Wind Projektentw. 3 Flashcards
Groß- und Greifvögel
Seit dem 29.07.2022 ist eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten.
Von besonderer Bedeutung sind dabei: ?? (2)
- die bundeseinheitliche Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten und dessen Bereiche zur Prüfung (BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 1)
- die bundeseinheitliche Liste mit fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Tötung oder Verletzung von Exemplaren europäischer Vogelarten durch WEA (BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2)
Groß- und Greifvögel
Die Bereiche zur Prüfung kollisionsgefährdeter Brutvogelarten ist in drei Bereiche unterteilt: ?? (3)
Nahbereich (§ 45b Abs. 2): innerhalb Nahbereich sind keine WEA zulässig
Zentraler Prüfbereich (§ 45b Abs. 3): i.d.R. signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos, jedoch widerlegbar durch geeignete Schutzmaßnahmen
Erweiterter Prüfbereich (§ 45b Abs. 4): signifikante Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos nur dann, wenn artspezifische Habitatnutzung oder funktionale Beziehungen vorliegen.
(siehe slide 5!)
Kollisionsgefährdete Brutvogelarten - BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 1
Nenne zwei Beispiele!
Rotmilan
Schreiadler
(Rest siehe slide 6 alle Vögel mit entsprechend Nahbereich, Zentralem Prüfbereich und Erweitertem Prüfbereich)
Kollisionsgefährdende Brutvogelarten
Was gilt bei Brutplätzen außerhalb des erweiterten Prüfbereiches?
Es besteht keine signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos
-> daher: keine Schutzmaßnahmen zur Minderung erforderlich
Kollisionsgefährdende Brutvogelarten
Wenn im erweiterten Prüfbereich eine signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos für eine kollisionsgefährdete Vogelart vorliegt (z.B. erhöhte Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Rotorbereich durch artspezifische Habitatnutzung oder funktionale Beziehung, kann diese durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen hinreichend verringert werden.
Wahr/Falsch?
FALSCH
-> NICHT HINREICHEND verringert werden
Kollisionsgefährdete Brutvogelarten
Die signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos im zentralen Prüfbereich kann widerlegt werden durch: ?? (3)
eine Habitatpotenzialanalyse
eine Raumnutzungsanalyse
Minderung durch die fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nach BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2)
((Habitatpotenzialanalyse ist momentan nicht verfügbar, eine Raumnutzungsanalyse ist sehr aufwendig und kostspielig, sodass am Ende eigenlich nur die Minderung durch die fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nach BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2 in Frage kommt))
Anerkannte Schutzmaßnahmen - BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2
Nenne 6 mögliche anerkannte Schutzmaßnahmen! (Wichtig für Prüfung!!)
Kleinräumige Standortwahl (Micro-Sitting) (kleinräumige Verschiebung der WEA, sollte aber schon früh geprüft werden)
Antikollisionssystem
Abschaltung bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen
Anlage von attraktiven Ausweichnahrungshabitaten
Senkung der Attraktivität von Habitaten im Mastfußbereich
Phänologische Abschaltung
Anerkannte Schutzmaßnahmen - BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2
Erkennung der Zielart über automatisierte Kamera- und/oder radarbasierte Systeme. Bei Unterschreitung einer artspezifisch festgelegten Distanz durch die Zielart, geht die WEA per Signal in den “Trudelbetrieb”.
Wie nennt man dieses System, was eine anerkannte Schutzmaßnahme darstellt?
Antikollisionssystem
Anerkannte Schutzmaßnahmen - BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2
Abschaltung bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen:
Vorübergehende Abschaltung von bis zu 3 Tagen der WEA bei Grünlandmahd und Ernte von Feldfrüchten sowie des Pflügens zwischen 1.April und 31.August auf Flächen, die in weniger als 250 Metern Entfernung vom Mastfußmittelpunkt einer WEA gelegen sind.
…
Anerkannte Schutzmaßnahmen - BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2
Anlage von attraktiven Ausweichnahrungshabitaten:
Die Anlage von attraktiven Ausweichnahrungshabitaten (bspw. Feuchtland oder Nahrungsgewässer) als Ablenkflächen ist artspezifisch in ausreichend großem Umfang vorzunehmen.
