Auckenthaler kapitel 6: Konzepte und Rahmenbedingungen klinisch-psychologischer Praxis Flashcards
6.1.1 klinisch-psychologische Intervention: Definition & Aufgabenbereiche
- Definition: sämtliche Formen professioneller psychologischer Hilfe zur Veränderung psychischer, aber auch somatischer und sozialer Beeinträchtigungen und Dysfunktionen
- Aufgabenbereiche:
a)Prävention
b) psychotherapie & Beratung
c) Rehabilitation und Nachsorge
–> bezieht sich ausdrücklich auf jene Ausschnitte klinisch-psychologischen Handelns, für den die Psychologie theoretisches oder empirisches Hintergrundwissen bereithält
6.1.1 klinisch-psychologische Intervention: primär, sekundär & terziär Prävention
- primär Prävention: Verhinderung von psychischen Störungen
- sekundär Prävention: umfasst die Behandlung psychischer Störungen
- terziär Prävention: Wiedereingliederungsmaßnahmen
6.1.1 klinisch-psychologische Intervention: Kennzeichen klinisch psychologischer Intervention
- Ziel- und Veränderungsorientierung: Zielorientierung bedeutet, dass für bestimmte Ziele genau angegben werden kann, welche psychologischen Mittel eingesetzt werden sollten, um die angestrebten Ziele zu erreichen (technologische Regeln)
- professioneller Einsatz psychologischer Mittel
- theoretische Fundierung mittels Theorien der Psychologie und der einschlägigen Nachbarwissenschaften
–> Praxis ist nicht nicht klinisch psychologische Internention
6.1.2 Psychosoziale Praxis - Eigenschaften des Konzepts
- Abstand von technologischen Wissen: Distanzierung von einer Überschätzung des Stellenwerts technologischen Wissens/ Regeln
- Abstand vom Expertentum: Absage an ein professionelles Selbstverständnis, das zu selbstverständnis auf den Wissensvorsprung nd die alleinige Lösungskompetenz des “Experten” setzt
- Einbindung des sozialen Kontexts: Individuumszentriertheit klinisch-psychologischer Intervention zu überwinden und individuelles psychisches leiden in gesellschaftlichen kontexr zu stellen
- Anspruch den Multidisziplinarität
–> Erfordert Vertrautheit mit der Alltags- und Lebenswelt der Hilfsbedürfigen und eine Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichem Kontext
6.2 Geschichte und Leitbilder der psychatrischen und psychosozialen Versorgung - Befreiung der “Irren” von den Ketten
- duch Tuke (in England) und Pinel (In Frankreich) Ende des 18 JH.
- Voher wurde unproduktive und unvernünftige Menschen Ausgegliedert um sie zu verwahren, Familien zu entlasten und sie weniger sichtbar zu machen –> zunehmend fing man die, die psychische Kranken von anderen Abweichlern zu unterscheiden
- Moral Treatment:
a) Fand vorallem in einer von der Umwelt abgeschotteten Anstalt stattt (Beginn der Anstaltspsychatrie)
b) Teil der moralischen Neuordnung, die Arbeit zunehmend als moralische Pflicht verstand
c) wurde von einem Nichtmediziner institutionalisiert
6.2 Geschichte und Leitbilder der psychatrischen und psychosozialen Versorgung - Anstaltspsychatrie
Mitte des 20 JH.
