Rechtsgeschichte Flashcards

1
Q

Wann wurde das BGB beschlossen und verkündet und wann trat es in Kraft?

A
  1. 18.8.1896

2. 1.1.1900

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2
Q

Was hat das BGB in seiner Entstehung geprägt?

A

Liberalismus
enormer wirtschaftlicher Aufschwung
-> Grundsatz der Privatautonomie

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3
Q

Was war das erste vereinheitlichte deutsche Strafgesetzbuch?

A

Die CCC, Constitution Criminalis Carolina, durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532 erlassen

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4
Q

Wann wurde die Folter abgeschafft? Und was kam dann?

A

1740

anschließend Freiheitsstrafen vorherrschend

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5
Q

Seit wann gibt es die Staatsanwaltschaft?

A

Erstmals in Frankreich eingeführt 1808
Ca. 1850 fand in nahezu allen deutschen Staaten eine Reform des Strafverfahrens statt
Ab da führt die Staatsanwaltschaft den Strafprozess

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6
Q

Wie und wann begann die Entstehung des Grundgesetzes?

A
  • August 1948: Wahl der Mitglieder des sog. “Parlamentarischen Rates” durch die Landtage
  • dieser sollte ein Grundgesetz für Westdeutschland ausarbeiten
  • vom 10.-23.8.1948 Tagung des Verfassungskonvent im Alten Schloss aus der Insel Herrenchiemsee in Bayern
  • Erarbeitung eines Entwurfes
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7
Q

Wann wurde das Grundgesetz verabschiedet und wann traf es in Kraft?

A
  • am 8.5.1949 durch den Parlamentarischen Rat in Bonn
  • am 12.5.1949 Genehmigung durch die Militärgouverneure
  • Zustimmung der Länder, lediglich Bayern stimmte dagegen, mit der Maßgabe das GG anzuerkennen, wenn es zwei Drittel der Bundesländer ratifizieren würden
  • am 23.5.1949 Ausfertigung, Verkündung, in Kraft treten mit Ablauf dieses Tages
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8
Q

Was sind wesentliche Ereignisse und Änderungen des GG nach seinem Inkrafttreten?

A
  • 1956 Wehrverfassung, Wiedereinführung der Wehrpflicht (ausgesetzt durch das Wehrrechtsänderungsgesetz im Jahr 2011, allerdings keine Verfassungsänderung) und Gründung der Bundeswehr durch Inkrafttreten der Art. 12a, 17a, 45a-c, 65a, 87a-c GG
      1. 1957 Beitritt des Saarlands zur BRD
  • 1968 Einführung der Notstandsverfassung durch Art. 115a-115 l GG
      1. 1990 Beitritt der DDR zur BRD = Tag der Deutschen Einheit
  • 1992 Einführung des neuen Art. 23 GG zur europäischen Integration
  • 1998 Neufassung des Art. 13 GG, wodurch eine Grundlage für den sog. „großen Lauschangriff“ geschaffen wurde
  • 2006 Föderalismusreform - Teil 1, wodurch eine neue Zuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern geschaffen wurde
  • 2009 Föderalismusreform - Teil 2, wodurch eine Neuordnung der staatlichen Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern geschaffen wurde
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9
Q

Was sind wesentliche Unterschiede des GG im Vergleich zur WRV?

A
  • Demokratie statt konstitutionelle Monarchie
  • deutliche Schwächung des ehemals starken Reichspräsidenten
  • im Reichstag starke Zersplitterung der Parteienlandschaft
  • die WRV kannte keine Ewigkeitsgarantie iSv Art. 79 III GG
  • die Grundrechte hatten keine herausragende Bedeutung, es gab keine Verfassungsbeschwerde
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10
Q

Welches Ereignis markiert das “Ende” der WRV?

A

Ermächtigungsgesetz vom 24.3.1933
keine formelle Aufhebung, aber mit dem Tode Hindenburgs wurden die Ämter des Reichspräsidenten und des Kanzlers zusammengelegt (fortan beides Hitler)

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11
Q

Nenne wichtige Gesetzte und das Datum an dem sie in Kraft getreten sind.

