Stellvertretung Flashcards

1
Q

Stellvertretung Definition

A
  • = rechtsgeschäftliches Handeln einer Person mit Wirkung unmittelbar für und gegen eine andere Person.
  • Man kann sich generell bei jedem Rechtsgeschäft vertreten lassen (Ausnahme: höchstpersönliche Rechtsgeschäfte).
  • Geregelt ist die Stellvertretung in den §§ 164ff.
    o „Vertreter“ = Stellvertreter
    o „Vertretener“ = für den das Geschäft vorgenommen wird / = Geschäftsherr
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2
Q

Unterschied Vertreter und Bote

A

o Vertreter: gibt eine eigene Willenserklärung ab
1. gewisses Maß an Entscheidungsfreiheit
2.  = Vertreter im Willen
o Bote trägt lediglich eine fremde Willenserklärung weiter
1.  „Vertreter“ in der Erklärung
o die Unterscheidung kann aber schwierig werden (Vertreter mit gebundener Marschroute…).

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3
Q
  • Grundvoraussetzungen der Wirksamen Stellvertretung
A

Offenkundigkeit
Vertretungsmacht
Handeln im Rahmen der Vertretungsmacht

  • Bei wirksamer Stellvertretung Rechtsfolgen des Geschäfts treffen Vertretenen
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4
Q

Offenkundigkeit

A
  1. Es muss zum Ausdruck kommen, dass der Vertreter das Geschäft nicht für sich selbst, sondern für einen anderen abschließen will.
    • Der Vertreter muss aber darauf hinweisen, dass er in fremden Namen handelt
  2. Begründung: Schutzfunktion, Vertragsfreiheit  das Recht, den Vertragspartner frei zu wählen.
    • Davon kann er aber nur Gebrauch machen, wenn er die Person kennt.
    • Verzichtet jemand freiwillig auf die Kenntnis der Person, ist das Offenkundigkeitsprinzip nicht verletzt (Vertragsabschluss mit einem Vertreter eines anonymen Käufers).
  3. Weitere Ausnahmen vom Offenkundigkeitsprinzip:
    • Barkäufe des Täglichen Lebens,
    o Brötchenkaufen, Supermarkt, Kleidergeschäft
    • Kontrahieren mit dem Geschäftsinhaber.
    o Verkäufer spricht immer von sich, man handelt aber mit Konzern/Geschäft
     man handelt als Verkäufer im Geschäft immer für das Geschäft
  4. Nicht im fremden Namen handelt, wer lediglich unter fremder Namensangabe handelt.
    • Hier soll die Wirkung des Geschäfts den treffen, der es vornimmt
  5. Wenn nicht klar ist, dass in fremden Namen gehandelt wurde  selbst gekauft
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5
Q

Vertretungsmacht

A
  1. man muss zur Vertretung berechtigt/ermächtigt sein.
    • kann gesetzlich oder rechtsgeschäftlich sein
    o gesetzliche Vertretungsmacht (z.B. §1626, organschaftliche Vertretungsmacht …)
    o Vollmacht = rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
     sie unten bei Vollmacht
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6
Q

Handeln im Rahmen der Vertretungsmacht

A
  1. z.B. kein Überschreiten der Vollmacht
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7
Q

Vertreter ohne Vertretungsmacht

A

der Vertreter handelt ohne Vertretungsmacht oder überschreitet er diese
o §177:
1. Verträge sind schwebend wirksam:
2. Möglichkeiten
• 1. Vertretene kann das Geschäft genehmigen
 Rechtsgeschäft zwischen Vertretenen und Geschäftspartner zustande gekommen
Vertretene nimmt Wirkung für sich in Anspruch nehmen.
• 2. nicht genehmigt
 Haftung nach §179 auf Erfüllung oder Schadensatz
o Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet dem Geschäftspartner
o Geschäftspartner hat Wahl: Erfüllung oder Schadensersatz

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8
Q

Vollmacht

A

o formfrei  konkludent (z.B. Duldungsvollmacht), schriftlich, mündlich, notariell…

o § 166 – lesen
1. Willensmängel, die evtl. zur Anfechtung berechtigen s.u.
• Wichtig: Vertreter muss sich geirrt haben
 Vertretene darf dann das Geschäft anfechten

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9
Q

Arten der Voll macht

A
  1. Innen Vollmacht
  2. außer Vollmacht
  3. Duldungs- und Anscheinsvollmacht können entstehen
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10
Q

Innen Vollmacht

A

Vertreter weiß bescheid

 sagt zu dem Vertreter: hol mir das

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11
Q

außen Vollmacht

A

Vertragspartner weiß bescheid
 sagt zu Vertragspartner: gleich kommt der, der macht das
• z.B. Prokura (Vollmacht für alle Arten von Rechtsgeschäften für den Betrieb) im Handelsregistereingetragen
• Achtung! Falls die Prokura nicht gelöscht

