Wind Projektentw.2 Flashcards
VL Themen:
Schallimmissionsprognose
Schattenwurfgutachten
Gutachten zur Standsicherheit (Turbulenz)
Naturschutzfachliche Gutachten
Visualisierung (Denkmalschutz)
…
Auch wieder alles auf MeckPomm bezogen
…
Schallimmissionsprognose
1) Beurteilung der Geräuscheinwirkungen von WEA erfolgt auf Grundlage der?
2) Diese wird ergänzt durch die Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei WEA des?
1) 6. allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zu Schutz gegen Lärm (TA Lärm))
2) Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI)
?? = logarithmisches Maß des Schalldruckes
Schalldruckpegel (dB)
–> Anstieg um 3 dB ist eine Verdopplung!
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm.
Es gibt Richtwerte für ?(1)? und für ?(2)? für jede ?(3)?.
(1) Tag
(2) Nacht
(3) Gebietseinstufung
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
-> siehe slide 5
…
Bei den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm sind vor allem welche Richtwerte entscheidend?
Die Nachtwerte (Die für Tag liegen meist höher, sind also weniger problematisch)
Welcher Schalldruckpegel (db) tritt meist bei modernen WEA auf?
106-110 dB
-> sehr kleine WEA sind leiser, aber wenn man von ihnen mehr baut, dann können sie in ihrer Gesamtheit auch lauter sein
Was sind Serrations?
sägezahnförmige Rotorblatt Add-ons
-> siehe slide 7!!
Wie kam man auf die Idee Serrations einzusetzen?
Man hat sich an Eulen orientiert. (Diese haben kleine Federn an der Hinterkante des Flügels, welche ihnen einen leisen Flug ermöglichen)
Welche Vorteile ergeben sich durch Serrations (sägezahnförmige Rotorblatt Add-ons)?
Reduktion der Schallemissionen um etwa 2dB
Ohne nachteilige Auswirkungen auf das Leistungsverhalten, die Belastung oder das Nachlaufverhalten der WEA
Einfache Montage durch Klebeverbindung
Geringes Gewicht
Lebensdauer an der WEA ausgelegt
Serrations: Die sägezahnförmigen Rotorblatt Add-ons ersetzen die gradlinige Hinterkante des Rotorblatts.
Es erfolgt keine schlagartige Zusammenführung des oberen und unteren Luftstroms an der Blattspitze.
Stattdessen erfolgt dies graduell entlang der sägezahnförmigen Add-ons (Serrations), also über einen längeren Weg zusammengeführt.
Dadurch wird das Entstehungsprinzip des turbulenten Hinterkantenschalls beeinflusst und eine Lärmminderung herbeigeführt.
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/BF6864C3-9E23-472C-BE43-F2CC356C516E/10.1.4_Option-Serrations.pdf
…
Bei der Schallprognose wird zunächst was betrachtet?
Die Zusatzbelastung
-> also nur der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionspunkt durch die geplante WEA hervorgerufen wird
Die Schallprognose
Die Zusatzbelastung ist was?
der Immissionsbetrag, der an einem Immissionspunkt durch die geplante WEA hervorgerufen wird.
Die Schallprognose betrachtet welche Bereiche? (Räumliche Einschränkung)
Den Einwirkbereich (TA Lärm Abschnitt 2.2)
ggf. Erweiterten Einwirkbereich (Nr. 3.2.2 TA Lärm)
Die Schallprognose
Was umfasst der Einwirkbereich (TA Lärm Abschnitt 2.2)?
Flächen, in denen die von der WEA ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen
-> Beurteilungspegel weniger als 10dB unter dem Immissionsrichtwert
(Also z.B. bei Mischgebieten, Dorfgebieten und Kerngebieten ist der Richtwert bei Nacht (normalerweise der niedrigere und daher relevantere Wert) 45 dB(A). –> Folglich wäre der Beurteilungspegel 35 dB(A)
–> entsprechend würden im Beispiel auf slide 9 alle Immissionspunkte im gelben Kreis im Einwirkbereich liegen und sind dadurch beim Schallimmissionsgutachten zu berücksichtigen!)
-> siehe Immissionsrichtwerte nach TA Lärm auf slide 5!!
Die Schallprognose
Wann muss ein erweiterter Einwirkbereich (Nr. 3.2.2 TA Lärm) betrachtet werden?
Welche Flächen umfasst er?
Wenn bei einem Vorhaben bereits vorab Überschreitungen der Immissionsrichtwerte um mehr als 1dB allein durch die Vorbelastung (also bereits vorhandene Immissionsquellen (z.B. andere WEA) vorliegen
-> denn ist eine Sonderfallprüfung notwendig
Flächen, in denen die von der WEA ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 15dB unter dem Immissionsrichtwert liegt.
(Bei der Gesamtbelastung werden die geplanten WEA sowie die Emissionsquellen der Vorbelastung betrachtet)
Im Fall von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte um mehr als 1dB allein durch die Vorbelastung (also bereits vorhandene Emissionswerte (z.B. andere WEA) ist bei weiteren Vorhaben was notwendig?
Eine Sonderfallprüfung
-> Beurteilungspegel weniger als 15db unter dem Immissionsrichtwert sind zu berücksichtigen
-> es entsteht ein erweiterter Einwirkbereich
Siehe Bsp. für Schallprognose auf slide 9!!
…
Die Schallprognose
Was wird bei der Gesamtbelastung betrachtet?
Gesamtbelastung = Zusatzbelastung (Belastung geplante WEA) + Vorbelastung
Die geplanten WEA sowie die Emissionsquellen der Vorbelastung.
Die Schallprognose
Was ist bei der Ermittlung der Vorbelastung zu berücksichtigen?
Bestehende WEA
WEA im Genehmigungsverfahren (ab Vollständigkeit)
Emissionsquellen aus Gewerbe (bspw. Biogasanlagen oder Hühnermastanlagen)
Die Schallprognose
Wann werden die Vorgaben durch die TA Lärm erfüllt?
Wenn der prognostizierte Beurteilungspegel der Gesamtbelastung (Zusatzbelastung (der geplanten WEA) + Vorbelastung) unter den Immissionsrichtwerten der jeweiligen Immissionspunkte (im Einwirkbereich bzw. im erweiterten Einwirkbereich) liegt.
Die Schallprognose
Was passiert wenn ein Immissionsrichtwert eines Immissionspunkts (im Einwirkbereich bzw. im erweiterten Einwirkbereich) vom prognostizierten Beurteilungspegel der Gesamtbelastung (Zusatzbelastung (der geplanten WEA) + Vorbelastung) überschritten wird?
Betriebseinschränkung (Teillastbetrieb) bis die Vorgaben der TA Lärm erfüllt sind(!)
Infraschall ist welcher Bereich des Schalls
unter einer Frequenz von 20Hz
Infraschall bei WEA
Generell gilt, je ?(1)? eine Frequenz, desto ?(2)? muss der Schalldruck sein, um die Hörbarkeitsschwelle bzw. Wahrnehmbarkeitsschwelle zu erreichen.
(1) niedriger
(2) größer
Infraschall bei WEA
Generell gilt, je niedriger eine ?(1)?, desto größer muss der ?(2)? sein, um die ?(3)? zu erreichen.
(1) Frequenz
(2) Schalldruck
(3) Hörbarkeitsschwelle bzw. Wahrnehmbarkeitsschwelle