A
  • Grundgesetz: Inkrafttreten mit Ablauf des 23. 5. 1949
  • BGB: Inkrafttreten am 1. 1. 1900
  • Die sog. Reichsjustizgesetze (StPO, ZPO, Konkursordnung - heute: InsO, GVG): gleichzeitiges Inkrafttreten am 1. 10. 1879
  • StGB: geht im Wesentlichen auf das ReichsStGB vom 1. 1. 1872 zurück, welches wiederum auf dem StGB für den Norddeutschen Bund vom 31. 5. 1870 beruht
  • VwVfG: Inkrafttreten am 1. 1. 1977
  • VwGO: Inkrafttreten am 1. 4. 1960
  • BauGB: Inkrafttreten am 30. 10. 1960
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12
Q

Warum hat das BGB im Habersack die Ordnungsnummer 20, obwohl es dort als erstes Gesetz gelistet ist?

A

Noch bis 1932 trug das BGB die erste Ordnungsnummer im Schönfelder. Ab der 4. Auflage (1935) wurden die ersten 19 Ziffern allerdings durch Sondergesetze der Nationalsozialisten ausgefüllt (Nr. 1 war etwa das Programm der NSDAP) und das BGB kam erst an zwanzigster Stelle. Bei dieser Nummerierung ist es bis heute geblieben. Heute stellt das GG die erste Ordnungsnummer dar. In den 90er-Jahren wurde das GG jedoch aus Platzgründen in den Ergänzungsband zum Schönfelder verschoben.

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13
Q

Ist die Störung der Geschäftsgrundlage eine Erfindung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetztes?

A

Nein, sie geht auf die clausula rebus sic stantibus des römischen Rechts und ihr Wiederaufgreifen in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aus den zwanziger Jahren zurück. Damals herrschte Hyperinflation, so dass die zur Rückzahlung fälligen Darlehensbeträge nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Wertes ausmachten. Das RG half mit einem praeter legem entwickelten Anspruch auf Vertragsanpassung.

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14
Q

Welche drei bekannte richterrechtliche Rechtsinstitute wurden durch das SchulRModG kodifiziert?

A

Die culpa in contrahendo (§ 311 Abs. 2 BGB), die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und die pVV (positive Vertragsverletzung, § 280 Abs. 1 BGB).

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15
Q

Welche wichtigen Klagearten des römischen Rechts sind im BGB heute noch enthalten?

A

§ 985 BGB enthält die actio rei vindicatio (auch heute noch Vindikationsanspruch genannt), § 1004 BGB die actio negatoria und die §§ 812 ff. BGB regeln Formen der actio condictio.

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16
Q

Welches Zivilrecht galt vor dem BGB in Deutschland?

A

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts und zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es eine Reihe von Kodifikationen, die das Gemeine Recht zum Vorbild hatten. Dazu zählten das Preußische Allgemeine Landrecht (1794), der Code Civil (1803) mit Geltung in den Rheinlanden und das ABGB (1811). Die zahlreichen deutschen Splitterstaaten hatten jeweils eigene Kodifikationen. Erste umfassende „deutschlandweite“ Gesetze waren das ADHGB von 1866 sowie die Reichsjustizgesetze (StPO, ZPO, GVG, KO) von 1877. Das BGB (1900) war dann das erste deutschlandweit geltende, allgemeine Zivilgesetzbuch.

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17
Q

Was war das gemeine Recht?

A

Das Gemeine Recht (ius commune) war eine Mischung aus überliefertem römischem Recht, kanonischem Recht (kirchlichem Recht) und Gewohnheitsrecht. Das ius commune entstand nach der Entdeckung der sog. Florentina (corpus iuris civilis von Florenz, ca. 1070), war aber mangels vollständiger Verschriftlichung schwer zu beherrschen und nicht einheitlich. Verbreitet wurde es in Europa durch die an den ersten Universitäten Italiens ausgebildeten Juristen, die in Kirche und Staat in ganz Europa Karriere machten.

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18
Q

Erläutern sie die rechtshistorische Bedeutung der Reichsjustizgesetze!

