Allgemeine Geschäftsbedingungen Flashcards
- Allgemeines zu AGB
o seit 1.1.2002 in das BGB eingefügt
o früher im AGBG geregelte
o Verbraucherschutzvorschriften, die Nachteile für den Kunden verhindern sollen
o Alle AGBs von gleichen Instituten werden immer ähnlicher
o Verbraucher hat keine AGBs
o gehen von oben nach unten
> Hersteller gibt AGBs dem Vertrieb (z.B. Saturn) dieser gibt sie dem Verbrauer
o Gesetzgeber will Verbraucher Schützen
Einschränkung der Vertragsfreiheit um Schräglage auszumerzen
o Normkontrollverband
> kann AGB überprüfen lassen einfach so ohne entstandenen Schaden
Warum AGBs
o 1. häufig wo es an Regeln fehlt aber Bedarf ist
o 2. oder wenn er die gesetzl. Lastenverteilung ändern will
1. z.B. Leasing Vertrag –> sui generis (Eigener Vertrag)
2. – >immer weiter genutzt
o 2. Vertrag wasserdichter machen
- Definition AGBs
§§ 305 ff
o vorformuliert
o für eine Vielzahl von Verträgen aufgestellt
o (im Gegensatz dazu steht individuelles Aushandeln).
- Die AGBs müssen Vertragsinhalt geworden sein, das liegt vor, wenn
o der Verwender bei Vertragsschluss auf sie hinweist
d.h. Bei Abschluss
> man muss AGBs zum Verbraucher bringen
> AGBs am Kassenautomaten im Parkhaus oder auf Rechnung sind keine,
da nicht bei Abschluss
o der Verwender dem Kunden die Möglichkeit gibt, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu erlangen
> Blinden darf man keine AGBs geben, die er nicht lesen kann
> nicht zu klein gedrückt, sonst auch ungültig
o der Kunde mit deren Geltung einverstanden ist (u.U. durch schlüssiges Verhalten)
AGBs sonstiges
- Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil,
- individuelle Abreden haben Vorrang verdrängen entsprechenden AGB-Teil §305 b
- Inhaltskontrolle der AGBs nach den §§ 307 (generell), 308 und 309 (speziell), wonach man diese in umgekehrter Reihenfolge prüft!
- Rechtsfolge bei Unwirksamkeit: der Vertrag bleibt nach § 306 grundsätzlich wirksam, nur ohne die fraglichen Klauseln.
- §309. 8. b) Mängel
o Teil wird fehlerhaft verkauft und muss es immer nur reparieren
o ist einzuhalten, da er Nacherfüllung leisten muss
Schema AGB
- Prüfungsschema für AGBs:
a) AGB im Sinne § 305 I - wenn ja,
o vorformuliert
o für Vielzahl von Verträgen
o Rechtzeitig gestellt
b) Vertragsbestandteil nach § 305 II - wenn ja,
c) Vorrangige Individualabrede nach § 305 b - wenn nein, - selbst ausgemachtes verdrängt den entsprechenden AGB-Teil
d) Überraschende Klausel nach § 305 c - wenn nein,
e) Unwirksamkeit nach §§ 309( 8.b), 308 (Achtung Unternehmer) - wenn nein,
f) Unwirksamkeit nach § 307 (generell)- wenn nein
Klausel ist wirksamer Vertragsbestandteil
- BSP 14.2.1
Autohaus Bernhard hat in der Hauptfiale die AGBs ausgehängt, in ihrer zweiten Filiale steht ein Verweis zur Hauptfiale für die AGBs. Ist das gültig?
o gilt nicht, denn die AGBs muss man zum Verbraucher bringen
- BSP 14.2.2
Kaufvertrag Abschluss, AGB auf Lieferschein. Sind die AGBs gültig
Eigenschaften:
gilt für mehre Verträge ja
vorformuliert ja
vor Vertragsabschluss Nein
o Kein AGB, da nach Abschluss
- BSP 14.2.3
Ein Makler hat AGBs, darin steht Maklerlohn ohne Rücksicht auf Leistung, d.h. er bekommt lohn, auch wenn der Makler nichts findet
1. Formvertrag ja
2. Vor Abschluss ja
3. Vorherige Abrede Nein
Überraschend? es ist nicht überraschend, dass er das schreibt
307 (2)
• unangemessene Benachteiligung, da der Zweck des Vertrags es ist, dass der Makler dafür bezahlt wird ein Haus oder eine Wohnung zu finden.
- BSP 14.2.4
Bankkunde unterschreibt, dass er pauschal mit allen einverstanden ist (steht in 1. AGBs). Bank ändert AGBs zu seinem Nachteil
man kann wiedersprechen, Aber wenn man nicht nein sagt, sagt man ja
hier aber nicht, so denn hier sagt er, dass man immer zustimmt
- BSP 14.2.5
5 Euro Verpackungspauschale für Blumen, AGB steht im Laden. man bestellt online und sieht AGBs nicht (oder bestellt per Telefon)
muss Verpackung nicht zahlen
wenn sie da ist, dann hälfte sie, die zahlen können
• aber man ist überrascht, dass in AGBs zu finden, da man eher mit Preisaushangrechnet
- BSP 14.2.6
Kauft Kaffeemaschine, 2 Lieferungen für 45 Euro Kaffee für 1 Jahr alle 3 Monate steht in AGB
allgemein ja vorformuliert ja Einverständnis ja individuell / eigene Absprache nein überraschende Klause!! JA
- BSP 14.2.7
Sie will die Maschine nicht mehr und sieht diesen Vorfall als Möglichkeit die Maschine loszuwerden. Ist das möglich?
nur Klausel fällt weg, der restliche Vertrag ist bindend!
Es gibt kein generelles Rückgaberecht, außer etwas ist kaputt
nein nicht möglich
- BSP 14.2.8
Bewachungsunternehmen: Haftung für Mangelhafte Bewachung ist ausgeschlossen in AGB. Es wurde eingebrochen. Sind die AGBs gültig oder muss doch die Firma haften?
307 2. wesentlich Rechte und Pflichten soll Aufpassen
Die Firma muss haften