2. Vorlesung Flashcards
BGB Aufbau
in 5 Bücher unterteilt
vom Allgemeineren zum Besonderen
Spezielleres verdrängt allgemein nur soweit es Spezieller ist
Allgemeinteil: Buch 1 (fast noch orginal 1.1.1900 ca 100 Jahre)
darauf wird Aufgebaut
Kern für Privatrecht
Buch 2 Schuldrecht
- allgemeines - besonderes (Abschnitt 8)
Sachrecht
Familienrecht
Erbrecht
gute Sitten
verändern sich immer wieder
je nach Generation/Jahr
ungeschreibene Prinzipien des BGB
= Hintergründe des Gesetzes
!Pacta sunt servanda !Privatautonomie Gleichbehandlung Privateigentum Spezialität Testierfreiheit Vertragsfreiheit? Vertrauensschutz
!Pacta sunt servanda
Verträge sind bindend
(wenn es kein Rücktrittsrecht gibt)
Ausnahme Verbraucherschutz
–> Widerrufsrecht
da Schieflage, denn Käufer kennt Zustand des Gekauften nicht –> Käufer ist schwägere –> ausgleich
Gleichbehandlung
alle Parteien sind gleich zu behandeln
- Werte/Preise sind egal
- Jeder Käufer wird wie jeder andere Käufer behandelt
- Jeder Verkäufer wie jeder andere Verkäufer
Privatautonomie
insbesondere Vertragsfreiheit
-> frei: Was, Wie, mit wem…
frei entscheiden mit wem man handel betreiben will
Ausnahmen sind Monopol stellen (Strom, Arzt, Apotheke)
Privateigentum
Jeder darf Privateigentum haben
Spezialität
Spezieller verdrängt allgemeines Recht nur soweit, wie es spezieller ist
Testierfreiheit
hat Recht über eigens Privateigentum über Tod hinaus
Pflichtteil gibt es trotzdem (Kinder und Ehegatten)
Schlusserbe ist immer Staat (wenn kein andere Erbe existiert)
Vertrauenssschutz
Kann von Leuten etwas kaufen, wenn Leute so auftreten, als ob es ihnen wirklich gehört und ich nicht zweiflen muss
Wucher
–> Sittenwiedrigkeit
Rechtssubjekt
= Personen
unterschieden in
- natürliche Person:
(§§1ff) mit Vollendung der Geburt rechtsfähig
sind Träger von Rechten und Pflichten
im Erbrecht durch Spezielleresgesetz §1923 ab Zeugung Erbe –> früher ein Mensch als im Zivilrecht
-juristische Personen:
(=Personengemeinschaften oder Sacheinrichtungen)
–> im Privatrecht: Vereine(ab 7 Personen) oder Stiftungen §§21ff)
Hier steht Stiftung und Verein in Verträgen, da sich Vorstand ändern kann
Rechtsfähigkeit ist nicht Geschäftsfähigkeit
Kind kann Firma erben aber nicht führen
Rechtsobjekte
können Nie träger von Rechten und Pflichten sein. man Herrscht darüber und Rechtssubjekte kann sie tauschen.
Sachen auf die sich Handlungsgegenstände der Personen beziehen
sind:
- Sachen (§90 und §90a)
- Rechte
sog. Immaterialgüterrechte (z.B. Software)
Deliktfähigkeit
wenn man etwas selbst beurteilen kann
“Eltern haften für ihre Kinder “ stimmt so nicht
–> denn es gilt nicht, wenn Aufsichtsplficht nicht verletzt wurde
BSP
Kaufe Uhr von Person und es wird erkannt dass die Uhr gestohlen war
2 geschädigte (Käufer und Beklauter)
-Beklauter kann Herausgabe fordern
-Gestohlenes bleibt gestohlenes
-gutgläubiges Erwerben gilt nicht bei Diebstahl
–> Käufer muss es zurückgeben
Entschädigung nur vom Verkäufer möglich