VL Grundlagen der Straftäterbehandlung Flashcards
Was ist das Primäre Vollzugsziel ?
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig
in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen
(Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der
Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Wie ist die Gestallung im Vollzug ?
(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen so
weit als möglich angeglichen werden. (2) Schädlichen Folgen des
Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. (3) Der Vollzug ist darauf
auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in
Freiheit einzugliedern.
Was sind die Grundsätze der Behandlung im Vollzug ?
Den Gefangenen werden im Rahmen eines an ihren persönlichen Erfordernissen orientierten Vollzugs- und Behandlungsprozesses alle vollzuglichen Maßnahmen und therapeutischen Programme angeboten, die geeignet sind, ihnen Chancen zur Förderung ihrer Eingliederung in ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu vermitteln und ihre Fähigkeiten zur Selbsthilfe zu stärken (Behandlung). Die Behandlung dient der Prävention und dem Schutz der Opfer von Straftaten. Als Bestandteil der
Behandlung sollen sich die Maßnahmen und Programme insofern auch auf die Auseinandersetzung der Gefangenen mit den eigenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen, insbesondere für die Opfer, richten.
§ 96 Besondere Vorschriften bei angeordneter Sicherungsverwahrung
- den Gefangenen müssen Behandlungsmaßnahmen angeboten werden
- > Wissenschaftliche Erkenntnisse
- individuelle Behandlungsangebote
- Bei der Bahndlung arbeiten viele verschiedene Fachrichtungen ZSM (auch externe Fachkräfte)
- Bedienstete als feste Ansprechpartnerinnen
- Behandlungsprogrammen zur Verringerung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit
- > Sollen schon in Vollzuges der Freiheitsstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung unterzubringen
§66c StGB Ausgestaltung der Unterbringung in der
Sicherungsverwahrung
- Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfolgt in Einrichtungen, die
- dem Untergebrachten auf der Grundlage einer umfassenden Behandlungsuntersuchung und eines regelmäßig fortzuschreibenden Vollzugsplans eine Betreuung anbieten,
• a) die individuell und intensiv sowie geeignet ist, seine Mitwirkungsbereitschaft zu wecken und zu fördern, insbesondere eine psychiatrische, psycho- oder
sozialtherapeutische Behandlung, die auf den Untergebrachten zugeschnitten ist, soweit standardisierte Angebote nicht Erfolg versprechend sind
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch
gestörter Gewalttäter (ThUG)
- Für die Therapieunterbringung nach § 1 sind nur solche
geschlossenen Einrichtungen geeignet, die..
- wegen ihrer medizinisch-therapeutischen Ausrichtung eine angemessene Behandlung der im Einzelfall vorliegenden psychischen Störung auf der Grundlage eines individuell zu erstellenden Behandlungsplans und mit
dem Ziel einer möglichst kurzen Unterbringungsdauer gewährleisten können, - unter Berücksichtigung therapeutischer Gesichtspunkte und der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit eine die Untergebrachten so wenig wie möglich belastende Unterbringung zulassen und
- räumlich und organisatorisch von Einrichtungen des Strafvollzuges getrennt sind.
Während des Ermittlungsverfahrens, bis
zur Verurteilung
= Untersuchungshaftanstalt
Zur Verbüßung der Freiheitsstrafe
(oder Jugendstrafe), ggf. zur Unterbringung nach § 66
StGB Sicherungsverwahrung
= Justizvollzugsanstalt
- Geschlossener Vollzug: Straftäter ohne Lockerung, ggf. mit FluchtoderWiederholungsgefahr, Sperrung mit baulicher Abgrenzung zur Außenwelt
- Lockerung: u.a. Begleitete/unbegleitete Ausgänge, Urlaub
- Offener Vollzug: Entlassungsvorbereitung, in der Regel Arbeitsplatz in der Außenwelt, weitgehende Freiheiten in der Anstalt
- Regelvollzug: Keine spezifische Vollzugsform, wie z.B. Sozialtherapie oder Sicherungsverwahrung
Was ist das primäre Ziel in der Straftäterbehandlung ?
= Das primäre Ziel jeder Straftäterbehandlung ist die
Reduzierung des Rückfallrisikos!
Wichtige Frage in dem gesetzlichen/gesellschaftlichen Auftrag: Wer soll behandelt werden ?
• Therapiebedürftigkeit = Wie gefährlich ist jemand? Risikofaktoren
• Therapiefähigkeit = Sprachliche vorraussetzung & Bahndelbarkeit
• Therapiemotivation = Intrinsiche & extrensische
• Justizvollzugsanstalt (JVA)
• „Wohngruppen“
• „Inhaftierter“
• Aufsicht Behandlungsleitung
• Gefangenenpersonalakten(GPA)
= Strafvollzug
• Forensischpsychiatrische
• Forensischpsychiatrische Abteilung
• „Stationen“
• „Patient“
• Aufsicht Oberarzt/Oberärztin
• Therapieberichte/ Verlaufsdokumentation
= Maßregelvollzug
Was ist der erste Schwerpunkt der Behandlung ?
= Minimierung von Hospitalisierung
=> • Allgemeine Gesundheitsversorgung
• Ausführungen
• Religionsausübung
• Aufrechterhaltung von Kontakten
Was ist der zweite Schwerpunkt der Bahndlung ?
= Reduzierung des Rückfallrisikos
=> • Milieutherapie
• Einzeltherapie
• Gruppentherapie
• Pharmakotherapie
• Bildung ist ein wichtiger Prädiktor für Desistance
• Ermöglichung von geregelten und angemessenen
Arbeitstätigkeiten (Lebensunterhalt, Alltagsstruktur)
= Schulische und berufliche Bildungsmaßnahme
- > Im strafvollzug
• Langjährige Tradition, eine der am häufigsten angebotenen Maßnahmen im Strafvollzug, etwas schlecht evaluiert aber sehr individualisiert und sozialpädagogisch leicht zu vermitteln
• Erkennen von Problemsituationen und problematischen Verhaltensweisen, den Aufbau von Änderungsmotivation, das Aufzeigen eigener Ressourcen und die Entwicklung von neuen, adäquaten Handlungsstrategien als Ziel
= Sozialtrainingsmaßnahmen
- > Im Straffvollzug
Milieutherapie
= Form der Ausgestaltung des therapeutischen Milieus als konstant vorhandenes Lern- und Übungsfeld
• Wichtiger Wirkfaktor der Gesamtbehandlung
• Soziale Lernprozesse in einer Gruppe von
Gleichgesinnten
- Lernen am Modell
- Lernen am Erfolg
- Ständige Motivation
- Soziale Unterstützung und Aktivierung
Milieutherapie: Welche Methode ?
- Verlässlicher Tages- und Wochenplan
- Verbindliche Haus-/Stations-/Wohngruppenregeln
- Verlässliche Ansprechpartner (z.B. Wohngruppenleitung, Bezugspflege o.ä.)
- Rückzugsmöglichkeiten
= Strukturgebende Methoden
Milieutherapie: Welche methode ?
- Respekt
- Transparenz
- Akzeptanz
- Wertschätzende Grundhaltung
- Definition gemeinsamer Ziele und Aufgaben
= Förderung therapeutische Arbeitsbündnisse
- Beziehungsprinzip
- Kontingenzprinzip
- Gruppenzusammensetzung
- Unterschiedliche Arbeitsformen
Milieutherapie: Welche Methode ?
- Behandlungsplanung
- Behandlungsdurchführung
- Berichterstattung (Stellungnahmen)
- Monitoring dynamischer Risikofaktoren
= Fallmanagement: