Rücktritt Flashcards
V verkauft gebrauchten PKW, mit angeblich 50.000 km Laufleistung. K findet vor Übergabe heraus dass diese in Wahrheit 200000 km entspricht.
Rücktritt entbehrlich -> § 326 I 1 HS.1 -> synallagmatische Gegenleistungspflicht entfällt
-> § 326 I S.2 gilt vor Übergabe nicht. -> auch wenn es sich nicht um eine Totalunmöglichkeit handelt
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme, § 346 II 1 Nr.3
-> Erstzulassung eines PKW
§ 347 BGB
gilt entgegen der Überschrift nicht erst für die Zeit ab der Rücktrittserklärung sondern bereits ab der Empfangnahme.
Fristsetzung
Aufforderung zur Nacherfüllung unter Hinzusetzen einer Frist -> es muss kein konkreter Zeitpunkt angeben werden (Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher, umgehender Leistung reicht)
-> bei nicht angemessener Frist ist Fristsetzung nicht unwirksam sondern es wird eine angemessene Frist in Gang gesetzt.
§ 323 II Nr.2
Fristsetzung bei relativen Fixgeschäft entbehrlich. -> ist gegeben wenn das Geschäft mit der zeitgerechten Leistung “stehen und fallen” soll