§ 314 BGB Kündigung aus wichtigem Grund Flashcards
1
Q
Verhältnis zu speziellem Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
A
wenn spezielle Vorschriften ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vorsehen (vgl. §§543, 626, 723) dann diese vorrangig prüfen.
2
Q
Vorraussetzungen
A
- Bestehen eines Dauerschuldverhältnisses
- Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist, § 314 III
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
(bekannte Dauerschuldverhältnisse: Leihe, Miete, Pacht, Darlehensvertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Gesellschaftsvertrag