Polizeirecht Flashcards
Prüfungsaufbau für die polizeiliche Maßnahme
- Ermächtigungsgrundlage
- formelle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
- materielle Rechtmäßigkeit der Maßnahme
- Störer/Adressat
- Ermessen
a. Ermessensfehler
b. VHM-Prüfung
öffentliche Sicherheit
- der Schutz des Staates und seiner Einrichtungen
- Schutz der Rechtsgüter des Einzelnen („Individualrechtsgüter des Bürgers“)
- der Schutz der gesamten geschriebenen Rechtsordnung
öffentliche Ordnung
Unter öffentliche Ordnung sind all diejenigen Verhaltensweisen zu verstehen, die nicht durch Rechtsnormen erfasst, aber trotzdem für ein gedeihli- ches menschliches Zusammenleben unerlässlich sind.
Wie verhälten sich die “öffentliche Sicherheit” zur “öffentliche Ordnung”?
Ordnung ist subsidiär zur Sicherheit
Gefahr
Gefahr ist eine Sachlage, die bei ungehinderter Fortentwicklung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu einer Beeinträchtigung der polizeilichen Schutzgüter führt. (ex-Ante Sicht: zum EntscheidungsZP)
Zweckveranlasser
Zweckveranlasser ist, wer andere entweder gezielt zu polizeiwidrigem Verhalten veranlasst, oder dies zumindest in Kauf nimmt.
Latenter Störer
Latenter Störer ist derjenige, bei dem eine Bedingung vorliegt, die erst durch das Hinzutreten weiterer Bedingungen zur Gefahr wird.
Zustandsstörer
Geht eine Gefahr von einer Sache aus, so gelten der Eigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt als Zustandsstörer, unabhängig von einer persönlichen Verursachung
Welche Normen finden ua in der “gesamten geschriebenen Rechtsordnung” der öffentlichen Sicherheit Niederschlag?
Auch EU-Recht!
Primär: (EUV/AEUV)
Sekundär: RL/VO
Welche Arten von Befugnisnormen lassen sich unterscheiden?
- SpezialG
- §15 I VersG
- §65 LBO - Standartbefugnis im PolR
- §29ff.
- §26ff. - pol. GeneralK
- §§1,3 PolG
Welche Arten der Polizei werden unterschieden?
- Polizeivollzugsdienst
= Polizei im klassischen Sinne
-Polizeibehörde
= “Schreibtischpolizei”
Welche G-Kompetenzen hat das Land bzw. der Bund im Rahmen des PolizeiR?
Land: Art. 70 I =
Präventives Tätigwerden –> Straftatenverhütung (bspw. PolG)
Bund: Art. 74 I Nr.1 = Repressive Tätigwerden –> Strafverfolgungsvorsorge = Informationsvorsorge (bspw. StPO)
Was muss bei der Auslegung von Maßnahmen im Bereich der Vorsorge beachtet werden?
- -> eine bundesrechtliche Auslegung
- §§22,23 PolG müssen restriktiv ausgelegt werden, da sie nur im Rahmen der Straftatenverhütung getätigt werden dürfen!
Wann hat der Staat eine Ermessenreduzierung auf 0?
Bei unionsrechtlichen Vorgaben:
- Nationale Behörde agiert als ‘Erfüllungsgehilfe‘ der Union
- Das Ermessen der mitgliedstaatlichen Behörde ist auf null reduziert
Herkunftslandprinzip
Eine Ware oder eine Dienstleistung, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates ordnungsgemäß hergestellt und auf den Markt gebracht worden ist, darf vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen grundsätzlich von diesem Mitgliedstaat aus innerhalb der gesamten Union auf den Markt gebracht werden.
Sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörde
§66 II PolG –> Ortspolizeibehörde sind zuständig
Wie gliedert sich die Polizeibehörde wieder auf?
In allgemeine (=innere VW)
und
besondere Polizeibehörde
Wie ist die innere Verwaltung der Polizeibehörden strukturiert?
- §62 PolG in den Absätzen folgen
Sachliche Zuständigkeit PolVollzD?
geregelt in §60 II, ff Absätze = allerdings recht dürftig, deswegen:
+ in Ermächtigungsnormen, in welchen der PolVollzD ebenfalls genannt ist
Kann der Verdachtsstörer zur Mitwirkung an Gefahrerforschungsmaßnahmen verpflichtet werden?
eA: Nein
(+) §§24, 26 VwVfG
(+) Gesetzesvorbehalt
aA: Die Auferlegung von Handlungspflichten für den Verdachtsstörer ist zumindest dann verhältnismäßig, wenn dies entweder zumindest zum Teil auch in seinem Interesse liegt oder nur noch das Ausmaß der Störung festgestellt werden soll.
Wie haftet der Zustandsstörer in Bezug auf das Eigentum?
Nach h.M.: nicht nur auf den Wert des Eigentums beschränkt, sondern unbeschränkt.
(+) Dies wird mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums begründet (Art. 14 II GG): Wer die Vorteile des Eigentums hat, soll auch seine Lasten tragen. Im Einzelfall ergeben sich jedoch Einschränkungen aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Primär- und Sekundärebene des polizeilichen Handels
Auf der Primärebene geht es um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme selbst, auf der Sekundärebene dagegen um die Kostenverteilung.
Wann darf gegen unbeteiligte Dritte (=Nichtstörer) vorgegangen werden?
- Gefahr muss unmittelbar bevorstehen
- Maßnahmen gegen den oder die Störer sind unangebracht oder eigene Kräfte der Polizei reichen nicht aus
Wann ist eine Sicherstellung iSd §32 PolG einschlägig?
Bei einer Maßnahme zum Schutz von Eigentum oder der Begründung eines öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis.
Wann liegt eine unmittelbare Ausführung vor, wann eine Ersatzvornahme?
Wenn die Maßnahme an eine vollstreckbare Grundverfügung (VA) anknüpft, dann liegt eine Ersatzvornahme vor, falls eine solche Grundverfügung nicht existiert, liegt eine unmittelbare Ausführung vor.