Wind Projektentw.1 Flashcards

1
Q

Darauf achten, dass alles auf MeckPomm bezogen ist (!) -> auch in Exam dann

A

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2
Q

Kleine Windkraftanlagen haben eine schnellere Drehzahl als große Windkraftanlagen, damit sie die gleiche Schnelllaufzahl lambda (= Umfangsgeschw. der Rotorblattspitze / Windgeschw.) haben als große WKAs.

A

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3
Q

Was verzögert den Ausbau von Windenergie momentan?

A

1) Dauer des Genehmigungsverfahrens
2) Lieferengpässe und Personalmangel
3) Geringe Flächenausweisung von Windenergie
4) Leitzinsanhebung und Inflation

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4
Q

Nenne die Phasen eines Projektes (bei WEA)

A

Standortanalyse und Sicherheit

Antragsvorbereitung

Genehmigungsplanung

Umsetzungsplanung

Ausschreibungsphase

Bau- und Realisierungsphase

Anlagenbetrieb

Vollständiger Rückbau

(Details siehe slide 13)

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5
Q

Wann ist eine Genehmigung für Windenergieanlagen notwendig?

A

ab einer Gesamthöhe von 50m ist ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchzuführen

(also bei fast allen großtechnischen Anlagen)

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6
Q

Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Umfang eines Genehmigungsantrages:
- etwa 125 Unterlagen
-> u.a. Formulare, Lagepläne, techn. Datenblätter, Kartierungsergebnisse, Gutachten & Berichte, Auszüge von Vertragsunterlagen, Verpflichtungen,…

Je nach Projektgröße und Klassifizierung des Vorhabens variiert auch der Umfang.

A

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7
Q

Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG unterscheidet zwischen zwei Verfahrensarten: ??

A

das förmliche Genehmigungsverfahren (§ 10 BImSchG)
-> bei 20 oder mehr WKA von mehr als 50m

das vereinfachte Genehmigungsverfahren
-> bei weniger als 20WKA von mehr als 50m

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8
Q

Das Genehmigungsverfahren nach BImSchG unterscheidet zwischen zwei Verfahrensarten: das förmliche vs das vereinfachte Genehmigungsverfahren

Worin liegt der Unterschied?

A

Unterschied: Öffentlichkeitsbeteiligung

Also:

förmlichen Genehmigungsverfahren: Mit ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG (und ggf. ein Erörterungstermin vor Genehmigung)

vereinfachtes Genehmigungsverfahren: Ohne Öffentlichkeitsbeteiligung

(–> bei vereinfachtem KANN aber auch veröffentlicht werden, um sich als Betroffener dazu zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben)

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9
Q

BImSchG - Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren ist geregelt in welchem Gesetz?

A

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Anlage 1

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10
Q

UVP-pflichtig (Umweltverträglichkeitsprüfung) sind bei einer Windfarm nur Projekte ab welcher Anzahl von WKA?

A

ab 20 WKA

(bei Anlagen über 50m)

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11
Q

1) Bei einer Windfarm mit 6 bis weniger als 20 WKA ist welche Art von Prüfung notwendig?

2) Bei einer Windfarm mit 3 bis weniger als 6 WKA ist welche Prüfung notwendig?

(auch hier jew. bei über 50m)

A

1) allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (siehe §7 Abs. 1 Satz 2 UVPG)

2) Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls (siehe §7 Abs. 2 UVPG)

–> beide längst nicht so detailliert wie die Umweltverträglichkeitsprüfung bei 20 oder mehr WKA

–> bei beiden ist aber eine freiwillige UVP möglich (§ 7 Abs. 3 UVPG)

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12
Q

Bei Anlagen von mehr als 50m mit 1 bis 2 WKA außerhalb einer Windfarm reicht ein Antrag nach §19 Abs. 3 BImSchG

A

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13
Q

Genehmigungsverfahren

In welchem Umkreis sind WEA (Bestands- oder beantragte WEA) zu berücksichtigen?
-> Räumlich-funktionaler Zusammenhang

(kann start variieren je nach Landkreis, Bundesland, etc. -> für uns aber nur die Antwort hier relevant)

A

WEA in der selben Konzentrationszone, Vorranggebiet, Vorbehaltsgebiet oder Eignungsgebiet

WEA innerhalb des 10-fachen Rotordurchmessers (der eigenen Planung

–> Dabei muss nicht jede WEA mit jeder anderen WEA der WEA-Gruppe in Verbindung stehen, sondern eine Verkettung über zwischenstehende WEA ist ausreichend(!)

(slide 18 dazu ansehen!!!)

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14
Q

Beschäftige dich mit slide 18!
-> Löse selbst auch mal

A

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15
Q

Slide 19 ansehen!

A

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16
Q

BImSchG - Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren wird von wem geführt?

