Vertragsauslegung, -ergänzung und - anpassung Flashcards
1
Q
Unklarheitsregel
A
Im Zweifel hat diejenige Bedeutung Vorrang, die für den Verfasser der Bestimmung ungünstiger ist, denn es wäre an ihm gelegen, seinen Willen klar auszudrücken
2
Q
Widerspruchsregel
A
Parteien vereinbaren, welche von unterschiedlichen Vertragsbestimmungen bei einem inhaltlichen Widerspruch Vorrang hat
3
Q
Ergänzung formbedürftiger Verträge
A
- Wenn ein formbedürftiger Vertrag formungültig ist und das Gericht die Formungültigkeit beachten muss, ist jede Vertragsergänzung ausgeschlossen.
- in übrigen Fällen können auch formbedürftige Verträge ergänzt werden. Selbst dann, wenn sich die Vertragslücke auf einen Punkt bezieht, der formbedürftig gewesen wäre, wenn ihn die Parteien selber geregelt hätten.
4
Q
Vertragsanpassung
A
Anpassung an veränderte Verhältnisse = clausula rebus sic stantibus
- veränderte Verhältnisse = vertragswesentliche Verhältnisse
d. h. solche Verhältnisse, von denen Wert oder Unwert eines Vertrages für eine Partei abhängt. - verändert heisst, dass sie nicht übereinstimmen mit der Wirklichkeit, wie sie bei Vertragsabschluss bestanden hat.
- wenn solche veränderten Verhältnisse eintreten, stellt sich die Rechtsfrage, ob und wenn ja wie der Vertrag anzupassen ist (Auflösung, Verkürzung, Verlängerung oder inhaltliche Anpassung)