§ 273 BGB Flashcards

1
Q

Konnexität

A

Anspruch des Gläubigers und der Gegenanspruch des Schuldners beruhen auf demselben rechtlichen Verhältnis
-> weit zu verstehen: es genügt wenn ihnen ein innerer natürlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zugrunde liegt. -> insbesondere bei Ansprüchen aus ständigen Geschäftsbeziehungen zu bejahen wenn die verschiedenen Verträge wegen ihres zeitlichen oder sachlichen Zusammenhangs als eine natürliche Einheit erscheinen

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2
Q

Auswirkungen von Einreden auf den Schuldnerverzug

A

Ab Erhebung der Einrede scheidet Verzug aus.
Einrede nach § 273 I BGB schließt den Verzug nur aus wenn es vor oder bei Eintritt der Verzugsvorraussetzungen ausgeübt wird
-> Erhebung der Einrede hat auch nur Ex nunc Wirkung
das gleich egilt für die Einrede aus § 1000 BGB

-> Normalerweise schließt allein das Bestehen einer Einrede den Verzug aus wenn die Einrede spätestens im Prozess erhoben wird.
ratio für Sonderbehandlung: man möchte dem Gläubiger nicht sein Recht aus § 273 III nehmen durch Sicherheitsleistung das Leistungsverweigerungsrecht abzuwenden.

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