A

Als Reichsjustizgesetze werden das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung, die Strafprozessordnung, die Konkursordnung und die dazugehörigen Einführungs- und Nebengesetze bezeichnet. Sie wurden allesamt im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet und traten am 1. 10. 1879 in Kraft. Die Bedeutung der Reichsjustizgesetze liegt vor allem in der durch sie bewirkten Rechtsvereinheitlichung im Deutschen Reich, in dem es nun erstmals ein einheitliches Verfahrensrecht gab.

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19
Q

Welche Reform kann als Jahrhuntderfeform des BGB bezeichnet werden?

A

Hierunter versteht man allgemein die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vorgenommene Reform des BGB (Inkrafttreten: 1. 1. 2002). Anlass für die Großreform waren europäische Richtlinien. Vor allem die für das Schuldrecht sehr wichtige Verbrauchsgüterkaufsrichtlinie (Richtlinie 1999/44/EG) bedurfte der Umsetzung. Teilweise wurde eine isolierte Umsetzung der EG-Richtlinien befürwortet, sei es durch die Änderung der betreffenden BGB-Vorschriften oder durch die Einführung eines gesonderten Verbrauchsgüterkaufsgesetzes („kleine Lösung“). Andere wollten die Gelegenheit nutzen, um eine schon lange geforderte Gesamtrevision des deutschen Schuldrechts in die Wege zu leiten („große Lösung“). Die Politik entschied sich schließlich für die „große Lösung“. Durch die Reform wurden nicht nur die neuen Richtlinien umgesetzt, sondern auch zahlreiche Nebengesetze - wie etwa das AGBG, das Verbraucherkreditgesetz und das Haustürwiderrufsgesetz - wieder in das BGB integriert. Das BGB wurde so wieder zu der zentralen Kodifikation des Zivilrechts.

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20
Q

Was war die Kieler Schule?

A

Hierunter versteht man eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern, die dem Nationalsozialismus verbunden waren. Bekanntester Vertreter der Kieler Schule dürfte Karl Larenz sein. Die Kieler Schule entwickelte eine Rechtsdogmatik, die von völkischem Denken und Rassenideologie durchsetzt war.

21
Q

Was war der Kulturkampf?

A

Als Kulturkampf bezeichnet man eine Auseinandersetzung zwischen der katholischen Kirche und dem Deutschen Kaiserreich unter Reichskanzler Bismarck. Der Kulturkampf ereignete sich vor allem in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts. Im Kern ging es um einen Neuzuschnitt der gesellschaftlichen Machtverteilung zwischen Staat und Kirche. Bismarck war die starke Stellung der Kirche in gesellschaftlichen Dingen ein Dorn im Auge. Eines der wichtigsten Ergebnisse des Kulturkampfes ist die obligatorische Zivilehe, also der Eheschluss vor dem Standesbeamten (s. heute §§ 1310 f. BGB), die 1875 eingeführt wurde.

22
Q

Erläutern Sie den Zweck und die geschichtlichen Hintergründe des Notariats in Deutschland.

A

Das deutsche Recht sieht die notarielle Beurkundung bestimmter besonders bedeutsamer Rechtsgeschäfte vor (so etwa gemäß § 311 Abs. 1 S. 1 BGB bei Grundstückskaufverträgen oder gemäß § 1410 BGB bei Eheverträgen). Der Zweck des Notariats besteht darin, den Vertragsparteien durch eine neutrale Stelle eine qualifizierte Belehrung und Beratung zu gewährleisten. Weiterhin stellt die Notwendigkeit, einen Notar einzuschalten, einen zusätzlichen Übereilungsschutz dar und dient, ebenso wie Schriftformerfordernisse, einer Beweisfunktion.

Das Notariat hat seine Wurzeln im alten Ägypten. Dort gab es bereits sog. Urkundenschreiber. Auch bei den Römern gab es sog. Schnellschreiber, die mit dem heutigen Notariat vergleichbare Aufgaben erfüllten. Die historische Rechtsquelle des deutschen Notariats stellt die Reichsnotarordnung vom 8. 10. 1512 dar, womit für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation das Notarrecht einheitlich geregelt wurde.

23
Q

Was können Sie zur sog. Constitution Criminales Theresia sagen?