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12
Q

Duldungs- und Anscheinsvollmacht

A

• sind ähnlich nur ein anderer Blickwinkel
• Duldung:
o benimmt sich als Vertreter ohne es zu sein, aber ich dulde es
• Anscheinsvollmacht
o hat es solange gemacht, dass es den Anschein hat, dass jemand bevollmächtigt ist

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13
Q

Schema ob Stellvertretung rechtsgültig ist

A

Voraussetzungen Prüfen
o 1. Offenkundigkeitsprinzip
1. ist bekannt, dass die Person in fremden Namen handelt?
• nötig wegen Vertragsfreiheit
2. Ausnahme: Barkäufe des täglichen Lebens
o 2. Vertretungsmacht prüfen (gesetzl. oder rechtsgeschäftlich)
1. Vollmacht = rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
• Innen Vollmacht: Vertreter weiß bescheid
 sagt zu dem Vertreter: hol mir das
• außer Vollmacht: Vertragspartner weiß bescheid
o 3. Handeln im Rahmen der Vertretungsmacht

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14
Q
  • BSP 6.4.1:
    Ein Chef hat eine super Sekretärin. Von sich aus macht sie mit der Zeit immer. Ihr Chef lässt das zu, auch wenn er sie nie richtig dafür bevollmächtigt hat. Er war bis her immer zufrieden, deshalb sagte er nie etwas, jedoch ist er mit dem Letzen Deal unzufrieden und möchte den nicht. Wie ist die Rechtslage?
A
  1. Offenkundigkeit  ja, sie wickelt Geschäfte ab im Namen von ihrem Chef
  2. Vertretungsmacht  Nein
  3. ABER: da Chef es immer zugelassen hat und auch nie seine Geschäftspartner aufgeklärt hat, könnte eine Duldungs- bzw. eine Anscheinsvollmacht entstanden sein.
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15
Q
  • BSP 6.4.2:
    Die zwei Freunde Heinrich und Erwin sammeln beide liebend gerne Briefmarken. Da Erwin einen befreundeten Händler hat, der ihm immer ein wenig Rabatt geben, kauft er für beide immer die Briefmarken. Im Laufe der 50 Jahre hat sich das System so entwickelt, dass der Händler an Erwin und Heinrich entsprechenden Briefmarken schickt, Erwin die Rechnung bezahlt und Heinrich Erwin bezahlt.
    Durch einen schlimmen Streit brechen die beiden den Kontakt ab und wollen nichts mehr miteinander zu tun haben. Da erhält Erwin wieder eine Lieferung der Briefmarken, die für beide gedacht sind. Er fordert Heinrich auf diese zu bezahlen. Jedoch will Heinrich das nicht. Zählt Erwin als ein Stellvertreter von Heinrich?
A
  1. Offenkundigkeit  Ja, Händler sendet es ja auch an Heinrich
  2. Vertretungsmacht  ursprünglich nein
     ABER: Duldungs- /Anscheinsvollmacht besteht durch die 50 Jahre
     Vertretungsmacht:
    i. Ja, da der Händler auch nichts von dem Streit weiß.
    ii. Nein, wenn der Händler von dem Streit wüsste
  3. Handeln im Rahmen  JA
     In diesen Fall ist Erwin ein Stellvertreter von Heinrich, da eine Duldungs-/ Anscheinsvollmacht entstanden ist
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16
Q
  • BSP 6.4.3:
    Fritz will Frida heiraten, jedoch kommt ihm an dem Tag etwas dazwischen. Er möchte seinem Freund eine Vollmacht geben, damit dieser das für ihn übernehmen kann. Ist das möglich?
A

Eheschließung und Testamente sind höchst persönliche Rechtsgeschäfte. Diese
müssen selbst gemacht werden und kann niemand auch nicht mit einer Vollmacht übernehmen, deswegen ist das nicht möglich

