unerlaubte Handlungen Flashcards
- Deliktsrecht
Verlangen nach Schadensersatz, als Opfer einer unerlaubten Handlung
wie entsteht die Haftung
Die Haftung für ein solches Verhalten entsteht per Gesetz
o d.h. unabhängig von einer vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien
o In den §§ 823 ff BGB finden wir die gesetzlichen Haftungstatbestände, wonach man für Personenschäden und/oder Sachschäden Schadensersatz verlangen kann. Weitere Haftungstatbestände finden sich außerhalb des BGB in Sondergesetzen: § 7 StVG, § 25 AtomG,….
wann haftet man
- Grundsätzlich haftet man im deutschen Recht nur für rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten, wobei Rechtswidrigkeit bedeutet, dass dem Schädiger keine Rechtfertigungsgründe (Notwehr, Einwilligung des Opfers…) zur Seite stehen.
Schuldhaft beinhaltet, dass die Handlung entweder vorsätzlich, zumindest aber fahrlässig geschehen ist.
o Rechtswidrigkeit
–>Einwilligung, antizipierte Einwilligung –> z.B. Bewusstloser soll spritze bekommen
Kannibalismus keine Einwilligung ins Recht des Lebens möglich
• nur Gliedmaßen könnte man abgeben
• Bisher zählt Tötung zum Strafrecht Schadensersatz für Hinterbliebenen
- Strafverfahren
o geht nicht um Opfer, Geld geht an Gemeinnützige Organisationen Zivilrecht nach 823
- § 823 I
o schützt bestimmte enumerierte Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum..).
- das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und bestimmte Familienrechte.
- Rechtsgutsverletzung an einem der aufgezählten Rechtsgüter beim Opfer gekommen. Dadurch muss dem Opfer ein Vermögensschaden entstanden sein, der dann durch den Schadensersatz zu beheben ist.
- -> , dass die Handlung ursächlich für die Rechtsgutsverletzung sein muss - und die Rechtsgutsverletzung ursächlich für den entstandenen Schaden sein muss
- Muss prüfen, ob die Folge nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit lag und ob eine solche Folge auch vom Schutzzweck der Norm erfasst ist.
Schadenersatz
- Im Bereich des Schadensersatzes gilt das Prinzip der Naturalrestitution - es soll der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Heute i.d.R. Schadensersatz in Geld nach §§ 249 - 255.
verletzung des Schutzgesetzes –> kann nach 823 II Schadensersatz zustehen. ( große Teile des Strafrechts, Gebote und Verbote der StVO)
Haftung des Geschäftsherren für seinen Verrichtungsgehilfen
wenn dieser in Ausübung seiner Verrichtung einem anderen einen Schaden zufügt.
Grundsätzlich tritt der Geschäftsherr dann haftungsrechtlich an die Stelle des Verrichtungsgehilfen. Er hat jedoch die Möglichkeit, sich zu exkulpieren. Wenn er hinsichtlich Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen sorgfältig war, so muss er nicht haften.
- BSP 13.1
o Schreibtischlampe explodiert. Schreibtisch kaputt und ich verletzt
1. über Haftung Vertraglichschiene nutzen (engste Bezeichnung)
aber geht auch über §823
Schadensersatz geht nur Einmal!
- BSP 13.2
o Jemand räuchert seinen Nachbar jeden Tag aus
Hier nur Eigentum im Paragraph, aber Besitzer zählt nun zu Sonstiges
- sonstiges Recht
- sonstiges Recht absolutes Recht muss ebenwürdig sein mit anderen (BSP 13.2)
- Gefährdungshaftung = Ausnahme §833
- BSP 13.3
o Bei einem Schweinemastbetrieb finden Bauarbeiten statt. Leider wird von einem Bagger ein Kabel durch trennt und der Betrieb wird lahmgelegt. Da die Schweine besonders gezüchtete Hybriden sind, welche keine Hitze aushalten, benötigen sie die Klimaanlage. Diese ist jedoch nun ebenfalls ausgefallen, weswegen die Tiere auf Grund der hohen Temperaturen alle sterben.
o Ebenfalls ist die Kartoffelpackmaschine ausgefallen.
o Es bestand kein Vertragsverhältnis
Schweine waren Eigentum vom Bauern und wurden verletzt
Kartoffelpackanlage wurde nicht kaputt gemacht, sondern nur Kurzfristig lahmgelegt
nicht gedeckt, aber unter sonstiges zählt, dass nun (stören des Gewerbes)
o Unfall in einer kleinen Siedlung löst einen Stau aus. Einem dauert das zu lange und er dreht um. Dabei fährt er über den Vorgarten von einer Rentnerpärchen. Deswegen regen sich die beiden so auf, dass der Opa schließlich umfällt.
o Wann hört die Schuld auf?
o Kausalität –> Abstruses
o ist es wahrscheinlich, dass jemand ausweicht und dadurch etwas kaputt geht –>JA
o ist es wahrscheinlich, dass jemand stirbt, da er sich darüber aufregt –> NEIN
o –> Normale Kausalitätsverläufe