A

Die CCT von 1768 war eine einheitliche Kodifikation des Straf- und Strafprozessrechts für die Länder Österreichs und Böhmens. Ihr Name rührt daher, dass sie von der österreichischen Erzherzogin Maria Theresia erlassen wurde. Ähnlich wie die CCC war die CCT ein wichtiger Schritt zur Rechtsvereinheitlichung. Zudem wurden die damals üblichen Foltermethoden verbindlich geregelt und teilweise beschränkt.

24
Q

Seit wann gibt es in Deutschland ein Schwurgericht? Wie waren diese ursprünglich zusammengesetzt?

A

Seit 1848 in einzelnen deutschen Staaten, deutschlandweit jedoch erst seit 1878 mit der Einführung des GVG (§ 79 a. F.) als eines der Reichsjustizgesetze. Die Schwurgerichte waren zusammengesetzt aus drei richterlichen Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden und aus zwölf zur Entscheidung der Schuldfrage berufenen Geschworenen.

25
Q

Was versteht man unter der Emminger’schen Reform?

A

Mit der Emminger’schen Reform aus dem Jahre 1924 (benannt nach dem damaligen Reichsjustizminister Erich Emminger) wurden die Geschworenengerichte in ihrer bisherigen Form abgeschafft. Seit dieser Reform sind die Schwurgerichte mit einer einheitlichen Richterbank besetzt, die Trennung von Schuld- und Straffrage wurde also aufgehoben. Die Geschworenen, die früher allein über die Schuldfrage entschieden hatten, waren von nun an gleichwertige Richter. Der Name Schwurgericht wurde aber bis heute beibehalten, s. § 74 Abs. 2 GVG. Das heutige Schwurgericht verhandelt in der Besetzung der großen Strafkammer, die gemäß § 76 Abs. 1 GVG mit drei (Berufs-) Richtern und zwei (ehrenamtlichen) Schöffen besetzt ist.

26
Q

Was bedeutet das Paragraphenzeichen?

A

Nach heutigem Kenntnisstand (nicht unbestritten) stellt das §-Zeichen zwei ineinander geschlungene „S“ dar. Die zwei Buchstaben sind eine Abkürzung für signum sectionis oder signum separandi (frei übersetzt: Einteilungszeichen).

27
Q

Was ist das Rubrum und woher stammt der Begriff?

A

Als Rubrum bezeichnet man das Deckblatt von Urteilen oder sonstigen juristischen Schriftsätzen, die beispielsweise den Namen des Gerichts, das Aktenzeichen, die Anschriften der Prozessbeteiligten und ähnliches enthalten. Der Begriff Rubrum leitet sich aus dem lateinischen Wort für „rot“ ab. Dies deshalb, da der einleitende Teil des Urteils früher mit roter Tinte geschrieben wurde.

28
Q

Wer war der Parlamentarische Rat? Wer war dessen Vorsitzender/Präsident? Wo tagte er?

A

Der Parlamentarische Rat ist der „Schöpfer“ des Grundgesetzes. Er tagte in Bonn. Die Eröffnungsfeier fand im Rahmen eines Festaktes am 1. 9. 1948 im Museum Alexander Koenig in Bonn statt. Die erste konstituierende Sitzung und alle weiteren Plenar- und Ausschusssitzungen fanden in der Pädagogischen Akademie, dem späteren Bundeshaus, statt. Vorsitzender des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer.

29
Q

Was können Sie zur Bedeutung der Stein’schen Städteordnung für das heutige Kommunalrecht sagen?

A

Mit der Städteordnung für die Preußischen Staaten aus dem Jahre 1808 schuf der preußische Reformpolitiker Karl Freiherr vom und zum Stein (1757 bis 1831) eine maßgebende Grundlage für das Recht auf kommunale Selbstverwaltung (heute: Art. 28 Abs. 2 GG). Zuvor hatten die Städte aufgrund der zentralistischen Tendenzen im Regelfall weniger Rechte.

30
Q

Schildern Sie die Entwicklung hin zum modernen (engen) Polizeibegriff!