A

der jeweiligen Immissionsschutzbehörde! (z.B. in MeckPomm: StALU, in BB: LfU)

17
Q

1) Was ist der erste Meilenstein im Genehmigungsverfahren?

2) Welche Bedeutung hat dieser Status?

A

1) Der Genehmigungsantrag wird von der Genehmigungsbehörde (jew. Immissionsschutzbehörde) als vollständig angesehen (Vollständigkeit)

2) Fremdprojekte die sich in der Antragstellung befinden, müssen Projekte mit “Vollständigkeit” in ihrer Planung berücksichtigen (bspw. in der Schallprognose oder im Schattenwurfgutachten)

-> also sollte man schnell sein ggü. der Konkurrenz!

18
Q

Der Genehmigungsantrag wird von der Genehmigungsbehörde (jew. Immissionsschutzbehörde) als vollständig angesehen (Vollständigkeit)

Dann beginnt das eigentliche Genehmigungsverfahren!

Also Start der ?(1)?
-> im förmlichen Verfahren zusätzlich noch die ?(2)?

A

(1) TöB = Träger öffentlicher Belange

(2) öffentliche Bekanntgabe

19
Q

BImSchG - Genehmigungsverfahren

Erkläre den Ablauf der Behördenbeteiligung bei einem Genehmigungsverfahren

A
  1. Mit dem Bescheid zur vorläufigen Vollständigkeit erhält der Vorhabenträger von der Genehmigungsbehörde eine Liste mit den Trägern die am Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
  2. Entsprechend dieser Liste ist der Antrag in Digital- und auch in Papierform zu vervielfältigen. Die Exemplare werden an die Genehmigungsbehörde übergeben.
  3. Die Genehmigungsbehörde verschickt die Anträge an die Träger
  4. Die einzelnen Träger haben eine Frist, um Stellungsnahmen zum geplanten Vorhaben abzugeben

(oftmals wird die First aber auch ausgehebelt, indem Nachforderungen kommen)

20
Q

Übersicht über Träger öffentlicher Belange (TöB)
-> siehe slide 24!

A

21
Q

Nenne die meist relevantesten Träger öffentlicher Belange bei der Projektentwicklung von WEA! (7)

A

Alle umliegenden Gemeinden

Kirchenkreisverwaltung

Untere Bauaufsichtsbehörden

Bundeswehr

Untere Naturschutzbehörde

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG)

Denkmalschutz

22
Q

Änderung des EEG

Nach § 2 EEG - Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien:

“Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung nahezu treibhausgasneutral ist, sollten die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.”

Dies ist nun als vorrangiger Belang in was zu berücksichtigen?

A

In allen Ermessens- oder Abwägungsentscheidungen der Fachbehörden als vorrangiger Belang zu berücksichtigen!

23
Q
A
24
Q
A
25
Q
A
26
Q

Änderung des EEG

Was ist das besondere nun nach § 2 EEG

A

Grob gesagt, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien nun im ÜBERRAGENDEN öffentlichen Interesse liegt.

Das heißt bei der Schutzgüterabwägung muss das Schutzgut ebenfalls im ÜBERRAGENDEN öffentlichen Interesse liegen, um eine Ablehnung eines Antrags ggf. abzulehnen.

26
Q

Der Genehmigungsbescheid

Wann ist die Genehmigung erteilt?

A

Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen aus den Stellungnahmen aller beteiligten Träger vorliegt

27
Q

BImSchG - Genehmigungsantrag

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in § 10 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff der 9. BImSchV festgelegt.

Nenne den Ablauf in 4 Schritten.

A
  1. Bekanntmachung
    (öffentl. Bekanntmachung des Antrages im Amtsblatt sowie im Internet oder der örtlichen Tageszeitung)
  2. Auslegung (Antragsunterlagen liegen bei der Genehmigungsbehörde und bei der Standortgemeinde einen Monat zur Einsicht aus. Können aber auch im UVP-Portal online eingesehen werden.)
  3. Einwendungen
    (Bis 1 Monat nach Auslegung können Einwendungen erhoben werden)
  4. Erörterung
    (Bei relevanten Einwänden (lieg im Ermessen der Genehmigungsbehörde) wird ein Erörterungstermin durchgeführt, um diese Einwände eingehender zu bearbeiten.
    -> Der ganze Prozess schafft Rechtssicherheit!
28
Q

Der Genehmigungsbescheid

Darin sind auch grundlegende Informationen des Windenergievorhabens (wie Anzahl der Anlagen, Standort-Koordinaten oder Anlagentyp) sowie die Nebenbestimmungen (z.B. Betriebseinschränkungen zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten) zusammengefasst.

A

29
Q

Wie viele Jahre dauert die Genehmigung von WEA im Durchschnitt? (Nur das Genehmigungsverfahren an sich ab Einreichung)

A

ca. 3 Jahren