Gefährdungshaftung Flashcards
Verschuldensprinzip
keine Haftung ohne Verschulden
Gefährdungshaftung
nun haftet der Schädiger unabhängig vom Verschulden allein aufgrund der Rechtsgutsverletzung
Grund: besonderen Gefährlichkeit der jeweiligen Handlung oder des zu beherrschenden Gegenstandes.
Weil man also etwas besonders Gefährliches tut oder hat soll man haften, unabhängig davon, ob im konkreten Fall tatsächlich ein Verschulden vorliegt oder nicht.
Zur Gefährdungshaftung gehören
die Tierhalterhaftung nach § 833
a) Haftung für Wildschäden nach BjagdG
b) Haftung für die Gefahren durch Technik (Eisenbahn nach § 1 HaftPflG, KfZ nach § 7 StVG, Flugzeug nach §§ 44, 45 LuftVG, Umwelthaftung nach AtomG..)
c) Haftung des Herstellers für seine Produkte nach ProduktHaftG
• Haftet für Schäden die das Tier verursacht. Stellung als Tierhalter berechtigt, dass jemand Haftet
• Pkw grundsätzlich. Haftet PKW Halter
• Produzent eines Produkts haftet für sein Produkt = Produzentenhaftung
o kann nur beschränken, wenn man auf alles hinweist, sonst haftet er
Wie kann man Produzentenhaftung beschränken
BSP
kann nur beschränken, wenn man auf alles hinweist, sonst haftet er
- BSP: 14.1
o auf einer Packung mit Nägel muss drauf stehen, dass sie Kleine schluckbare Teile enthält, und das Produkt nicht für Kinder unter 3 Jahren gedacht ist. - BSP: 14.3
o Integralhelm für Motoradhelm schlimme Verletzung, da Visier nicht geschlossen
o Hinweis zum Schließen nötig, sonst haftet er.