Willensmängel Flashcards
Willensmängel
Was gilt, das wirklich Gewollte oder das Erklärte? Motivation?
- Irren ist menschlich
Fehler können passieren,
Das Erklärte ist nicht gleich das Gewollte
o aus ganz unterschiedlichen Gründen
- 3 Lösungsansätze
- Unbeachtliche Willensmängel
- Willenserklärungen, die zur Nichtigkeit führen
- Willensmängel, die zur Vernichtbarkeit führen, d.h. zur Anfechtung
Unbeachtliche Willensmängel
Motivirrtümer; einer irrt sich, hat aber keine Auswirkungen
Erklärung gilt
Willenserklärungen, die zur Nichtigkeit führen
Wille und Erklärung bewusst voneinander abweichen WE nichtig
einer hat was Falsches erklärt
sofort nichtig
§116:
• Erklärende weiß, dass Wille und Erklärung nicht übereinstimmen
• Vertragspartner weiß es nicht
o Keiner hat sich geirrt
§118
• Scherzhafte Willenserklärung (Annahme, dass alle wissen, dass es eine Scherzerklärung ist)
§117:
• Beide Parteien schließen gemeinschaftlich ein Geschäft ab (um ein anders Geschäft zu verschleiern).
• Schleiergeschäft – nichtig
• verdecktes Geschäft – gültig (außer bei falscher Form z.B. nicht beglaubigt)
Willensmängel, die zur Vernichtbarkeit führen, d.h. zur Anfechtung
- alle anderen Irrtümer
Wille und Erklärung unbewusst auseinander fallen
nicht bloß auf Motivebene - d.h. fehlerhafte WE ist zunächst wirksam und bleibt wirksam
außer man fechtet sie an