WInd Projektentw. 4 (Windeignungsgeb., Potenzialflächenanaly., Planungskonzept) Flashcards
Ausweisung von Windeignungsgebieten - Gesetzliche Vorgaben und Planungsebenen
1) Was ist die Rechtsgrundlage auf Bundesebene?
2) Was ist die Aufgaben?
3) Was ist das Instrumente?
1) Raumordnungsgesetz
2) Entwicklung des Gesamtraumes der BRD und seiner Teilräume
3) Raumordnungspolitischer Orientierrungsrahmen
Ausweisung von Windeignungsgebieten - Gesetzliche Vorgaben und Planungsebenen
1) Was ist die Rechtsgrundlage auf Landesebene?
2) Was ist die Aufgaben?
3) Was ist das Instrumente?
1) Landesplanungsgesetz
2) Übergeordnete Planung für eine den Grundsätzen entsprechende Landesentwicklung
3) Landesentwicklungsplan (LEP)
Ausweisung von Windeignungsgebieten - Gesetzliche Vorgaben und Planungsebenen
1) Was ist die Rechtsgrundlage bei der Regionalplanung (meist Kreisebene)?
2) Was sind die Aufgaben?
3) Was ist das Instrumente?
1) Gesetz zur Landesentwicklung
2)
Festlegung der regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Prüfung von Vorhaben mit überörtlicher Auswirkung
3) Regionaler Raumordnungsplan
Regionalplanung am Bsp. MV
Exemplarische Betrachtung der Regionalplanung in MV
-> anhand des “Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)” Region Rostock - Kapitel Energie”
-> Umfang von 22 Seiten
-> Link slide 7
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Ausweisung von Windeignungsgebieten - Gesetzliche Vorgaben und Planungsebenen
1) Was ist die Rechtsgrundlage bei der Bauleitplanung?
2) Was sind die Aufgaben?
3) Was sind die Instrumente?
1) Baugesetzbuch (BauGB)
2) Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde
3)
Flächennutzungspläne
Bebauungspläne
Regionalplanung am Bsp. MV (bisschen älter)
Inhalt des RREP Region Rostock - Kapitel Energie:
- Ziele und Grundsätze, z.B.:
- vollst. Ausnutzung der Vorranggebiete
- Vorranggebiete für WEA
- Ausschlussgebiete für die Sonnenenergienutzung
- Trassenbündelung - Vorranggebiete für WEA
- Ausschnitte aus der Grundkarte des RREP mit Eintragung der Vorranggebiete
…
Regionalplanung am Bsp. MV (bisschen älter!)
Die Ausschlusskriterien werden dabei in drei Gebiete (oder auch Kriterien) eingeteilt: ??
- Essenzielle Ausschlussgebiete (Harte Tabukriterien)
- Weitere Ausschlussgebiete (Weiche Tabukriterien)
- Restriktionsgebiete (Restriktionskriterien)
Essentielles Ausschlussgebiet (Hartes Tabukriterium) bedeutet was für die Errichtung von WEA?
KEINE Errichtung von WEA!
Regionalplanung am Bsp. MV (leicht veraltet!)
Nenne ein paar essenzielle Ausschlussgebiete (speziell für MV)! (10)
Wohnhäuser einschließlich 500m Schutzabstand
Waldgebiete ab 10ha Größe
(Schutzgebiete und geschützte Biotope nach dem Naturschutzrecht:)
- Naturschutzgebiete
- gesetzl. geschützte Biotope ab 5 ha Größe
- Europäische Vogelschutzgebiete
(Brutplätze von Großvögeln)
Seeadler, Schreiadler und Fischadler einschließlich 300m Horstschutzzone
(Gebiete mit Baubeschränkungen:)
- Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- engere Schutzzone (Zone I und II) innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten
- Flugplätze, einschließlich Bauschutzbereichen
- Militärische Anlagen, einschließlich Schutzbereichen
Regionalplanung am Bsp. MV (veraltet!)
