Vertragsverhandlungen Flashcards

1
Q

Aufnahme von Vertragsverhandlungen

A
  • erhöhte Sorgfalts- und Rücksichtspflichten begründet
  • Wer mit einem anderen Vertragsverhandlungen aufnimmt, darf erwarten, es mit einem “redlich denkenden, sich loyal verhaltenden Partner zu tun zu haben”
  • Rechtsverhältnis, in dem sich die allgemeine Verpflichtung zu einem Verhalten nach Treu und Glauben ergibt
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2
Q

Einzelpflichten aus Grundsatz von Treu und Glauben

A
  • Pflicht zu ernsthaftem Verhandeln
  • Pflicht zur Rücksichtnahme
  • Pflicht Schutzmassnahmen vorzunehmen
  • Pflicht, den Verhandlungspartner nicht zu täuschen
    (Aufklärungspflicht und Pflicht allfällige Ratschläge und Auskünfte hinsichtlich des möglichen Vertragsabschlusses nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen)
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3
Q

Culpa in contrahendo (c.i.c.)

A

= Verschulden bei Vertragsverhandlungen

  • verstösst ein Vertragspartner gegen die Pflicht zum Verhalten nach Treu und Glauben, haftet er dem anderen für den dadurch entstandenen Schaden
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4
Q

Merkmale und Eigenarten der Haftung aus c.i.c.

A
  • Sanktionierung der Verletzung verschiedener Einzelpflichten
  • Verschulden des Haftpflichtigen erforderlich
  • Umgekehrte Beweislast
  • -> derjenige, der aus der Culpa-Haftung in Anspruch genommen wird, muss beweisen, dass ihn kein Verschulden tirfft.
  • nicht vorausgesetzt, dass der Vertrag zum Abschluss kommt
  • Verjährungsbestimmungen gemäss Art. 60 OR
  • Hilfspersonenhaftung nach Art. 101 OR
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5
Q

Vertrauenshaftung

A

= Schadensersatzpflicht aus erwecktem und enttäuschtem Vertrauen

  • beruht auf Richterrecht
  • subsidiär gegenüber der Vertragshaftung
  • -> kommt nur dann zur Anwendung, wenn keine vertragliche Haftung gegeben ist.
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6
Q

Voraussetzungen der Vertrauenshaftung

A
  • rechtliche Sonderverbindung zwischen Schädiger und Geschädigtem
  • Verhalten der einen Partei erweckt bei der anderen ein schutzwürdiges Vertrauen
  • Vertrauen wird in Verletzung von Treu und Glauben enttäuscht
  • durch treuwidriges Verhalten entsteht bei der vertrauenden Partei adäquat kausal ein Schaden
  • Die schädigende Partei trifft ein Verschulden (Art. 97 Abs. 1 OR wird vermutet.)
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7
Q

Rechtsfolgen der Vertrauenshaftung

A

Jene Partei, welche ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt hat und dann enttäuscht hat, muss den der Gegenseite entstandenen Schaden ersatzen

  • es handelt sich um den Ersatz des negativen Interesses
  • Verjährung nach Art. 60 OR !!! (gemäss BGer)
  • Hilfspersonenhaftung nach Art. 101 OR
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8
Q

Verhandlungsvertrag

A

= beteiligten Parteien treffen Vereinbarungen über die zu führenden Verhandlungen

  • es handelt sich dabei um vertragliche Pflichten
  • -> bei Verletzung kommen die Regeln des Vertragsrechts zur Anwendung
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9
Q

2 Vermutungen bei Streitigkeit, ob Vertragsabschluss stattgefunden hat

A
  • Art. 2 Abs. 1 OR besagt, dass der Vorbehalt von Nebenpunkten die Verbindlichkeit des Vertrages nicht hindern solle, wenn sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben.
  • Art. 16 Abs. 1 OR: Die Parteien wollen vor Erfüllung der Form nicht verpflichtet sein, wenn sie die Anwendung einer solchen vorbehalten haben.
  • -> geht der Vermutung von Art. 2 Abs. 1 OR vor (steht explizit in Art. 2 Abs. 3 OR)
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