17
Q
  • BSP 6.4.4:
    Der Agent eines Kunsthändlers, soll ihm ein Gemälde besorgen. Jedoch weiß er, dass der Händler des Gemäldes ihn nicht besonders gut Leiden kann, deswegen soll der Agent seinen Namen nicht nennen und nur sagen, dass es für einen anonymen Käufer ist.
    Ist das möglich? Warum?
A
  1. Offenkundigkeitsprinzip  man muss sagen, dass man im fremden Namen handelt
     das Trifft hier zu
     wenn der Verkäufer sich darauf einlässt, dass er den genauen Käufer nicht kennt so ist es möglich
18
Q
  • BSP 6.4.5:
    Schmuckhändler Richie hat sich ein Verkaufsmodell überlegt. Dabei geht einer seiner Angestellten zu den Damen mit einem Koffer voller Probestücken. Diese können die Frauen, dann mit ihren eigenen Kleidungsstücken anprobieren. Möchten Sie eines der Schmuckstücke kaufen, so bezahlen sie diese direkt bei dem Angestellten und bekommen dann im Laufe der nächsten Tage die entsprechenden Stücke zu geschickt.
    So erhalten die Damen eine Mail, dass der Angestellte Maier bald rumgehe.
    Jedoch zerstreiten sich Richie und Maier und Richie kündigt ihn.
    Herr Maier hat noch den Koffer mit dem Schmuck, geht zu den Frauen und steckt das Geld in seine eigene Tasche.
    Wer haftet den Frauen gegenüber? Wie kann das geändert werden?
A
  1. Offenkundigkeit  es ist bekannt, dass Maier in fremden Namen handelt
  2. Vertretungsmacht
     Früher: Ja, als außen und innen Vollmacht
     Jetzt: innen Vollmacht entzogen, außen Vollmacht existiert rechtsscheinlich noch
    Der Juwelier haftet den Frauen gegenüber.
  3. Anders: wenn Richie auf irgendeinen Weg nach außen kommuniziert hätte, dass Herr Maier dafür nicht zuständig ist.
    a. Mögliche Kommunikationswege, Handelsregister den Eintrag löschen, Mail… je nach Klientel
    b. Wenn es öffentlich geteilt und es eine Person nicht mitbekommt, so ist dies das Pech für die eine Person
19
Q
  • BSP 6.4.6:
    Ein Opern-Fan will unbedingt einen Platz. er gibt sich als Sekretär des Bürgermeisters aus, um einen guten Platz zu bekommen und kauft für sich so Karten. Die Oper freut sich auf den hohen Besuch und gibt extra hier für einen Empfang. Nun kommt es raus, dass der Bürgermeister nicht die Karten bestellt hat, sondern der Opern-Fan. Untersuchen sie die Rechtslage.
A
  1. Es kam zu einem wirksamen Vertrag
  2. Opern-Fan hat ist keine Vertretungsmacht
     Vertreter ohne Vertretungsmacht
  3. Vorgehen
    a. der echte Bürgermeister wird zu erst gefragt, ob er den Platz möchte, denn er hat erstes Zugriffsrecht
    i. Bürgermeister sagt zu  Erfüllung
    ii. Er will nicht  §179
  4. Oper lässt Opern-Fan den Platz  Erfüllung
  5. Oper will Schadensersatz
    a.  Opern-Fan muss für alle Kosten aufkommen
    i. für Empfang
    ii. Karte
    iii. Gerichtskosten…
20
Q
  • BSP 6.4.7:
    In einer Prüden Kleinstand wohnen nur verheiratete Paare, wo die Frau immer den Namen des Mannes annimmt. Um eine Wohnung zu bekommen, gibt sich ein unverheiratetes Paar als ein solches Verheiratetes aus. Handel sie im Namen eines anderen?
A
  1. NEIN, sie handeln nur mit falschen Namen
21
Q
  • BSP 6.4.8:
    Die Prokuristen einer Firma dürfen Geschäfte bis 10k abschließen (nicht Grund und Boden verkaufen). Der eine Prokurist verkauft Grund und kauft Theke für 15k.
A
  1. Offenkundigkeit  JA
  2. Über Rahmen!
  3. Aber der 3. weiß nicht wie viel Prokurist darf (im Handelsregister kann das eingeschränkt werden).
  4. Folgen:
    • Im innen Verhältnis bekommt man vom Prokuristen das restliche Geld (5k)
    • im außen Verhältnis schuldet man das Geld für die Theke
  5. Prokuren  geschäftliches Eigentum, also Grund kann nicht über sie verkauft werden! Dafür haben sie keine Vollmacht
    • Erfüllung würde also nicht gehen, da ihm der Grund nicht gehört
22
Q
  • BSP 6.4.9
    Vertreter soll für 890 Euro Waschmaschine kaufen. Es entsteht aber aus Versehen ein Zahlendreher und er kauft für 980 Euro eine.
A
  1. Offenkundigkeit  Ja, bekannt dass er in fremden Namen handelt
  2. Hat Vertretungsmacht  Ja
  3. im Rahmen  Nein, jedoch ein Irrtum
    • wer ist am Zahlendreher schuld?
    o wenn sich Vertreter irrt, dann kann der Geschäftsherr das Geschäft anfechten