A

Im 15. bis 17. Jahrhundert verstand man den Begriff der „Polizey“ noch sehr weit und zwar allgemein im Sinne eines „Zustands guter Ordnung des Gemeinwesens“. Zur absolutistisch geprägten Zeit des 18. Jahrhunderts entwickelte sich ein regelrechter „Polizeistaat“ mit einer nahezu allzuständigen Polizei in allen Fragen der Ordnung des Gemeinwesens. Eine erste wesentliche Einengung erfuhr der Polizeibegriff durch das PreußALR (1794) und zwar namentlich durch § 10, Teil II, Titel 17 ALR. Diese Vorschrift lautete: „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit, und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico, oder einzelnen Mitgliedern desselben, bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizey.“ Es erfolgte also eine Einschränkung der Zuständigkeit auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dies führte zum berühmten Kreuzbergurteil des Preußischen OVG (1882). Eine Generalklausel entsprechend der heutigen Form (§§ 8 PolG, 14 OBG) enthielt erstmals § 14 PreußPVG. Einen deutlichen Rückschritt machte diese Entwicklung zur Zeit des NS-Regimes, welches mit der Gestapo und Instrumenten wie der Schutzhaft und Vorbeugehaft einen totalen Polizeistaat errichtete. Die vorherige Entwicklung der Entpolizeilichung wurde nach 1945 wieder aufgegriffen (grundlegende Leitlinien hatten die Alliierten auf der Konferenz von Jalta abgestimmt) und konsequent weitergeführt. Die allgemeinen Ordnungsbehörden und Polizeibehörden sind seitdem organisatorisch getrennt, der Wirkungskreis der Ordnungsbehörden wurde weiter reduziert und die Verwaltungsstrukturen wurden möglichst dezentral aufgebaut.

31
Q

Was wissen Sie über das sog. Kreuzbergurteil?

A

Das Kreuzbergurteil (1882) ist eine wichtige Leitentscheidung im Polizeirecht und steht für die historische Entwicklung des Begriffs der Gefahrenabwehr und für einen eng verstandenen Aufgabenbereich der Polizei. Dieses Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts stellt einen wesentlichen Schritt zur Entpolizeilichung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland dar. Zum Sachverhalt: Das Berliner Polizeipräsidium hatte eine Verordnung erlassen, die den Eigentümern der Grundstücke rund um den Berliner Kreuzberg verbot, Gebäude über einer bestimmten Höhe zu errichten, damit die Sicht auf das Kreuzbergdenkmal frei blieb. Einer der Eigentümer eines anliegenden Grundstücks hatte gegen einen Bescheid geklagt, der ihm - gestützt auf die Gefahrverordnung - eine von ihm beantragte Baugenehmigung versagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Polizeiverordnung für unwirksam. Die Baupolizei sei nur für die Abwehr von Gefahren zuständig. Hier gehe es aber um allgemeine Wohlfahrtsaufgaben (Denkmalpflege, ästhetisches Stadtbild), die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fielen.

32
Q

Nennen Sie die Verfassungen Deutschlands von 1849 bis heute!

A
  • Paulskirchenverfassung/Verfassung des Deutschen Reiches, 1849 (wurde zwar rechtskräftig, aber nie umgesetzt)
  • Preußische Verfassung, 1850
  • Bismarck’sche Reichsverfassung, 1871
  • Weimarer Reichsverfassung, 1919
  • GG für die BRD, 1949
  • Verfassungen der DDR, 1949, 1968 (revidiert 1974)
  • GG gilt für das vereinigte Deutschland seit 1990
33
Q

Wie vollzog sich die deutsche Wiedervereinigung?

A

Die Öffnung der Berliner Mauer am 9. 11. 1989 bewirkte den endgültigen Zerfall der DDR. Die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs beanspruchten allerdings immer noch die völkerrechtliche Verantwortung für das gesamte deutsche Staatsgebiet. Durch den sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde deshalb der Einheit der deutschen Staaten zugestimmt. Hierdurch erhielt das vereinte Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. In der Folge wurde das Inkrafttreten einer bundesweiten Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion beschlossen. Etwas später beschlossen die Volkskammer der DDR und der Deutsche Bundestag dann einen Einigungsvertrag, wonach die DDR zum 3. 10. 1990 (Tag der Deutschen Einheit) dem Geltungsbereich des Grundgesetzes unterfiel. Mit dem Wirksamwerden des Beitritts wurden die Länder Ostdeutschlands Länder der Bundesrepublik Deutschland.