Anteil der essenziellen Ausschlussgebiete in der Planungsregion Rostock: 80%
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Essenzielle Ausschlusskriterien sind größtenteils Gebiete in denen?
In denen bereits eine andere Nutzung oder bestehende Rechtsvorschriften bestehen
Regionalplanung am Bsp. MV (veraltet!)
Anteil der essenziellen Ausschlussgebiete in der Planungsregion Rostock: 80%
-> 20% Restliches Flächenpotenzial
Eine vollständige Nutzung des Flächenpotenzials ist nach dem RREP nicht erforderlich und auch nicht gewollt, daher Festlegung weiterer Ausschlusskriterien
Weitere Ausschlusskriterien sind Gebiete, die?
die aufgrund regionalplanerischer Erwägungen von WEA vollständig freigehalten werden sollen.
Regionalplanung am Bsp. MV (veraltet!)
Weitere Ausschlusskriterien sind Gebiete, die aufgrund regionalplanerischer Erwägungen von WEA vollständig freigehalten werden sollen.
Nenne 3 weitere Ausschlussgebiete!
Binnengewässer ab 10ha Größe
Gebiete mit sehr hoher Schutzwürdigkeit nach dem Landschaftsrahmenplan
Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich einschließlich eines Schutzabstandes von 800m
Rest siehe slide 11
Regionalplanung am Bsp. MV (veraltet!)
Bei den weiteren Ausschlusskriterien ist keine Abwägung im Einzelfall bei Anwendung des Kriteriums möglich
Wahr/Falsch?
Wahr
Regionalplanung am Bsp. MV (veraltet!)
Weitere Ausschlusskriterien
Begründung zur Kriterienauswahl:
- Abwägungsdokumentation
- Umweltbericht
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Regionalplanung am Bsp. MV (veraltet!)
Restriktionskriterien sind einer Abwägung zugänglich und dienen als?
Bewertungshilfe bei einer Auswahl der letztlich festzulegenden Vorranggebiete
Regionalplanung am Bsp. MV (veraltet!)
Restriktionskriterien sind einer Abwägung zugänglich und dienen als Bewertungshilfe bei einer Auswahl der letztlich festzulegenden Vorranggebiete
Die endgültige Auswahl und Abgrenzung der Vorranggebiete erfolgt nach?
Abwägung aller maßgebenden Belange im Einzelfall
Regionalplanung am Bsp. MV (veraltet!)
Nenne 3 Restriktionsgebiete!
Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung
500m Abstandszone um Europäische Vogelschutzgebiete
Tourismusschwerpunkträume
(Rest siehe slide 12 -> meist wird einfach bei schon vorhandenen Essenzielle Ausschlusskriterien oder Weiteren Ausschlusskriterien noch ein Puffer mit draufgepackt!)
Raumentwicklungsprogramm Region Rostock
-> siehe slide 14!
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Etwa 30 Gesetzesvorlagen oder -änderungen wurden 2022 und 2023 allein zum Energiesektor verabschiedet.
(mittlerweile noch mehr)
§ 6 WindBG, BauGB (Baugesetzbuch), WindBG, EEG-Novelle, …
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Windenergieflächenbedarfsgesetz
“Wind-an-Land-Gesetz” gibt den Ländern was vor?
verpflichtende Flächenziele für den Ausbau von Windenergie
Windenergieflächenbedarfsgesetz
“Wind-an-Land-Gesetz”
Das Gesetz gibt den Ländern verpflichtende Flächenziele für den Ausbau von Windenergie vor.
So sollen z.B. in MV bis 2027 mind. 1,4 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt werden.
-> bis 2032 dann mind. 2,1 %
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Windenergieflächenbedarfsgesetz
“Wind-an-Land-Gesetz”
Das Gesetz gibt den Ländern verpflichtende Flächenziele für den Ausbau von Windenergie vor.
Länder müssen Nachweise erbringen, dass sie tatsächlich den Flächenzielen nachkommen, ansonsten drohen Sanktionen.
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