…
Anerkannte Schutzmaßnahmen - BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2
Antikollisionssysteme sind auf dem Markt verfügbar, allerdings nur in einem sehr kleinem Rahmen. Der Markt ist allerdings groß, weshalb die Preise sehr hoch sind und es daher noch schwer realisierbar ist.
…
Anerkannte Schutzmaßnahmen - BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2
Senkung der Attraktivität von Habitaten im Mastfußbereich:
Die Minimierung der Anlockwirkung kollisionsgefährdeter Arten im direkten Umfeld der WEA, durch eine unattraktive Gestaltung des Mastfußbereiches (Rotorüberstrichene Fläche zuzüglich 50 Metern) sowie der Kranstellfläche.
-> Beispielsweise durch Schotterung des Turmfußes.
…
Anerkannte Schutzmaßnahmen - BNatSchG Anlage 1 Abschnitt 2
Phänologische Abschaltung:
Abschaltung von WEA bei bestimmten, abgrenzbaren Entwicklungs-/Lebenszyklen mit erhöhter Nutzungsintensität des Brutplatzes (bspw. Balzzeit oder Zeit flügger Jungvögel).
Sie beträgt i.d.R. bis zu 4 Wochen oder bis zu 6 Wochen innerhalb des Zeitraums vom 1. März bis zum 31. August von Sonnenuntergang. Die phänologiebedingte Abschaltung kann bei bestimmten Witterungsbedingungen (artspezifisch festgelegt), wie Windgeschwindigkeit oder Starkregen beschränkt werden.
…
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden folgende Angaben gemacht: ?? (5)
Prüfung der Vermeidung oder Minderung von Beeinträchtigungen
Bestandserfassungen
Eingriffsbewertung
Kompensationsmaßnahmen
Darstellung der Ergebnisse
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Umfasst im wesentlichen was? (2)
Eingriffsbewertung
Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Umfasst im Wesentlichen: Eingriffsbewertung sowie Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen
Welche Pfade gibt es im LBP und welche Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen sind dabei jeweils zu nennen?
1) Landschaftsbild
Landschaftsbildkompensation -> Kompensation über Ersatzgeldzahlung oder eingriffsnahes Ökokonto
2) Multifunktionale Beeinträchtigungen (Pflanzen, Boden, Wasser, Klima & Luft)
Multifunktionaler Kompensationsbedarf:
- für Biotopbeseitigung bzw. -veränderung
- für Funktionsbeeinträchtigung
- für Teil-/Vollversiegelung bzw. Überbauung
-> Kompensation über eingriffsnahes Ökokonto
Landschaftsbildkompensation
Eingriff in das Landschaftsbild erfolgt auf Grundlage des?
Kompensationserlasses
Landschaftsbildkompensation
Eingriff in das Landschaftsbild erfolgt auf Grundlage des Kompensationserlasses
Beschreibe das Vorgehen!
- Bemessungskreis bestimmt (entspricht 15-fachen Gesamthöhe (Nabenhöhe+Rotorblatt) der geplanten WEA)
- Allen Landschaftsbildräumen im Bemessungskreis wird ein “Zahlungswert pro Meter Anlagenhöhe” entsprechend ihrer jeweiligen Wertstufe zugeordnet.
- Die Berechnung der Ersatzgeldzahlungen erfolgt anhand der folgenden Gleichung:
Ersatzgeldzahlung =
Summe aus (Gesamthöhe der Anlage [m] x Kostensatz x Flächenanteil Landschaftsbildraum
-> siehe Beispiel und Tabelle slide 12+13!
Landschaftsbildkompensation
Beispiel: Bemessungskreisberechnung
Es sind folgende Informationen gegeben:
- Geplante WEA ist eine eno160-6.0 mit 165m Nabenhöhe
- es liegt eine Gesamthöhe von 245m vor
Bestimme den Radius und die Fläche des Bemessungskreises!
Radius Bemessungskreis = 15 x 245, = 3675m
-> weil Bemessungskreis entspricht der 15-fachen Gesamthöhe der geplanten WEA
Fläche Bemessungskries = 4.242,8 ha (pi x r^2)