erlernt, dass Aufrechterhalten
abhängig von Konditionierungsprozessen

38
Q

Was gibt es für Übergeordnete Prinzipien des RNR-Prinzip ?

A

• Respekt für die Person und den normativen Kontext
• Theoretische Fundierung (z.B. GPCSL)
• Übertragung des RNR-Models auf andere Stellen der Straffälligenhilfe
- > ist nämlich keine Methode, sondern eher ein theoretischer Rahmen für die plannung Therapeutischer Maßnahmen

39
Q

Was sind die RNR-Prinzipien ?

A
  • Risikoprinzip (RISK)
  • Bedürfnisprinzip (Need)
  • Ansprechbarkeitsprinzip (Responsitivity)
40
Q

Risikoprinzip (Risk)

A

• Hoch-Risiko Täter brauchen intensive und ausgedehnte Therapie um das Risiko
signifikant zu reduzieren
• Täter mit geringem Basisrisiko brauchen wenig oder keine Intervention
• Vermeidung von Mischung Hoch- und Niedrig-Risiko Tätern
• Knappe/personelle Ressourcen sinnvoll einsetzen

41
Q

Bedürfnisprinzip (Need)

A

= Fokus auf dynamischen Risikofaktoren und
kriminogenen Bedürfnissen; Hierarchisch dringende (= schwerwiegende) Risikofaktoren werden zu erst adressiert

42
Q

Ansprechbarkeitsprinzip (RESPONSIVITY)

A

• Allgemeine Ansprechbarkeit: Nutzung evidence-basierter therapeutischer Methoden, i.d.R. kognitiv-behaviorale Ansätze („Wie lernen Menschen im allgemeinen?“)
• Spezifische Ansprechbarkeit: Berücksichtigung spezifischer personaler Faktoren wie Intelligenz, Ängstlichkeit, Therapiemotivation etc. („Wie lernt der konkrete Patient am besten?“

43
Q

Ansprechbarkeitsprinzip (RESPONSIVITY)

A

• Allgemeine Ansprechbarkeit: Nutzung evidence-basierter therapeutischer Methoden, i.d.R. kognitiv-behaviorale Ansätze („Wie lernen Menschen im allgemeinen?“)
• Spezifische Ansprechbarkeit: Berücksichtigung spezifischer personaler Faktoren wie Intelligenz, Ängstlichkeit, Therapiemotivation etc. („Wie lernt der konkrete Patient am besten?“

44
Q

Was ist der Kern der RNR-Prinzipien:

A

• Multizentrisches Prinzip: Bei Hoch-Risiko-Tätern sollten mehrere Risikofaktoren gleichzeitig fokussiert werden.
• Berücksichtigung protektiver Faktoren
• Anwendung statisch-aktuarischer Prognoseinstrumente
• Vorsicht bei abweichender Risikoeinschätzung

45
Q

Wie sind die Forschungsergebnisse der RNR

A

• In der Sozialtherapie in Deutschland wird überwiegend nach dem RNRPrinzipgearbeitet (Etzler & Rettenberger, 2020)
• Die Sozialtherapeutische Anstalt in Hamburg orientiert sich ebenfalls am RNR-Prinzip (Stück et al., 2021)
• Aber: Hoch-Risiko-Täter brechen häufig die Therapie ab (≈ 20%)
• Forschungslücken in Bezug auf das Ansprechbarkeitsprinzip

46
Q

Was ist das Good-Lives-Model (GLM)

A

= Rehabilitationsmodell/theoretischer Rahmen für die Behandlung
- > Annahme: Delinquenz aufgrund von Schwächen, menschliche Bedürfnisse zu erreiche
• Verhinderung erneuter Straftaten durch eine postdeliktisch zufriedenstellende Lebensführung
• Hintergrund: „Positive Psychologie“
• GLM ist ressourcenorientiert! („strenghts-based approach“)
• Entwicklung speziell für Sexualstraftäter

47
Q

Was ist mit Ressourcenorientiert gemeint?

A

• Wo liegen die Stärken?
• Alternativen aufzeigen anstatt Verbote aussprechen
• Motivierend und auf Augenhöhe mit der behandelnden Person
• Fokus liegt auf psychologischen Wohlbefinden

48
Q

Was ist mit Ressourcenorientiert gemeint?

A

• Wo liegen die Stärken?
• Alternativen aufzeigen anstatt Verbote aussprechen
• Motivierend und auf Augenhöhe mit der behandelnden Person
• Fokus liegt auf psychologischen Wohlbefinden

49
Q

Primäre Güter („primary goods“)

A

= Sachverhalte, Gemütszustände,
persönliche Eigenschaften, Aktivitäten und Erfahrungen, die mit hoher
Wahrscheinlichkeit seelisches Wohlbefunden erzeugen
• Alle Güter sollten in einem bestimmten Ausmaß erreicht werden
• Aber unterschiedliche Gewichtung
• Wichtig: Individuell zentrales primäres Gut („overarching good“)
• Individuelle Unterscheidung der Mittel und Wege in der Erfüllung der Güter

50
Q

• Respekt- und würdevoller Umgang
• Vermeidung der Bezeichnung „Straftäter“
• Gleichberechtigter therapeutischer Prozess

A

Praktische Arbeit nach dem GLM

51
Q

RNR vs. GLM

A

•„Strenghs and motivation are important in RNR.“
•„What is most problematic with GLM is that it places the pursuit ofpersonal fulfilllment and achieving basic goods without attention to criminogenic needs.“ (Andrews & Bonta, 2017, S. 342)
• Unzureichende empirische Validierung des GLM (von Franqué & Briken, 2013)
• RNR und GLM sollten gemeinsam Verwendung finden