Der Begriff des Unternehmers Flashcards
§ 14 BGB Vorraussetzungen
- Gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit:
(Gewerbliche Tätigkeit: selbständiges, planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Lesitungen am Markt -> keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich) - Objektive Kriterien entscheidend (man kann es nicht selber entscheiden)
- Zweckrichtung des Handelns entscheidend (Unternehmer kauft privat ein Buch)
Verbraucher § 13 BGB
Vorraussetzungen
- Natürliche Person
- Außen-GbR ist einem Verbraucher gleichzustellen, wenn sie ausschließlich aus natürlichen Personen besteht
- WEG ist einem Verbraucher gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. - Kein gewerblicher Zweck des Rechtsgeschäfts und keine Zurechnung des Rechtsgeschäfts zu selbständiger beruflicher Tätigkeit
Kann sich ein Verbraucher auf Verbraucherrechte (z.B. § 477 BGB) berufen wenn er Unternehmereigenschaft vortäuscht?
Nein -> Verstoß gegen § 242 BGB (Venire contra factum proprium)
Njw 2005,1045)
-> Er gilt jedoch trotzdem nicht als Unternehmer-> Keine Anwendung des § 288 II BGB
Ist für die Beurteilung ob ein Verbraucher handelt der “Objektive Empfängerhorizont” maßgeblich?
BGH: Zurechnung entgegen dem objektiv verfolgten Zweck nur, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
BGH NJW 2009,3780
ll 3 \: K will sich selbständig machen . Im Zuge seiner Vorbereitungen erwirbt er auch ein Auto, das er später als Dienstwagen nutzen will . Im Kaufvertrag findet sich u . a . ein Gewährleistungsausschluss . Später verlangt K unter Berufung auf einen Mangel die Lieferung eines neuen Wagens .
Gewährleistungsausschluss wäre nach §476 I1BGB unwirksam
K hat den Kaufvertrag im Zuge der Existenzgründung abgeschlossen
BGH: Rechtsgeschäfte im
Zuge der Existenzgründung
sind kein Verbraucherhandeln
NJW 2005, 1273)
Umkehrschluss zu § 513 BGB
Gewährleistungsausschluss
wirksam
K will sich selbständig machen . Zu diesem Zweck besucht ihn der Steuerberater S in seiner Wohnung, um die Finanzen des K zu beleuchten und zu prüfen, ob sich der Gang in die Selbständigkeit überhaupt lohnen würde . Einige Tage später will K den Vertrag widerrufen . (BGH, 15 . 11 . 2007 – III ZR 295 / 06 , NJW 2008 , 435 )
Widerrufsrecht
nach
312 g I Alt . 1 , 312 b I, 312 I BGB setzt Verbrauchervertrag voraus Ø K hat den Vertrag zur Vorbereitung einer Existenzgründung abgeschlossen Ø BGH \: Rechtsgeschäfte zur Vorbereitung der Existenzgründung können Verbraucherverträge sein ü Widerrufsrecht (+)