Besonderheiten des Kaufvertrags Flashcards

1
Q

Gewährleistungsrecht

A

§§ 437 ff
o jede Abweichung des Ist-Zustands vom vertraglichen Soll-Zustand!
 –> muss wissen für was es ist
o geht im Falle eines Mangels an der Kaufsache dem Anfechtungsrecht vor (Spezialität).
o bei Abweichung vom Soll-Zustand kann Käufer Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurück treten (§ 437)
 Sekundär, wenn länger immer was nicht stimmt kann man zurücktreten oder Minderung verlangen
 Geld zurück ist reine Kulanz
 wenn man etwas zurück schickt, weil es einem nicht gefällt, ist das auch Kulanz

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2
Q
  • Voraussetzungen
A

o a) Mangel der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Beachte auch die IKEA-Klausel, § § 434 II
o b) Unkenntnis des Käufers
o c) Verschulden des Verkäufers ist nicht erforderlich
 Wenn Verkäufer Fahrlässig schuld ist – Schadensersatz durch Generalleistungsrecht

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3
Q

allg

A
  • Verkäufer an gegebene Garantien gebunden, daneben verbleiben dem Käufer gleichzeitig die o.g. Gewährleistungsrechte (§§ 443, 477)
    o nur wenn Fehler schon bei Vertragsschluss(Übergabe)
    o Verjährung 2 Jahre (auch 5 oder 30 Jahre  478)
     6 Monatefrist: Verkäufer muss beweisen, dass Fehler noch nicht da war
     Danach ist Käufer in Beweispflicht
  • Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche in § 438
  • Ein vertraglicher Ausschluss der Gewährleistungsrechte ist dem Verbraucher gegenüber nur eingeschränkt zulässig, § 475. Beachte auch AGBs!
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4
Q
  • BSP 12.1

o Glas für Barbesitzer bestellt. Die Gläser Verfärben sich leider bei Sangria,

A

 wenn der Zweck bekannt ist dann gilt Gewährleistung  Nacherfüllung
o Bekannt wäre der Zweck z.B. wenn es eine Spanische Bodega ist

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