§ 5 - Ausführungsfristen Flashcards
1
Q
Absatz 1
A
Die Ausführung muss nach den vertraglich geregelten Fristen begonnen, ausgeführt und beendet werden.
2
Q
Absatz 2
A
Wenn keine Frist für den Beginn festgelegt ist, muss der AG dem AN auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn geben. Der AN muss innerhalb von 12 Tagen nach Aufforderung beginnen.
3
Q
Absatz 3
A
Wenn Arbeitskräfte, Stoffe, Geräte o.ä. so unzureichend sind, dass die Fristen offensichtlich nicht einhaltbar sind, muss der AN auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen.
4
Q
Absatz 4
A
Wenn der AN seine Fristen nicht einhält, kann der AG entweder Schadensersatz verlangen oder eine angemessene Frist zur Vollendung setzen, nach deren Ablauf er dem AN kündigt.