Ermessen, Beurteilungsspielraum und unbestimmter Rechtsbegriff Flashcards

1
Q

Ermessensfehler

A

a. Ermessensnichtgebrauch
–> Behörde stellt keine Ermessenserwägungen an, obwohl ihr von Gesetztes wegen Ermessen zusteht
b. Ermessensüberschreitung
–> Behörde trifft Entscheidung, welche außerhalb des gesetzlich abgesteckten Rechtsfolgerahmens liegt
c. Ermessensfehlgebrauch (am wichtigsten!)
1.) Zweckverfehlung
= wenn Behörde erkennbar den Zweck der gesetzlichen Ermessenseinräumung nicht oder nicht hinreichend beachtet hat
2.) Abwägungsdefizit
= Behörde hat nicht alle Umstände des Falles in ihre Abwägung einbezogen, die nach Lage der Dinge zu berücksichtigen waren
3.) Ermessensmissbrauch
= Anstellung sachfremder Erwägungen
d. Verstoß gegen Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze
e. Missachtung einer Ermessensreduzierung auf Null

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2
Q

Welche Arten von Ermessensfehlern gibt es?

A

a. Ermessensunterschreitung
- unnötiges Engerziehen rechtl. Grenzen
- Unterfall: Ermessensnichtgebrauch
b. Ermessensüberschreitung
- Wahl von RF 3 obwohl nur RF 1 und 2 offen stehen
c. Ermessensfehlgebrauch
- insb. Missachtung von Grundrechten oder sonstigen Bindungen (insbesondere VHM ?)

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3
Q

Welche Arten von Ermessen werden der Behörde eingeräumt?

A

a. Entschließungsermessen
- “Ob” Behörde tätig werden möchte
b. Auswahlermessen
- “Wie” Behörde tätig werden möchte (RF 1 oder 2)
c. Intendiertes Ermessen
- Modifikation der Ermessungausübung: “Kann”-Bestimmungen als “Soll”-Bestimmungen, wenn Gesetzgeber ein bestimmtes Ergebnis erreichen wollte

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4
Q

Inwieweit kann die VHM in eine Ermessensüberprüfung muteingeschoben werden?

A

VHM Kontrolle bildet Rahmen des Ermessens, welcher der Behörde zugebilligt werden, wenn diese außerhalb dieses Rahmens also Unverhältnismäßig handelt, so liegt eine Ermessenüberschreitung vor

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5
Q

Norm Ermessen

A

§40 VwVfG

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6
Q

Wodurch wird jegliches Ermessen eingeschränkt?

A

Durch die ermessenseinräumende EGL und durch das höherrangige Recht

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7
Q

Unbestimmte Rechtsbegriffe: Prüfungsspielraum

A

Unbestimmte Rechtsbegriffe MIT Beurteilungsspielraum: “Tatbestandsermessensspielraum”

Unbestimmte Rechtsbegriffe OHNE Beurteilungsspielraum: Gebundene Verwaltung

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8
Q

Formulierungsvorschlag für gerichtliche Prüfungen von Ermessensentscheidungen

A

„Eine Ermessensentscheidung ist nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar, da es sich um eine originäre Verwaltungsentscheidung handelt und sich Gerichte aus Gründen der Ge- waltenteilung nicht an die Stelle der Verwaltung setzen dürfen. Daher können Ermessensent- scheidungen gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Grenzen der Ermessensaus- übung eingehalten wurden (vgl. § 114 VwGO). Das ist dann nicht der Fall, wenn eine Er- messensunterschreitung, eine Ermessensüberschreitung oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt.“

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9
Q

Besteht stets ein Beurteilungsspielraum bei unbestimmten Rechtsbegriffen?

A

ältere Ansicht: stets Beurteilungsspielraum –> somit keine gerichtliche Überprüfbarkeit
(+) Verwaltung hat größere Sachnähe und Sachkenntnis
(+) mehrere Entscheidungen vertretbar

neue Ansicht+ Rspr.: kein Beurteilungsspielraum
(+) es kann immer nur eine Entscheidung geben
(+) Art. 19 IV GG erfordert eine gerichtliche Überprüfung
(+) wenn Ermessensfreiheit eingeräumt werden soll, dann wird dieses auf der Rechtsfolgenseite getan
Ausnahme “Funktionsgrenzen der Verwaltung”: 1. Prüfungs- und prüfungsähnliche Entscheidungen sowie beamtenrechtliche Beurteilungen
(+) konkrete Prüfungssituation nicht rekonstruierbar
2. Pluralistisch Zusammengesetze Sachverhalte
(+) bei besonderer Sachkenntnis ist eine gerichtliche Kontrolle nicht zugänglich
(+) Prognoseentscheidungen und Risikobewertungen im Technik-, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
BVerfG (BVerfGE 84, 34 und 59): wegen Art. 12 I GG besteht nur bei prüfungsspezifischen
Wertungen ein Beurteilungsspielraum, nicht aber bei fachwissenschaftlichen Wertungen
- Beachte aber: eventuelle Fehler sind nur beachtlich, wenn sie sich auf das Ergebnis aus-
gewirkt haben oder haben könnten (§ 46 VwVfG analog)

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