Willensmängel Flashcards

1
Q

Willensmängel

A

Was gilt, das wirklich Gewollte oder das Erklärte?  Motivation?
- Irren ist menschlich
 Fehler können passieren,
 Das Erklärte ist nicht gleich das Gewollte
o aus ganz unterschiedlichen Gründen

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2
Q
  • 3 Lösungsansätze
A
  1. Unbeachtliche Willensmängel
  2. Willenserklärungen, die zur Nichtigkeit führen
  3. Willensmängel, die zur Vernichtbarkeit führen, d.h. zur Anfechtung
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3
Q

Unbeachtliche Willensmängel

A

 Motivirrtümer; einer irrt sich, hat aber keine Auswirkungen
 Erklärung gilt

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4
Q

Willenserklärungen, die zur Nichtigkeit führen

A

 Wille und Erklärung bewusst voneinander abweichen  WE nichtig
 einer hat was Falsches erklärt
 sofort nichtig

§116:
• Erklärende weiß, dass Wille und Erklärung nicht übereinstimmen
• Vertragspartner weiß es nicht
o Keiner hat sich geirrt
§118
• Scherzhafte Willenserklärung (Annahme, dass alle wissen, dass es eine Scherzerklärung ist)
§117:
• Beide Parteien schließen gemeinschaftlich ein Geschäft ab (um ein anders Geschäft zu verschleiern).
• Schleiergeschäft – nichtig
• verdecktes Geschäft – gültig (außer bei falscher Form z.B. nicht beglaubigt)

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5
Q

Willensmängel, die zur Vernichtbarkeit führen, d.h. zur Anfechtung

A
  1.  alle anderen Irrtümer
     Wille und Erklärung unbewusst auseinander fallen
     nicht bloß auf Motivebene
  2. d.h. fehlerhafte WE ist zunächst wirksam und bleibt wirksam
    außer man fechtet sie an
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