1. Ausgrenzung der psychisch Kranken als auch die Isolierung der psychiatrischen Anstalten und de Psychiatrie von anderen medizinischen Disziplinen & Gesundheits- und Sozialversorgungsdiensten
- Kritik: begann an den Anstalten, dann psychisch Kranke kaum behandelt, sondern nur verwahrt wurden –> Verbesserung erst nach dem WW2 (USA) und 1960/70 in Deutschland
6.2 Geschichte und Leitbilder der psychatrischen und psychosozialen Versorgung -Gemeinschaftspsychiatrie und Psychiatrie-Enquête
- Ablösen der Anstaltspsychatrie durch die Gemeindepsychatrie über die Kritik der Antipsychatrie/ Demokratischen Psychatrie und die möglichkeiten Pharmakologischer Behandlungen
- Gemeindepsychatrie: Interventionen in kleinen, dezentralen Einrichtungen, die Lebenskontext, soziale Faktoren berücksitigen und soziale beziehungen benutzen und soziale Eingliederung ermöglichen
- Psychatrie-Enquête: 1975 des deutschen Bundestags gilt bis heute als wichtigster Meilenstein auf dem Weg zu einer humaneren psychiatrischen Versorgung in Deutschland –> Folgete den Leitbildern der Gemeindepsychiatrie
6.2 Geschichte und Leitbilder der psychatrischen und psychosozialen Versorgung -Gemeindepsychologie und psychosoziale Praxis: zentrale Handlungskonzepte
- Lebensweltorientierung:
a) professionelles Handeln auf die individuellen sozialen Probleme und Bedürfnisse der Betroffenen abzustimmen
b) impliziert Respekt und Anerkennung von Vielfalt und Verschiedenheit und selbstkritishe Auseinandersetzung mit eigenen Handeln und weitgehender Verzicht auf Interventionen und Techniken - Ressourcenorientierung/ Empowerment:
a) Verzicht auf Übernahme der Expertenrolle
b) unterstützung der Rückgewinnung des subjektiven Gefühls der Kontrolle über das eigene Leben durch den Einsatz partizipativer Strategien
6.3.1 Rahmenbedingungen von Psychotherapie
- Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und K/J-Psychotherapeuten sind als Heilberufe konzepiert und in das System der gesetzlichen Krankenkassen mit aufgenommen
- Psychotherapie im Sinne des Gesetztes (Legaldefinition): immer auf die heilkundliche Psychotherapie bezogen, dies dürfen nur Ärtzte, K/J- Psychotherapeuten und PP ausüben und auch nur sie dürfen den Titel Psychotherapeut tragen –> eine Approbation ist hierfür nötig
6.3.1 Rahmenbedingungen von Psychotherapie: Wissenschaftlich annerkannte psychotherapeutische Verfahren
- vom Wissenschaftlichen Beirat der psychotherapie: wenn sie auf Basis von Wirksamkeitsstudien als wirksam, eingeschätzt werden & eine Breite Anwendbarkeit haben (mind. 4 Anwendungsbereiche)
- Annerkannt sind:
a) psychodynamische Psychotherapie
b) Verhaltenstherapie (auch für K/J)
c) Gesprachspsychotherapie
d) Systemsische Therapie (auch für K/J)
6.3.1 Rahmenbedingungen von Psychotherapie: Richtlinien Verfahren
- Verfahren, die über die KV abrechenbar sind -> wird im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen anhand des Nutzens, Wirtschaftlichkeit und medizinsichen Notwendigkeit
- von den wissenschaftliche anerkannten Verfahren sind nur zwei sozialrechtlich anerkannt:
a) verhaltenstherapie
b) psychodynamische Psychotherapie: sie wird noch mal in zwei Verfahrensgruppen unterteilt:
I. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherpie
II. analytische Psychotherapie
6.3.1 Rahmenbedingungen von Psychotherapie: Psychotherapie im Rahmen der Vertragsärtzlichen Versorgung
Wenn man die Approbation hat, hat man noch nicht das Recht auf die Teilnahme an der Kassenärtzlichen Versorgung –> dafür sind zusätzliche Vorraussetzungen nötig:
a) Approbation muss sich auf ein Richtlinienverfahren beziehn
b) eintragung in das Ärtzteregister
c) Zulassung als Vertragspsychotherapeut
–> Wenn das gegeben ist, ist eine Niederlassung nur möglich, wenn es in der Region ein bedarf gibt
6.3.2 Angebotsstruktur und Anbieter
- Ambulante Psychotherapie
- Ambulanzen: hier arbeiten neben Fachärtzten auch PP und KJP und Sozialareiter –> sind meist an Kliniken oder psychologischen Instituten angeschlossen
- Tageskliniken und teilstationäre Einrichtungen
- psychosoziale Beratungsstellen
- “freie” Praxen: für privatversicherte und Selbstzahler
- Stationäre Versorgung: Krankenhausbehandlungs (wird von KV getragen) und medizinische Reahbilitation (wird von Rentenversicherung getragen)
6.5 Ethische Prinzipien und Richtlinen: Definition und Ziel
- Definition: stellen Regeln auf, die für die Angehöhrigen eines Berufsstandes verbindlich gelten & setzten Maßstäbe zur Bewertung und Überprüfung des professionellen Verhaltens
- Ziel:
a) dienen der inneren ordnung des Berufsstandes und ermöglichen bei Nichteinahltung von Normen entsprechende Sanktionen
b) Hauptziel: Wohl und Schutz derjenigen zu sichern, auf die sich das Handelnd er Mitglieder der Beurfsgruppe bezieht
6.5 Ethische Prinzipien und Richtlinen: Vier Prinzipien Ansatz
Auf sie wird oft bezug genommen, eigentlich für die medizinische Praxis eingeführt:
1. Respekt vor der Autonomie des Patienten
2. Schadensvermeidung
3. Hilfeleistung
4. Gerechtigkeit