34
Q

Wie vollzog sich die deutsche Einheit in verfassungsrechtlicher Hinsicht?

A

In verfassungsrechtlicher Hinsicht bestanden zwei Wege, um die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zu unterwerfen. Zum einen konnten die Länder der DDR gemäß dem damaligen Art. 23 GG der Bundesrepublik beitreten. Zum anderen hätte eine neue gemeinsame Verfassung gemäß Art. 146 GG durch Volksabstimmung beschlossen werden können. Letztere Option wurde seinerzeit als zeitaufwändiger und komplizierter eingeschätzt, so dass der Weg über den damaligen Art. 23 GG gewählt wurde.

35
Q

Die deutschen Bundeskanzler

A
  1. Konrad Adenauer (1949 - 1963)
  2. Ludwig Erhard (1963 - 1966)
  3. Kurt Georg Kiesinger (1966 - 1969)
  4. Willy Brandt (1969 - 1974)
  5. Helmut Schmidt (1974 - 1982)
  6. Helmut Kohl (1982 - 1998)
  7. Gerhard Schröder (1998 - 2005)
  8. Angela Merkel (2005-2021)
  9. Olaf Scholz (seit 2021)
36
Q

Wer ist zurzeit Präsidentin des BGH?

A

Bettina Limburg, seit 2014

erste Frau in diesem Amt

37
Q

Wer ist zurzeit Präsident des BVerfG?

A

Stephan Harbarth, seit Juni 2020

38
Q

Wer war Georg Jelinek?

A

Jellinek (1851 - 1911) war ein österreichischer Staatsrechtler. Bekannt ist er vor allem für seine Staatslehre, wonach ein Staat voraussetzt, dass Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt gewährleistet sind (sog. Drei-Elemente-Lehre).

39
Q

Wer war Karl Larenz?

A

Karl Larenz (1903 - 1993) war ein deutscher Jurist und Rechtsgelehrter. Heute bekannt für seine „Methodenlehre der Rechtswissenschaft“, war Larenz auch Angehöriger der Kieler Schule und schlug während der Zeit des Nationalsozialismus vor, § 1 BGB wie folgt zu ändern: „Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist.“ Gleichwohl erhielt Larenz nach dem Zweiten Weltkrieg kein Lehrverbot. Es ist bis heute nicht klar, ob Larenz überzeugter Nationalsozialist oder bloß Opportunist war. Zu seinen Verdiensten zählt die Ausarbeitung der „teleologischen Reduktion“.

40
Q

Wer war Bernhard Windscheid?

A

Windscheid (1817 - 1892) war ein deutscher Jurist und Rechtsgelehrter. Er war Mitglied der ersten BGB-Kommission. Sein Lehrbuch des Pandektenrechts hatte erheblichen Einfluss auf den ersten Entwurf des BGB. Ferner gilt Windscheid als Entdecker des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Er unterschied zudem als einer der ersten streng zwischen materiellem Anspruch und prozessualer Klage (anders als noch das römische Recht).

41
Q

Wer war Friedrich Carl von Savigny?

A

Savigny (1779 - 1861) war ein deutscher Rechtsgelehrter. Er machte sich insbesondere verdient um die dogmatische Systematisierung der Auslegungscanones. Aus diesem Grund spricht man auch heute noch von den „Auslegungscanones nach Savigny“, wenn man schulmäßig Wortlaut, Systematik, Telos und Historie heranzieht. Im Kodifikationsstreit sprach er sich wider Thibaut gegen eine einheitliche Kodifikation des Zivilrechts aus. Savigny war der seinerzeit wichtigste Vertreter der historischen Rechtsschule, die aufbauend auf Hegels Arbeit zum Volksgeist das Recht im jeweiligen gesellschaftlichen und historischen Kontext verstehen wollte.

42
Q

Wer war Carl Schmitt?

