Allgemeine Geschäftsbedingungen Flashcards

1
Q
  • Allgemeines zu AGB
A

o seit 1.1.2002 in das BGB eingefügt
o früher im AGBG geregelte
o Verbraucherschutzvorschriften, die Nachteile für den Kunden verhindern sollen
o Alle AGBs von gleichen Instituten werden immer ähnlicher
o Verbraucher hat keine AGBs
o gehen von oben nach unten
> Hersteller gibt AGBs dem Vertrieb (z.B. Saturn) dieser gibt sie dem Verbrauer
o Gesetzgeber will Verbraucher Schützen
 Einschränkung der Vertragsfreiheit um Schräglage auszumerzen
o Normkontrollverband
> kann AGB überprüfen lassen einfach so ohne entstandenen Schaden

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2
Q

Warum AGBs

A

o  1. häufig wo es an Regeln fehlt aber Bedarf ist
o  2. oder wenn er die gesetzl. Lastenverteilung ändern will
1. z.B. Leasing Vertrag –> sui generis (Eigener Vertrag)
2. – >immer weiter genutzt
o  2. Vertrag wasserdichter machen

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3
Q
  • Definition AGBs
A

§§ 305 ff
o vorformuliert
o für eine Vielzahl von Verträgen aufgestellt
o (im Gegensatz dazu steht individuelles Aushandeln).

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4
Q
  • Die AGBs müssen Vertragsinhalt geworden sein, das liegt vor, wenn
A

o der Verwender bei Vertragsschluss auf sie hinweist
 d.h. Bei Abschluss
> man muss AGBs zum Verbraucher bringen
> AGBs am Kassenautomaten im Parkhaus oder auf Rechnung sind keine,
da nicht bei Abschluss
o der Verwender dem Kunden die Möglichkeit gibt, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu erlangen
> Blinden darf man keine AGBs geben, die er nicht lesen kann
> nicht zu klein gedrückt, sonst auch ungültig
o der Kunde mit deren Geltung einverstanden ist (u.U. durch schlüssiges Verhalten)

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5
Q

AGBs sonstiges

A
  • Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil,
  • individuelle Abreden haben Vorrang  verdrängen entsprechenden AGB-Teil §305 b
  • Inhaltskontrolle der AGBs nach den §§ 307 (generell), 308 und 309 (speziell), wonach man diese in umgekehrter Reihenfolge prüft!
  • Rechtsfolge bei Unwirksamkeit: der Vertrag bleibt nach § 306 grundsätzlich wirksam, nur ohne die fraglichen Klauseln.
  • §309. 8. b) Mängel
    o Teil wird fehlerhaft verkauft und muss es immer nur reparieren
    o  ist einzuhalten, da er Nacherfüllung leisten muss
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6
Q

Schema AGB

A
  • Prüfungsschema für AGBs:
    a) AGB im Sinne § 305 I - wenn ja,
    o vorformuliert
    o für Vielzahl von Verträgen
    o Rechtzeitig gestellt
    b) Vertragsbestandteil nach § 305 II - wenn ja,
    c) Vorrangige Individualabrede nach § 305 b - wenn nein,
  • selbst ausgemachtes verdrängt den entsprechenden AGB-Teil
    d) Überraschende Klausel nach § 305 c - wenn nein,
    e) Unwirksamkeit nach §§ 309( 8.b), 308 (Achtung Unternehmer) - wenn nein,
    f) Unwirksamkeit nach § 307 (generell)- wenn nein
     Klausel ist wirksamer Vertragsbestandteil
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7
Q
  • BSP 14.2.1
    Autohaus Bernhard hat in der Hauptfiale die AGBs ausgehängt, in ihrer zweiten Filiale steht ein Verweis zur Hauptfiale für die AGBs. Ist das gültig?
A

o  gilt nicht, denn die AGBs muss man zum Verbraucher bringen

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8
Q
  • BSP 14.2.2
    Kaufvertrag  Abschluss, AGB auf Lieferschein. Sind die AGBs gültig
    Eigenschaften:
A

 gilt für mehre Verträge  ja
 vorformuliert  ja
 vor Vertragsabschluss  Nein
o Kein AGB, da nach Abschluss

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9
Q
  • BSP 14.2.3
    Ein Makler hat AGBs, darin steht Maklerlohn ohne Rücksicht auf Leistung, d.h. er bekommt lohn, auch wenn der Makler nichts findet
A

 1. Formvertrag  ja
 2. Vor Abschluss  ja
 3. Vorherige Abrede  Nein
 Überraschend?  es ist nicht überraschend, dass er das schreibt
 307 (2)
• unangemessene Benachteiligung, da der Zweck des Vertrags es ist, dass der Makler dafür bezahlt wird ein Haus oder eine Wohnung zu finden.

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10
Q
  • BSP 14.2.4
    Bankkunde unterschreibt, dass er pauschal mit allen einverstanden ist (steht in 1. AGBs). Bank ändert AGBs zu seinem Nachteil
A

 man kann wiedersprechen, Aber wenn man nicht nein sagt, sagt man ja
 hier aber nicht, so denn hier sagt er, dass man immer zustimmt

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11
Q
  • BSP 14.2.5
    5 Euro Verpackungspauschale für Blumen, AGB steht im Laden. man bestellt online und sieht AGBs nicht (oder bestellt per Telefon)
A

 muss Verpackung nicht zahlen
 wenn sie da ist, dann hälfte sie, die zahlen können
• aber man ist überrascht, dass in AGBs zu finden, da man eher mit Preisaushangrechnet

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12
Q
  • BSP 14.2.6

Kauft Kaffeemaschine, 2 Lieferungen für 45 Euro Kaffee für 1 Jahr alle 3 Monate steht in AGB

A
	allgemein  ja
	vorformuliert  ja
	Einverständnis  ja 
	individuell / eigene Absprache   nein
	überraschende Klause!! JA
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13
Q
  • BSP 14.2.7

Sie will die Maschine nicht mehr und sieht diesen Vorfall als Möglichkeit die Maschine loszuwerden. Ist das möglich?

A

 nur Klausel fällt weg, der restliche Vertrag ist bindend!
 Es gibt kein generelles Rückgaberecht, außer etwas ist kaputt
  nein nicht möglich

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14
Q
  • BSP 14.2.8
    Bewachungsunternehmen: Haftung für Mangelhafte Bewachung ist ausgeschlossen in AGB. Es wurde eingebrochen. Sind die AGBs gültig oder muss doch die Firma haften?
A

 307 2. wesentlich Rechte und Pflichten  soll Aufpassen

  Die Firma muss haften

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