Besonderheiten des Kaufvertrags Flashcards
Gewährleistungsrecht
§§ 437 ff
o jede Abweichung des Ist-Zustands vom vertraglichen Soll-Zustand!
–> muss wissen für was es ist
o geht im Falle eines Mangels an der Kaufsache dem Anfechtungsrecht vor (Spezialität).
o bei Abweichung vom Soll-Zustand kann Käufer Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurück treten (§ 437)
Sekundär, wenn länger immer was nicht stimmt kann man zurücktreten oder Minderung verlangen
Geld zurück ist reine Kulanz
wenn man etwas zurück schickt, weil es einem nicht gefällt, ist das auch Kulanz
- Voraussetzungen
o a) Mangel der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Beachte auch die IKEA-Klausel, § § 434 II
o b) Unkenntnis des Käufers
o c) Verschulden des Verkäufers ist nicht erforderlich
Wenn Verkäufer Fahrlässig schuld ist – Schadensersatz durch Generalleistungsrecht
allg
- Verkäufer an gegebene Garantien gebunden, daneben verbleiben dem Käufer gleichzeitig die o.g. Gewährleistungsrechte (§§ 443, 477)
o nur wenn Fehler schon bei Vertragsschluss(Übergabe)
o Verjährung 2 Jahre (auch 5 oder 30 Jahre 478)
6 Monatefrist: Verkäufer muss beweisen, dass Fehler noch nicht da war
Danach ist Käufer in Beweispflicht - Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche in § 438
- Ein vertraglicher Ausschluss der Gewährleistungsrechte ist dem Verbraucher gegenüber nur eingeschränkt zulässig, § 475. Beachte auch AGBs!
- BSP 12.1
o Glas für Barbesitzer bestellt. Die Gläser Verfärben sich leider bei Sangria,
wenn der Zweck bekannt ist dann gilt Gewährleistung Nacherfüllung
o Bekannt wäre der Zweck z.B. wenn es eine Spanische Bodega ist