A

Carl Schmitt (1888 - 1985) war ein deutscher Staatsrechtler. Er gilt als „Kronjurist des Dritten Reiches“. Nicht unumstritten ist, ob er wirklich überzeugter Anhänger der nationalsozialistischen Ideologie war oder lediglich ein Opportunist, wofür seine Zusammenarbeit mit zahlreichen vorherigen Regierungen sprechen würde. Der Jurist Schmitt ist daher einer der umstrittensten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen, z. B. „Verfassungswirklichkeit“, „Politische Theologie“ oder „dilatorischer Formelkompromiss“.

43
Q

Welche strafrechtswissenschaftliche Erkenntnis verbindet sich mit dem Namen Hans Welzel?

A

Hans Welzel (1904 - 1977) war ein Bonner Strafrechtslehrer und Rechtsphilosoph. Er gilt als Begründer der finalen Handlungslehre. Nach dieser Lehre ist der Vorsatz nicht als Teil der Schuld im strafrechtlichen Sinne anzusehen. Die Zweckgerichtetheit der Handlung ist nach dieser Lehre bereits als Voraussetzung für die Tatbestandsverwirklichung zu sehen. Im Ergebnis entspricht dies dem heute gängigen dreistufigen Deliktsaufbau, wonach zwischen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld unterschieden wird.

44
Q

Für welche wissenschaftliche Erkenntnis ist Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach heute vor allem bekannt?

A

Feuerbach (1775 - 1833) hat als erster den Zweck von Strafe mit der Abschreckungswirkung begründet und damit den Grundstein für die Lehren von der Strafprävention gelegt. Hegel und Kant hatten dagegen noch den Vergeltungsgedanken angeführt.

45
Q

Was sagt Ihnen das Stichwort Mugdan?

A

Findet man in einer Fußnote diesen Hinweis, so handelt es sich um einen Verweis auf die „Gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich“, deren Herausgeber Benno Mugdan (1851 - 1928) war. Diese Sammlung der Motive und Protokolle etc. zu den Entwürfen des BGB ist Hauptquelle für eine genetische Auslegung des BGB.

46
Q

Wer war Roland Freisler?

A

Roland Freisler (1893 - 1945) war ein deutscher Jurist und Präsident des „Volksgerichtshofes“ im nationalsozialistischen Reich. Er gilt als richterlicher Vollstrecker der nationalsozialistischen Ideologie und ist persönlich für mehrere tausend Todesurteile verantwortlich. Freisler starb 1945 während eines Bombenangriffs der Alliierten auf Berlin.

47
Q

Wer war Montesquieu?

A

Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689 - 1755) war ein französischer Staatstheoretiker. Sein Werk „Vom Geist der Gesetze“ („De l’esprit des lois“) enthält erstmals die theoretischen Grundlagen eines Staates, der in die Gewalten Judikative, Legislative und Exekutive geteilt ist. Damit wurde Montesquieu zum Vordenker für die amerikanische Verfassung und die Französische Revolution.

48
Q

Wer war Thomas Hobbes?

A

Thomas Hobbes (1588 - 1679) war ein englischer Staatstheoretiker und Philosoph. In seinem Hauptwerk „Leviathan“ von 1651 baut Hobbes auf der Konzeption des Naturzustandes nach Grotius auf und beschreibt diesen aufgrund der unausweichlichen Ressourcenknappheit als „Krieg aller gegen alle“. Die Lösung sieht Hobbes darin, einem allmächtigen Staat - dem Leviathan - das unbeschränkte Gewaltmonopol zukommen zu lassen. Hobbes düsteres Bild vom Naturzustand des Menschen war dabei beeinflusst von seinen Erfahrungen im englischen Bürgerkrieg.

49
Q

Wer war John Locke?

A

John Locke (1632 - 1704) war ein englischer Philosoph und Staatstheoretiker, der bereits früh eine Theorie der Gewaltenteilung begründete. Locke gilt als wichtiger Vertreter des Liberalismus und der Konzeption des Gesellschaftsvertrags. Sein Denken prägte maßgeblich die damals äußerst liberale und moderne Verfassung der USA. Seine Theorien zu Arbeit und Eigentum sind auch für das deutsche Urheberrecht prägend.