§ 11 - Vertragsstrafe Flashcards
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Q
Absatz 1
A
Wenn die Vertragsstrafe vereinbart ist, gelten die §§ 339 bis 345 BGB.
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Q
Absatz 2
A
Wenn sie für den Fall des nicht einhalten einer Frist vereinbart wird, wird sie fällig wenn der AN in Verzug gerät.
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Absatz 3
A
Wenn sie nach Tagen bemessen ist, gelten nur Werktage. Wird sie nach Wochen berechnet, wird jeder Werktag also 1/6 Woche gerechnet.
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Q
Absatz 4
A
Hat der AG die Leistung bereits abgenommen, kann er sie Vertragsstrafe nur geltend machen, wenn er dies bei der Abnahme vorbehalten hat.